„Sie übernehmen ein Amt, das viel Fachwissen verlangt, aber ebenso Charakter und eine geistliche Haltung. Ihr Dienst ist ein wichtiger Beitrag zum Frieden und zur Glaubwürdigkeit unserer Kirche.“ Das betonten Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz und Offizial Markus Stadermann bei der offiziellen Überreichung der Ernennungsurkunden an die Richterinnen und Richter des Kirchlichen Arbeitsgereichtes erster Instanz für das Erzbistum Paderborn sowie die Vorsitzenden und Beisitzenden der Einigungsstelle für das Erzbistum am Mittwoch-Abend, 7. Januar 2026, im Bildungs- und Tagungshaus Liborianum in Paderborn. In ihrer fünfjährigen Amtszeit übernehmen die Frauen und Männer bis zum 30. November 2030 durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit Verantwortung für Recht, Ausgleich und Gerechtigkeit im kirchlichen Dienst des Erzbistums Paderborn, stellen ihre Kompetenz und Expertise in den Dienst der Kirche und der Menschen, die in ihr beruflich arbeiten.
Der „Dritte Weg“ in den Fragen des Arbeitsrechts sei für die Kirche wertvoll, er entspreche dem Geist der Kirche, die so etwas umsetze, das im Evangelium gründe, unterstrich Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. „Das eigene Verfahren im Arbeitsrecht ist für uns als Kirche kostbar und wertvoll.“ Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten und Konflikte seien in einer Gemeinschaft nicht zu vermeiden, doch sei es gut, dass es in der Verantwortung der Kirche liege, diese in einer auf Ausgleich ausgerichteten Kultur, die sich am Evangelium orientiere, „gut“ zu lösen, erklärte der Paderborner Erzbischof. Erzbischof Dr. Bentz dankte den Richterinnen und Richtern, Vorsitzenden und Beisitzenden für ihren Dienst und ihren Beitrag zu dieser kirchlichen, geistlichen und synodalen Kultur. Mit einem Schmunzeln benannte er seinen Wunsch, dass die Frauen und Männer in ihrer fünfjährigen Amtszeit „nie als Gremium zusammenkommen müssen, da es für Sie in Sachen Streitigkeiten und Konflikte nichts zu tun gibt im Erzbistum Paderborn“.