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Erzbistum Paderborn
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Frau stoppt mit erhobenen Hand© 271 EAK MOTO / Shutterstock.com

Zeit der Almosen muss jetzt endlich vorbei sein!

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz kommentiert das Urteil des Landgerichts Köln zur Zahlung von 300.000 € Schmerzensgeld an ein Missbrauchsopfer

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz dankt dem Kläger, Georg Menne, und den begleitenden Juristen rund um Rechtsanwalt Luetjohann ausdrücklich für den Mut, die Kraft und das persönliche Engagement, gegen das Erzbistum Köln zu klagen und dieses Verfahren bis zum Urteilsspruch durchzustehen.

Seit Inkrafttreten des Systems zur Anerkennung des Leids und der Einsetzung der dafür zuständigen Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat der Betroffenenbeirat immer wieder das intransparente Verfahren und die deutlich zu niedrigen Zahlungen kritisiert. Das Urteil des Landgerichts Köln, mit dem nun einem Missbrauchsopfer 300.000 € Schmerzensgeld zuerkannt wurden, bestätigt die Position des Beirats. Laut Aussage des Klägers wurden ihm im kirchlichen Anerkennungssystem nur 25.000 € zugesprochen; das Kölner Gericht liegt damit beim 12fachen dessen, was die UKA als Anerkennung des Leids für ausreichend definiert hat.

 

Orientierung an weltlichen Urteilen

Dabei sind diese niedrigen Leistungshöhen kein Einzelfall. Die bisher geleisteten Zahlungen der katholischen Kirche gegenüber den zahllosen Missbrauchsopfern weichen eklatant vom Kölner Gerichtsspruch ab. Immer noch werden zumeist nur Beträge von 25.000 € und deutlich weniger zuerkannt. Nur ein kleiner Anteil liegt bei 50.000 € und höher.

Die Deutsche Bischofskonferenz und die UKA betonen regelmäßig, dass sich die Leistungshöhen des Anerkennungssystems an vergleichbaren Urteilen weltlicher Gerichte orientieren. Wenn dem so ist, dann muss die Kölner Entscheidung zur Revision der bisherigen Spruchpraxis der UKA und der bislang ergangenen Bescheide führen. Dann muss jetzt endlich die Zeit der bisher verteilten Almosen zu Ende sein!

Dies auch ungeachtet der sicherlich notwendigen, detaillierten Analyse des Gerichtsurteils. Nach Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung wird genau zu differenzieren sein, wie das Kölner Landgericht den eigenen Spruch begründet. Aber auch, welche Konsequenzen sich daraus für die bisherige kirchliche Zahlungs- und Anerkennungspraxis sowie die weitere Durchsetzung der Schadensersatzforderungen der Betroffenen ergeben.

 

Verbesserung des Anerkennungssystems

Der Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz hat seit 2021 immer wieder deutlich Kritik an dem bestehenden System geäußert, aber auch konstruktive Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Entscheidungen blieben bisher aus – oder um in der jüngsten Diktion des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing zu bleiben: „Es gibt Menschen, auf die man wie auf ein totes Pferd einreden kann – ohne dass etwas passiert!“

Nach dem Kölner Urteil sind aber die Bischöfe am Zug! Der Betroffenenbeirat fordert die Bischöfe auf, die durch sie selbst eingestellten Gespräche zum Anerkennungssystem unmittelbar wieder aufzunehmen. Ziel muss es sein, gemeinsam zu einer nachhaltigen und den Grundsätzen des nunmehr ergangenen Urteils gerecht werdenden Verbesserung des Anerkennungssystems zu kommen.
Auch und gerade in der Anerkennung des erlittenen Leids muss es endlich zu einem glaubhaften Zeugnis einer wirklichen Haltungsänderung kommen. Denn die Zeit der Almosen ist nun endlich vorbei!

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