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Erzbistum Paderborn
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© Photo Kozyr / Shutterstock.com

Gemeinsam zu einer verantwortungsvollen Weichenstellung

Gemeindeversammlung zur Zukunft der beiden katholischen Pfarrvikarien in Petershagen

In den beiden katholischen Pfarrvikarien in Petershagen, St. Johannes Baptist (Altstadt) und St. Maria (Lahde), stehen Veränderungen bevor: Die beiden Gemeinden, in denen rund 1.450 Katholikinnen und Katholiken leben, sollen zusammengelegt werden. Zugleich wird darüber nachgedacht, eine der beiden Kirchen der russisch-orthodoxen Gemeinde zur Nutzung zu überlassen. Die Mitglieder beider Gemeinden waren heute, am 8. Februar, zu einer Versammlung eingeladen, um sich über die weiteren Planungen zu informieren und eigene Meinungen und Bedenken in den Prozess einzubringen.

Erste Überlegungen, die beiden Kirchengemeinden St. Johannes Baptist mit 650 und St. Maria mit 800 Gemeindemitgliedern zu verschmelzen, setzten im Sommer 2019 ein. „Bisher wird in beiden Gemeinden an jedem Sonntag eine heilige Messe gefeiert. Die Zahl der Gottesdienstbesucher stagniert jedoch in beiden Kirchen mit durchschnittlich 20 bis 30 Gläubigen auf niedrigem Niveau. Durch die künftig zu erwartende Ausstattung des Pastoralen Raumes mit Priestern wird eine sonntägliche Messe in beiden Kirchen mittelfristig nicht mehr leistbar sein“, erklärte Propst Roland Falkenhahn als Leiter des Pastoralen Raumes Pastoralverbund Mindener Land die Notwendigkeit der geplanten Zusammenlegung.

Veränderung durch das Erzbistum begleitet

Gunther Landschütz aus dem Erzbischöflichen Generalvikariat moderierte die Gemeindeversammlung in Petershagen. Der Gemeindeberater begleitet Kirchengemeinden regelmäßig bei Veränderungsprozessen. „Es ist gut, dass wir die Umgestaltung, die vor uns liegt, heute in diesem großen gemeinsamen Rahmen bearbeiten können: mit den Gläubigen, den ehrenamtlich wie hauptamtlich Verantwortlichen der beiden Gemeinden sowie begleitet durch das Erzbistum Paderborn“, freute sich Propst Falkenhahn.

Nachdenken über die „Aufgabe“ von Gebäuden

Die geringer werdende Zahl von Gottesdienstbesuchern und Priestern ist nicht der einzige Grund, warum es in Petershagen Überlegungen zur Zusammenlegung beider Gemeinden gibt. Im Jahr 2006 wurde ein Gebäude in Gemeindebesitz, die Filialkirche Heilige Dreifaltigkeit in Minden-Dankersen aus dem Jahr 1960, der örtlichen russisch-orthodoxen Gemeinde zur Nutzung überlassen. „Dieses Gebäude muss nun abgerissen werden, damit an seiner Stelle ein dringend benötigter Kindergarten für fünf Gruppen neu gebaut werden kann“, führte Propst Falkenhahn auf der Versammlung aus. Die orthodoxe Gemeinde habe ihr Interesse signalisiert, statt des bisher genutzten Gebäudes eines der beiden Kirchengebäude in Petershagen zu übernehmen. „Das Zukunftsbild des Erzbistums Paderborn macht ausdrücklich auf die Notwenigkeit aufmerksam, in den Pfarrgemeinden vor Ort immer wieder über die ‚Aufgabe‘ von Gebäuden verantwortungsvoll nachzudenken. Das wollen wir tun“, versicherte Propst Falkenhahn.

Ausgewogene und transparente Entscheidung

Im September 2019 sei deshalb eine Arbeitsgruppe gebildet worden, bestehend aus je zwei Pfarrgemeinderatsmitgliedern aus den beiden Gemeinden, einem Kirchenvorstandsmitglied und Propst Ronald Falkenhahn als Leiter. In dieser Arbeitsgruppe seien Verfahrenswege und Kriterien für eine ausgewogene Entscheidung des Kirchenvorstandes erarbeitet worden. „Sowohl die Zusammenlegung als Gemeinde und mehr noch der ‚Verlust‘ einer über Jahrzehnte vertrauten Kirche können einschneidende Erfahrungen sein. Deshalb ist uns diese Gemeindeversammlung heute so wichtig, um gemeinsam mit den Gläubigen zu einer verantwortungsvollen Weichenstellung zu gelangen“, sagte Propst Roland Falkenhahn.

Hintergrund: derzeitiger Status quo

Der nördliche Teil des Pastoralen Raumes Mindener Land befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Petershagen. Es gibt dort zwei katholische Pfarrvikarien: St. Johannes Baptist (Altstadt) und St. Maria (Lahde). Beide Pfarrvikarien hatten bis 2016 eine eigene Vermögensverwaltung. Im Rahmen der Verwaltungsveränderungen sind beide seit dem 1. Januar 2017 Pfarrvikarien ohne eigene Vermögensverwaltung. Sie haben aber beide einen eigenen Pfarrgemeinderat.

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