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Erzbistum Paderborn
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© rfranca/Shutterstock.com

Aus guten Ideen wirksame Hilfen werden lassen

Flüchtlingsfonds des Erzbistums fördert jetzt auch Hilfsangebote für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Über den Flüchtlingsfonds des Erzbistums Paderborn werden ab sofort auch Hilfsangebote für aus der Ukraine geflüchtete Menschen gefördert. Generalvikar Alfons Hardt hat die entsprechend erweiterten Richtlinien des Fonds, der 2014 aufgelegt wurde und seitdem durch verschiedene Aufstockungen mit insgesamt 6,7 Millionen Euro ausgestattet worden ist, jetzt unterzeichnet. „Das Erzbistum hat durch die Erweiterung des Flüchtlingsfonds eine Möglichkeit geschaffen, um Menschen, die ihre Heimat aufgrund des Krieges in der Ukraine verlassen mussten, an vielen Orten und mit vielfältigen Maßnahmen zu helfen“, freut sich Monsignore Dr. Michael Bredeck als Vorsitzender im Vergabeausschuss des Flüchtlingsfonds.

Seitdem der Flüchtlingsfonds im Jahr 2014 aufgelegt worden ist, habe er an vielen Orten im Erzbistum Paderborn ein „überwältigendes ehrenamtliches Engagement für geflüchtete Menschen“ gefördert und ermöglicht, erklärt Monsignore Dr. Bredeck, der den Bereich Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn leitet. Die Menschen, die durch den Krieg in der Ukraine ihr Heimatland verlassen, bräuchten in dieser existenziellen Notlage Unterstützung. „Viele Christinnen und Christen in unserem Erzbistum möchten helfen und haben gute Ideen. Die Erweiterung des Flüchtlingsfonds trägt dazu bei, dass aus diesen guten Ideen an vielen Stellen wirksame Hilfen für Menschen aus der Ukraine werden kann“, so Dr. Bredeck.

Die Anpassung des Flüchtlingsfonds ist für das Erzbistum Paderborn eine von mehreren unbürokratischen Hilfsleistungen, mit denen sowohl die in der Ukraine verbliebenen als auch die von dort geflüchteten Menschen unterstützt werden. Neben einem finanziellen Hilfspaket aus der Erzdiözese im Gesamt-Wert von 410.000 Euro, das Ende Februar auf den Weg gebracht wurde und bereits vollständig in der Ukraine angekommen ist, wird das Erzbistum zeitnah verschiedene Immobilien für die Unterbringungen von geflüchteten Menschen zur Verfügung stellen.

Hintergrund: Flüchtlingsfonds des Erzbistums Paderborn

Aus dem Flüchtlingsfonds können Kirchengemeinden und weitere Einrichtungen des Erzbistums für ihre ehrenamtliche Flüchtlingshilfe Fördermittel beantragen – beispielsweise für Sprachkurse, die Ausstattung von Unterkünften oder für Willkommensfeste. Ebenso werden die Anschaffung von Materialien für Spielangebote, Hausaufgabenbetreuung, Deutschkurse oder sonstige Hilfsmittel bezuschusst. Ein Vergabeausschuss entscheidet regelmäßig über die eingegangenen Anträge und die Zuweisung der Fördermittel.

www.fluechtlingshilfe-paderborn.de

fluechtlinge@erzbistum-paderborn.de

Ein Beitrag von:
Redakteurin Team Presse

Maria Aßhauer

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