Zu seiner konstituierenden Sitzung traf sich am vergangenen Freitag der Stiftungsrat des Erzbischöflichen Priesterseminars Paderborn. Erstmals in seiner mehr als 240-jährigen Geschichte verfügt das Seminar damit in finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten über ein extern besetztes Aufsichtsgremium. Die von Erzbischof Hans-Josef Becker zum Jahreswechsel in Kraft gesetzte Stiftungssatzung sieht nicht nur vor, dass bestimmte Rechtsgeschäfte der Zustimmung des dreiköpfigen Stiftungsrates bedürfen. Das Gremium ist auch für die Entlastung der Verwaltungsleitung, die Bestellung des Abschlussprüfers und die Feststellung des Jahresabschlusses verantwortlich. Die vom Erzbischof auf jeweils fünf Jahre bestellten Mitglieder müssen die erforderliche Fachlichkeit mitbringen und dürfen nicht hauptamtlich – als Kleriker oder Laien – im kirchlichen Dienst stehen.
Stiftungsrat des Priesterseminars nimmt Arbeit auf
Weiterer Baustein im Konzept von Transparenz und externer Kontrolle