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Erzbistum Paderborn
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DBK & Hilfswerke

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Bonn, 26. Juli 2021. (dbk) Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hatte sich wiederholt mit einer Konzentration der Priesterausbildung befasst und gemeinsame Ausbildungskriterien beschlossen. Angesichts einer ganzheitlichen Ausbildung von Kandidaten für das Priestertum wurden hinreichend große Lerngruppen, Ausbilder in Vollzeit und akademische Orte als Voraussetzung genannt, um eine gemeinsame Ausbildung aller pastoralen Dienste zu gestatten. Außerdem hatte der Ständige Rat im Januar 2021 den eingeschlagenen Weg der Konzentration der Priesterausbildungsstätten und die Bildung von regionalen Projektgruppen bekräftigt. Dabei betonte er, dass der angestrebte Prozess der Profilierung und Konzentration der Priesterausbildung auf Bundesebene unbeschadet in der Verantwortung des einzelnen Diözesanbischofs erfolge, die Entscheidung über den konkreten Ausbildungsweg und die damit verbundene Frage nach den Standorten der Priesterausbildung seines Bistums zu treffen.

In einem parallel verlaufenden Prozess haben sich 14 Bischöfe zur Kooperation in einem gemeinsamen Pastoralkurs entschlossen, der auch die festgelegten Paradigmen und Kriterien berücksichtigt. Der neue Pastoralkurs der 14 (Erz-) Diözesen Aachen, Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Essen, Fulda, Görlitz, Hamburg, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Münster, Osnabrück und Paderborn ist ein kooperativer Ausbildungskurs für jene Ausbildungselemente, die ausschließlich die Spezifika des diakonalen beziehungsweise priesterlichen Dienstes betreffen. Er verzahnt die Ausbildung der künftigen Priester aller genannten Bistümer mit der Ausbildung der pastoralen Berufe, sodass auf diözesaner Ebene die Pastoralkurse berufsgruppenübergreifend stattfinden.

Somit kann einerseits den lokalen Spezifika Rechnung getragen werden (z. B. in den Diözesen Ostdeutschlands) und zugleich werden die unterschiedlichen Ausbildungsgänge stärker vernetzt. Ziel dieser Profilierung ist es, das Miteinander der einzelnen Dienste der Verkündigung zu stärken und Lerndynamiken zu fördern, die stärker die Einbettung des priesterlichen Dienstes als Dienst an der Einheit des ganzen Volkes Gottes akzentuieren. Die Verantwortlichen erhoffen sich von dem neuen Pastoralkurs, dass sich Identitätsprofile im Miteinander einzelner Berufungs- und Berufswege ausprägen und so starke Persönlichkeiten gefördert werden, die auf die künftige gemeinsame Arbeit in pastoralen Teams gut vorbereitet sind.

Die Wahl der einzelnen Standorte (Erfurt, Hamburg und Paderborn) ist dabei auf Orte gefallen, die das weite Spektrum kirchlicher und gesellschaftlicher Realitäten im Kooperationsraum abbilden. Ziel ist es, dass die Kandidaten unterschiedliche Wirklichkeiten jenseits ihres diözesanen Kontextes erfahren und so lernen, auf die gegenwärtigen pastoralen Herausforderungen adäquat zu reagieren.

„Es freut mich, dass sich 14 Bistümer in einer Kooperation eines gemeinsamen Pastoralkurses zusammengeschlossen haben. Mit dem Fokus auf die Formation von reifen Persönlichkeiten, gemeinsame Berufungswege aller pastoralen Berufe und die Arbeit im Team sind wesentliche Paradigmen des Ständigen Rates zur Priesterausbildung umgesetzt. Dieser Schritt zeigt, dass der eingeschlagene Weg der Kooperation in der Ausbildung richtig und möglich ist. Das stimmt mich auch für die anstehenden Fragen und Kooperationen für die Studienphase sehr zuversichtlich“, äußert Bischof Dr. Michael Gerber (Fulda), der den Prozess des Ständigen Rates zur Neuordnung der Priesterausbildung koordiniert.

Regens Dirk Gärtner (Fulda), Vorsitzender der Deutschen Regentenkonferenz, betont: „Die neue Kooperation im Pastoralkurs eröffnet eine doppelte Chance: Der Kurs ermöglicht einerseits, dass Priesterkandidaten aus unterschiedlich geprägten Diözesen sich gemeinsam auf einen Lernweg begeben und exemplarisch Erfahrungen an Ausbildungsstandorten machen, die repräsentativ für das gesellschaftliche und kirchliche Spektrum stehen, und andererseits auf diözesaner Ebene sich vielfältige Räume einer kooperativen Ausbildung mit künftigen Gemeinde- und Pastoralreferenten eröffnen.“ Wenn Frauen und Männer in der Vorbereitung auf einen Dienst in der Verkündigung zusammen mit Kandidaten für das Sakrament der Priesterweihe ausgebildet würden, dann werde die Vision einer Kirche, die sich von ihrem gemeinsamen Sendungsauftrag definiert, ein Stück mehr Wirklichkeit. „Ziel der Ausbildung ist, dass die Verkünder von morgen schon heute lernen, in unterschiedlichen Diensten und Ämtern und in gegenseitiger Verwiesenheit aufeinander den Menschen im Namen Jesu zu dienen“, so Regens Gärtner.

Bonn, 15. Juni 2021 (dbk) 1921 wurde in Würzburg das Katholische Auslandssekretariat gegründet, um die deutschsprachige katholische Seelsorge überall auf der Welt zu systematisieren und zu organisieren. Bis in die Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg standen vor allem Auswanderer nach Übersee im Fokus der pastoralen Arbeit. Heute richten sich die seelsorglichen Angebote der rund 110 Gemeinden an Deutschsprachige, die aus verschiedenen Gründen dauerhaft oder zeitlich befristet im Ausland leben. Während vor 100 Jahren viele der Gemeinden in den damaligen Auswanderungsländern gegründet wurden, liegen die Schwerpunkte seit einigen Jahrzehnten auf den großen Wirtschafts- und Metropolregionen Europas und Asiens.

Die Muttersprache hat für die Seelsorge einen unschätzbaren Wert. Viele Menschen haben das Bedürfnis, ihren Glauben in der eigenen Sprache leben zu können. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, schreibt anlässlich des Jubiläums: „Der Deutschen Bischofskonferenz ist es […] ein großes Anliegen, dass alle Menschen – hier in Deutschland und überall in der Welt – den Glauben in ihrer Muttersprache praktizieren und bekennen können.“ Neben den deutschsprachigen Gemeinden im Ausland besteht in Deutschland ein dichtes Netz muttersprachlicher Gemeinden für die hier lebenden Katholiken der unterschiedlichen Sprachgruppen.

In seinem Grußwort hebt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besonders die Bedeutung der Auslandsgemeinden für den kulturellen Austausch und die internationale Verständigung hervor: „Seit einhundert Jahren begleitet das Katholische Auslandssekretariat nun schon diese Pionierarbeit des kulturellen Austauschs und der Verständigung. Dafür möchte ich meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen und wünsche mir, dass Ihre Botschaft – dieses gelebte ‚Du bist nicht allein!‘ – auch in Zukunft vielen Menschen weltweit Kraft gibt und Mut macht.“

Für viele Deutschsprachige im Ausland und besonders für deutschsprachige Familien, die aus beruflichen Gründen im Ausland leben, sind die deutschsprachigen Gemeinden wichtige Orte der religiösen und kulturellen Heimat. Trotz der deutschen Sprache sind die Auslandsgemeinden Teile der Ortskirche des jeweiligen Gastlandes. Auf diese Weise, verbunden mit der Kirche und Kultur in Deutschland und eingegliedert in die Kirche vor Ort, sind die Gemeinden Brücken zwischen Deutschland und der Welt. Die deutschsprachigen Auslandsgemeinden sind lebendige und bunte Zeugen der universalen Weltkirche.

Neben den rund 110 deutschsprachigen Auslandsgemeinden existieren spezielle Angebote für Pilger in Rom, Jerusalem, Lourdes, Fatima und Santiago de Compostela. Zusätzlich verantwortet das Katholische Auslandssekretariat die Seelsorge auf Kreuzfahrtschiffen und entsendet einen Priester für die deutschsprachige katholische Versöhnungsarbeit im „Zentrum für Dialog und Gebet“ am ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz.

Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für die deutschsprachige Auslandsseelsorge, Weihbischof Matthias König (Paderborn), würdigt in einem Grußwort die lebendige Kraft der Auslandsgemeinden: „Oft sind die Kontakte zu den einheimischen Ortskirchen ein Segen. Es werden Brücken gebaut, die auch für viele andere Bereiche tragen. Und vor allem ist zu erwähnen, dass oft die deutschen Botschaften und Konsulate auf eine gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden und ihren Seelsorgern und Seelsorgerinnen Wert legen.“

Coronabedingt konnte das Jubiläum heute nur im kleinen Kreis im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz gefeiert werden. Der Erzbischof von Luxemburg und frühere Auslandspfarrer der Gemeinde in Tokio, Kardinal Jean-Claude Hollerich SJ, betonte in seiner Predigt, dass die Auslandsseelsorge gebraucht werde, denn die Menschen fänden sich dort in einer ganz anderen Kultur wieder. „Sie rücken zusammen, haben eine Insel, wo man deutsch sprechen kann. Dennoch: Das allein macht noch keine Kirche. Erst der Gottesdienst ermöglicht es den Menschen, Christus, den Auferstanden, zu erfahren. Er ist mitten in der Gemeinde. Es ist die Gotteserfahrung, die trägt. Die Liebe steht dort im Zentrum. Sie trägt die Menschen im Leben, bringt Öffnung in die Gemeinde und hilft, sich dem neuen Land zu öffnen.“ Es gehe darum, füreinander da zu sein. Dies solle in christlichen Gemeinden erkennbar sein. „Wir müssen uns wagen, hinauszugehen. Wir müssen in Offenheit auf den andern und die andere zugehen. Wir können von den Auslandsgemeinden lernen, wie wir Offenheit leben können. Gott wird uns immer dabei helfen.“

Für den Leiter des Auslandssekretariats, Msgr. Peter Lang, ist das Jubiläum Motivation und Anspruch zugleich: „In unserer Geschichte haben wir immer neu gefragt: Was ist heute wichtig? Dies muss auch in Zukunft so bleiben. Aktuell sind dies die Herausforderungen der Corona-Pandemie, in der viele Menschen lange Zeit nicht nach Hause reisen konnten und können, Freunde, Kollegen und Verwandte schwer erkrankten oder starben, in den ärmeren Ländern die Menschen, die um unsere Pfarrzentren herum leben, plötzlich Not litten und vor unseren Kirchen auftauchten und um Hilfe baten. Da ist es wichtig, dass wir vor Ort sind und auf die Anfragen Antworten und Hilfe geben können.“

Anlässlich seines 100-jährigen Jubiläums hat das Katholische Auslandssekretariat eine Festschrift herausgegeben, die die Vielfalt der Arbeit der deutschsprachigen Auslandsseelsorge aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Neben Grußworten von Bundespräsident Steinmeier, Bischof Bätzing und Weihbischof König kommen Mitglieder der Gemeinden aus aller Welt zu Wort. Seelsorger stellen ihre Gemeinden vor und führen in ihre Arbeitsbereiche ein. Historische Dokumente aus der Geschichte des Auslandssekretariats und Fotos aus den vergangenen 100 Jahren der katholischen Auslandsseelsorge komplettieren das Bild.

Hinweise

Die Festschrift kann direkt beim Katholischen Auslandssekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bezogen werden: kas@dbk.de.

Die Grußworte aus der Festschrift sind als pdf-Dateien zum Herunterladen unter www.dbk.de verfügbar.

Bonn, 14. Juni 2021 (dbk) „Menschen dürfen nicht sehenden Auges in die Gefahr schwerster Menschenrechtsverletzungen gebracht werden. Aus kirchlicher Perspektive steht fest: Die Rückkehr von geflüchteten Menschen in ihr Herkunftsland muss immer in Sicherheit und Würde erfolgen. Das ist aktuell insbesondere in Afghanistan und Syrien keinesfalls gewährleistet. In diese Länder sollte niemand zurückgeschickt werden.“ So äußern sich im Vorfeld der 214. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (16.–18. Juni 2021) der kommissarische Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Weihbischof Dr. Dominicus Meier OSB (Paderborn), und der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Prälat Dr. Peter Neher.

„Die Sicherheitslage in Afghanistan ist in den letzten Jahren zunehmend prekärer geworden. Durch den NATO-Truppenabzug wird sie noch unübersichtlicher und fragiler. Abschiebungen nach Afghanistan müssen deshalb ausgesetzt werden“, erklärt Weihbischof Meier. Seit Anfang Mai 2021 wird von täglich 80 bis 120 Angriffen der Taliban auf afghanische Ziele berichtet. Damit steigt die Zahl der zivilen Opfer wieder sprunghaft an. Hinzu kommt, dass die Sicherung des Lebensunterhalts nahezu unmöglich ist. „Allen abgeschobenen Personen droht Verelendung. Abschiebungen nach Afghanistan sind daher mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar“, erläutert der kommissarische Vorsitzende der Migrationskommission.

Auch von Abschiebungen nach Syrien ist dringend Abstand zu nehmen. „Sowohl die politische als auch die humanitäre Situation in Syrien lässt keine Abschiebung zu, egal aus welchen Gründen“, ergänzt Prälat Neher. „Der Bürgerkrieg ist nach wie vor nicht beendet, ca. 80 bis 90 Prozent der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze und schätzungsweise 13 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen“, so Prälat Neher weiter. Der Lagebericht des Auswärtigen Amtes weist ebenfalls auf die desolate Lage hin. Allen Rückkehrern drohen in allen Landesteilen Syriens unmenschliche und erniedrigende Behandlung bis hin zur Folter.

In Zeiten der Pandemie sind Abschiebungen noch weniger vertretbar. „Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erschweren die Situation der von Abschiebung betroffenen Menschen weltweit“, so Weihbischof Meier. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie machen es Rückkehrern derzeit in vielen Ländern nahezu unmöglich, auf dem lokalen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. In nahezu allen Staaten, in die aktuell Abschiebungen stattfinden, ist das Gesundheitssystem für die Bekämpfung der Pandemie schlecht ausgerüstet. „Abschiebungen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie sind verantwortungslos“, betont Prälat Neher.

Hinweise

Die katholische Kirche steht, insbesondere mit ihren Werken und über den Deutschen Caritasverband und seine Einrichtungen und Dienste, Migranten und Flüchtenden mit vielfältigen Angeboten zur Seite. Dies gilt in Deutschland für die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt ebenso wie für Fragen rund um Rückkehr und Abschiebung und es gilt in den Herkunfts- und Transitländern. Grundlegende Überlegungen zur kirchlichen Verantwortung in diesem Handlungsfeld enthält das 2017 erschienene Positionspapier der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz „Auch für sie tragen wir Verantwortung“: Kirchliches Engagement für Geflüchtete angesichts von Rückkehr und Abschiebung (Bestellung und Download unter www.dbk-shop.de). Informationen zum Engagement der Caritas, des Raphaelswerks und von Caritas international sind hier verfügbar: Willkommen in Deutschland (caritas.de), Wir beraten (raphaelswerk.de), Flucht und Migration (caritas-international.de).

Bonn, 11. Juni 2021 (dbk) Seit vielen Jahrzehnten ist das Engagement für die Weltkirche ein Grundstein der katholischen Kirche in Deutschland. Es ist Ausdruck ihrer missionarischen Haltung und der weltweiten Solidarität, die allen Menschen gilt. Die Erfolgsgeschichte der Hilfswerke, von Diözesanpartnerschaften und vielem mehr wird sichtbar am Profil weltkirchlicher Arbeit und an der stetigen Anpassung an sich wandelnde kirchliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen.

Die Konferenz Weltkirche hat ihre gestern Abend zu Ende gegangene Online-Jahrestagung mit über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern genutzt, um ein Resümee der vergangenen Jahre zu ziehen und Weichenstellungen für die Zukunft der weltkirchlichen Arbeit zu setzen.

Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, würdigte die zurückliegende Arbeit. Diese hatte einen Paradigmenwechsel von Patenschaft zu Partnerschaft angebahnt und die globale Entwicklung von der „Westkirche zur Weltkirche“ mitgestaltet. Auf diesen Erfolgen dürfe man sich nicht ausruhen. Die Kirche müsse immer „katholischer“ werden im eigentlichen Sinn des Wortes, das heißt in der gegenseitigen Teilnahme an Freud und Leid der anderen. Es werde in Zukunft wichtiger, stärker untereinander und mit nichtkirchlichen Organisationen zu kooperieren. „Unser Auftrag ist es, die Frohe Botschaft zu den Menschen zu bringen – vor allem zu den Armen. Stichwort: integrale Evangelisierung. Dies bedeutet, das Evangelium den Menschen zu verkündigen, indem man sich konkret für das Wohl und Heil der Menschen einsetzt, zum Beispiel durch Bekämpfung von Hunger, Gesundheitsfürsorge, den Einsatz für Bildungs- und Entwicklungschancen und die Etablierung demokratischer Strukturen, den Einsatz für die Menschenwürde und Menschenrechte und die Bewahrung der Schöpfung. Integrale Evangelisierung meint: Aus dem Evangelium dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen gut leben können und das Leben in Fülle finden“, so Erzbischof Schick Die Themen der Weltkirche fänden so auch bei jungen Menschen Interesse: Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung. Das ist die Chance der weltkirchlichen Arbeit in der Zukunft. Für die Gemeinden in Deutschland sei die weltkirchliche Arbeit ein Jungbrunnen und dürfe um der eigenen Zukunft willen nicht vernachlässigt werden.

Aus einer missionswissenschaftlichen Perspektive wies Pater Dr. Markus Luber SJ, kommissarischer Direktor des Instituts für Weltkirche und Mission (Frankfurt a. M.), auf eine wachsende Ambivalenz hin: einerseits genieße die weltkirchliche Arbeit aufgrund ihres caritativen und sozialen Engagements ein hohes gesellschaftliches Ansehen. Andererseits werde das Interesse der akademischen Theologie an der Reflexion weltkirchlicher Themen diesem Befund nicht gerecht. Um die Arbeit wissenschaftlich zu fundieren, werde es daher nötig sein, Themenkomplexe wie postkoloniale Theorien, Migration und Mobilität, Pentekostalismus, Digitalisierung, Säkularisierung und die Erfordernisse globaler Herausforderungen als „Zeichen der Zeit“ anzusehen und theologisch zu durchdringen. Für die Praxis weltkirchlicher Arbeit müsse noch stärker daran gearbeitet werden, Nord-Süd-Asymmetrien zu überwinden, um zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu gelangen. Dazu gehöre auch die Anerkenntnis, dass wir in Deutschland des missionarischen Engagements von Christinnen und Christen aus anderen Ländern bedürfen.

Prof. Dr. Margit Eckholt, Professorin für Dogmatik und Fundamentaltheologie an der Universität Osnabrück, bezeichnete die Enzyklika Fratelli tutti als Magna Charta der Kirche im 21. Jahrhundert. Vor diesem Hintergrund sprach sie sich dafür aus, die weltkirchliche Arbeit aus der Perspektive der Dekolonisierung neu zu denken. Begangene Schuld und unheilvolle politische Verstrickungen müssten von der Kirche klar benannt werden, um in eine postkoloniale Phase des Kirche-Seins einzutreten. Dazu gehöre auch ein Verständnis, dass Kirche nie abstrakt sei, sondern sich immer in realen Kontexten manifestiere. „Weltkirche sind daher nicht die anderen, Weltkirche sind wir alle.“ Diese verschiedenen Kontexte dürften aber nicht verabsolutiert werden, sondern bräuchten die Relativierung und die Korrektur durch den jeweils anderen.

Prälat Dr. Klaus Krämer, Leiter der Hauptabteilung Kirchliches Bauen der Bistums Rottenburg-Stuttgart, beschrieb die Herausforderungen, die auf die weltkirchliche Arbeit zukommen. Diese reichten von einem andauernden Relevanzverlust der Kirche in der Gesellschaft bis zu einer stetig abnehmenden Spendenbereitschaft. Dieser Entwicklung stehe entgegen, dass die Sensibilität für globale Themen bei den Menschen eher zunehme. In diese Spannung hinein müsse die weltkirchliche Arbeit verantwortungsvoll weiterentwickelt werden. Hierzu gelte es, neue Formate und Partizipationsmöglichkeiten zu entwickeln, um auch neue Unterstützergruppen zu gewinnen. Innerkirchlich müsse diese Arbeit aus ihrem Nischendasein befreit werden, gehöre sie doch wesentlich zum Profil der katholischen Kirche Deutschlands. An strukturellen Veränderungen führe dabei kein Weg vorbei. Dabei gelte es, die Vielfalt des Engagements zu erhalten und zugleich nach intensiverer Kooperation zu suchen.

Die Jahrestagung wird von der „Konferenz Weltkirche“ veranstaltet, in der die Deutsche Bischofskonferenz, die (Erz-)Bistümer, die Hilfswerke, die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK), die katholischen Verbände, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und andere weltkirchlich tätige Einrichtungen zusammenarbeiten.

Bonn, 10. Juni 2021 (dbk) 1921 wurde in Würzburg das Katholische Auslandssekretariat gegründet, um die deutschsprachige katholische Seelsorge im Ausland zu systematisieren und zu organisieren. Bis in die Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg standen vor allem Auswanderer nach Übersee im Fokus der pastoralen Arbeit des Katholischen Auslandssekretariats. Heute richten sich die seelsorglichen Angebote der rund 110 Auslandsgemeinden an Deutschsprachige, die aus verschiedenen Gründen dauerhaft oder zeitlich befristet im Ausland leben.

Coronabedingt wird das Jubiläum am 15. Juni 2021 in Bonn im kleinen Kreis gefeiert. Der frühere deutschsprachige Auslandspfarrer in Tokio und heutige Erzbischof von Luxemburg, Kardinal Jean-Claude Hollerich SJ, wird mit dem Verwaltungsrat, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auslandssekretariats und dem Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für die deutschsprachige Auslandsseelsorge, Weihbischof Matthias König (Paderborn), einen Gottesdienst feiern. Anschließend wird offiziell die Festschrift übergeben, die aus Anlass des 100-jährigen Jubiläums an diesem Tag veröffentlicht wird.

Bonn, 8. Juni 2021 (dbk) Der vierte Katholische Preis gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus ist heute im Rahmen eines Online-Festaktes vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, verliehen worden. Insgesamt drei Preisträger wurden für ihr herausragendes, vom christlichen Glauben getragenes Engagement geehrt.

Der mit 5.000 Euro dotierte erste Preis wurde dem Organisationsteam des „Ostritzer Friedensfestes“ zugesprochen. Zweite Preise (jeweils 2.500 Euro) erhielten die Katholische Gefängnisseelsorge an den Justizvollzugsanstalten Hünfeld und Fulda für das Musikprojekt „Divine Concern“ sowie das Projekt „Verlorene Orte“, das der Malteser Integrationsdienst Wuppertal mit der Evangelischen Kirchengemeinde Wuppertal-Heckinghausen und dem Sozialdienst Katholischer Frauen Bergisch Land e. V. durchführt.

Bei der Verleihung warnte Bischof Bätzing vor jeder Form von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit: „Der Kampf gegen Hass und Vorurteile braucht einen langen Atem. Vor fast zehn Jahren erschütterte die Aufdeckung der rassistischen Mordserie des sogenannten ‚Nationalsozialistischen Untergrunds‘ (NSU) unsere Gesellschaft. Seitdem gab es viele weitere Opfer menschenfeindlicher Gewalt zu beklagen, ob in Halle oder Hanau. Die Namen der Opfer sind uns Mahnung und Verpflichtung, gegen jede Form des Rassismus aufzustehen!“ Gott sei Dank gebe es in Kirche und Gesellschaft Menschen, die laut und deutlich die Stimme erheben, wenn Mitmenschen wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe herabgesetzt werden. An die Preisträger gerichtet, sagte Bischof Bätzing: „Sie zeigen, dass es möglich ist, sich den Bedrohungen des Rassismus mit klarer Haltung und Kreativität, ja sogar mit Heiterkeit, entgegenzustellen und viele zu begeistern. Sie verbinden Menschen gerade auch dort, wo zunächst vielleicht nur Trennendes gesehen wurde.“

Kardinal Michael Czerny SJ, Untersekretär für Migranten und Flüchtlinge im vatikanischen Dikasterium für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen, verband in seiner Festrede die Sorge um Geflüchtete mit der erfolgreichen Arbeit gegen Xenophobie: „Die Aufnahme von Flüchtlingen und die Begegnungen mit ihnen tragen still, aber wirksam zum Abbau von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus bei.“ Der Kardinal, der selbst als Kind mit seinen Eltern aus der Tschechoslowakei nach Kanada ausgewandert ist, schlug in seiner Rede einen weiten Bogen von seiner eigenen Migrationserfahrung zur Zukunft Europas. Die päpstliche Enzyklika Fratelli tutti zitierend, unterstrich Kardinal Czerny die Chancen der Migration: „Wir müssen die Menschheitsfamilie in ihrer ganzen Schönheit wieder aufbauen, indem wir die reichen Talente der anderen anerkennen, die sie einzigartig anders machen als mich.“

Der Bielefelder Konfliktforscher Professor Dr. Andreas Zick ging in seinem Vortrag der Frage nach, „warum die Preisträgerinnen und Preisträger ein ganz besonderes Gut für unsere Gesellschaft sind“. Er betonte die Wirkung der eingereichten Projekte auf die Gesellschaft: „Mit dem Preis der katholischen Kirche werden Menschen ausgezeichnet, die sich in Zeiten voller Hass und Angriffe gegen sie selbst unermüdlich bemühen, anderen Menschen Würde zu geben, Würde wiederherzustellen und würdevoll zu sein. Das ist von unschätzbarem Wert in einer angestrengten Zeit, in der jene, die Würde verlieren, allzu leicht übersehen werden.“

Weihbischof Dr. Dominicus Meier OSB (Paderborn), kommissarischer Vorsitzender der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, äußerte die Hoffnung, dass der Preis über den Tag hinaus eine Wirkung entfaltet: „Ich bin froh und dankbar, dass es so viele Initiativen gibt, die aus christlichem Verständnis heraus weit in die Gesellschaft hinein wie Leuchttürme für ein respektvolles Miteinander wirken. Mit dem Preis verbindet sich auch die Hoffnung, dass viele andere ermutigt werden, sich vor Ort ebenfalls auf kreative Weise gegen Rassismus einzusetzen.“ Aufgrund der Pandemielage fand die Verleihung als digitale Veranstaltung statt. Henriette Reker, die Oberbürgermeisterin von Köln, wo der Preis in einer Präsenzveranstaltung hätte verliehen werden sollen, rief die Gesellschaft in einem weiteren Grußwort zur Wachsamkeit auf und betonte: „Wir weichen keinen Millimeter nach rechts.“ Den diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträgern gelte ihr großer Respekt für allen Einsatz.

Bei der Preisverleihung wurden die Gewinner auch von Mitgliedern der Jury gewürdigt. Franziska Schubert, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, freute sich über den ersten Preisträger, der aus ihrer Heimat stammt. Sie erinnerte daran, dass rassistische Tendenzen auch weiterhin ein „Widersprechen aus christlichem Geist“ erfordern. Gabriele Erpenbeck, langjährige Vorsitzende des Ökumenischen Vorbereitungsausschusses zur Interkulturellen Woche, schilderte die besonderen Bedingungen, unter denen das Musikprojekt „Divine Concern“ mit Inhaftierten arbeitet und Verständigung ermöglicht. Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Professor für Theologische Ethik an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin, beleuchtete die theologische Dimension der im Projekt „Verlorene Orte“ verarbeiteten Erinnerungen an Flucht und Vertreibung. In den Zehn Geboten erinnere der Sabbattag das Volk Israel daran, dass dieser Ruhetag von der Arbeit auch für die Fremden gelten soll, die Aufnahme in Israel gefunden haben.

Der Online-Festakt wurde von der WDR-Moderatorin Shary Reeves moderiert und musikalisch mit Jazz des Martin Henger Quartetts sowie Folkmusik des Preisträgers „Divine Concern“ begleitet.

Hintergrund

Auf Anregung der Migrationskommission verleiht die Deutsche Bischofskonferenz seit 2015 alle zwei Jahre den Katholischen Preis gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Mit dem Preis werden Personen und Gruppen ausgezeichnet, die sich in Deutschland aus dem katholischen Glauben heraus im Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus bzw. für ein respektvolles Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft engagieren. Der Preis soll dazu beitragen, das kirchliche Zeugnis gegen jede Form der Menschenverachtung zu stärken. Im Jahr 2021 sind über 60 Bewerbungen und Vorschläge beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz eingegangen.

Hinweise:

Der Impulsvortrag von Kardinal Czerny SJ ist unter dieser Pressemitteilung verfügbar.

Weitere Informationen zum Preis und den Preisträgern stehen unter www.dbk.de/katholischer-preis-gegen-fremdenfeindlichkeit bereit.

Die Preisverleihung hat ab 18.00 Uhr als Livestream und in den sozialen Medien der Deutschen Bischofskonferenz stattgefunden.
•    Facebook: https://www.facebook.com/dbk.de
•    YouTube: https://youtu.be/GNdqZrPPleI
Auf Facebook ist die Verleihung direkt im Anschluss an die Liveübertragung auch als Video verfügbar.

Über die ausgezeichneten Initiativen informieren darüber hinaus: http://ostritzer-friedensfest.de und https://divine-concern.jimdofree.com.

Bonn, 27. Mai 2021 (dbk) Papst Franziskus hat für den Monat Mai zu einer weltweiten Gebetsinitiative eingeladen, um ein Ende der Corona-Pandemie zu erbitten. Der im Vatikan zuständige Päpstliche Rat für die Neuevangelisierung hat für jeden Tag in diesem Monat einen Marienwallfahrtsort ausgewählt, der im Zentrum der Initiative steht. So wird das Gebet an Wallfahrtsorte auf allen fünf Kontinenten getragen.

In Deutschland ist die Wallfahrtsstätte von Altötting im Bistum Passau als Gebetsort ausgewählt worden. Das weltweit übertragene Gebet des Rosenkranzes findet am morgigen Freitag (28. Mai 2021) um 18.00 Uhr statt.

Bischof Dr. Stefan Oster SDB (Passau) erklärt dazu: „Das Gebetsnetzwerk von Papst Franziskus ist eine eindrucksvolle weltkirchliche Initiative. Der Papst hat uns in der Pandemie öfter aufgerufen, auf die Kraft des Gebets zu vertrauen.“ Es sei ein gutes Zeichen, im Marienmonat Mai die wichtigsten Wallfahrtsorte weltweit miteinander im Gebet zu verknüpfen. „Ich bin dankbar, dass der Gnadenort von Altötting ausgewählt wurde. Alle Gläubigen sind eingeladen, sich morgen mit uns im Rosenkranzgebet zu vereinen, um ein kraftvolles Zeichen gegen Resignation und Mutlosigkeit zu setzen. Wir dürfen hoffen und Gott hilft uns dabei“, so Bischof Oster.

Das Rosenkranzgebet aus Altötting wird auf der Internetseite von Vatican News/Radio Vatikan, des Regionalsenders Niederbayern TV sowie als Livestream auf der Internetseite www.gnadenort-altoetting.de und auf der Facebook-Seite der Deutschen Bischofskonferenz übertragen.

Für die weltweite Initiative hat Papst Franziskus ein eigenes Gebet verfasst, das an den jeweiligen Gebetsorten berücksichtigt wird. Den Text dazu finden Sie als pdf-Datei unter www.dbk.de.

Bonn, 17. März 2021 (dbk). In den Gottesdiensten am fünften Fastensonntag (21. März 2021) wird die Kollekte für die Fastenaktion von Misereor, einschließlich des Fastenopfers der Kinder für Misereor, gehalten. Viele Aktivitäten und Spendenaktionen der diesjährigen Fastenaktion unter dem Leitwort „Es geht! Anders.“ können aufgrund der anhaltenden Pandemie nur digital gestaltet werden. Die bundesweite Aktion nimmt in diesem Jahr das bolivianische Amazonas-Gebiet in den Blick. Dort werden die Folgen von nicht nachhaltigem Wirtschaften besonders deutlich. Misereor-Partnerorganisationen setzen sich entschieden mit der indigenen Bevölkerung für den Erhalt ihres Lebensraums und der Natur ein.

In ihrem Aufruf schreiben die deutschen Bischöfe: „Wo Menschen aufeinander achten und füreinander einstehen, da kann Zukunft gelingen. Wir sind dringend auf einen Lebensstil angewiesen, der vom Respekt vor jedem Menschen und vor Gottes Schöpfung geprägt ist.“ Der Lebensraum der indigenen Völker werde bedroht – durch die wirtschaftlichen Interessen der Agrarindustrie, durch Bergbau und Gasförderung. „Deshalb: Stellen wir uns an die Seite der Menschen in Bolivien und andernorts! Gestalten wir gemeinsam die Fastenzeit als eine Zeit der Umkehr. Streben wir nach mehr globaler Gerechtigkeit – sozial und ökologisch. Teilen wir mit den Menschen im Globalen Süden unsere Hoffnungen, unsere Gebete und unser Engagement. Herzlich danken wir Ihnen auch für Ihre großherzige Spende für Misereor.“

Der Gottesdienst zum fünften Fastensonntag mit Bischof Dr. Stefan Oster SDB wird am 21. März 2021 um 9.30 Uhr live aus Passau übertragen (Niederbayern TV sowie www.bistum-passau.de). Misereor stellt Materialien und Mitmach-Angebote zur Fastenaktion wie liturgische Bausteine, Unterrichtsmaterialien und Impulse der Kinderfastenaktion bereit und bietet Online-Veranstaltungen an. Informationen und Materialien sind auf der Internetseite von Misereor fastenaktion.misereor.de und in Deutscher Gebärdensprache auf der Internetseite taub-und-katholisch.de verfügbar.

Hinweise

Neben den klassischen Wegen der Kollekte wie Fastentütchen und Überweisungen bietet Misereor unter www.fastenkollekte.de die Möglichkeit zur digitalen Spende für die Fastenaktion an.

Der Aufruf der deutschen Bischöfe zur Fastenaktion Misereor 2021 ist als pdf-Datei unter www.dbk.de unter Aufrufe der deutschen Bischöfe verfügbar.

Bonn, 11. März 2021 (dbk) Die Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz hat heute eine Praxishilfe zur Vorbereitung und Durchführung von liturgienahen Feiern und Angeboten veröffentlicht. Das Dokument mit dem Titel “Christus in der Welt verkünden. Dimensionen liturgienahen Feierns” versteht sich als Hilfe zur Unterstützung der Glaubens- und Gebetspastoral unter zunehmend plural geprägten Voraussetzungen.

Die Zahl der regelmäßigen Gottesdienstteilnehmer ist weiter rückläufig, gleichzeitig nimmt die Pluralisierung der Gesellschaft stetig zu – zwei Entwicklungen, die sich zueinander in einem engen, auch wechselwirkenden Verhältnis bewegen. Der Trend fortschreitender Pluralisierung stellt für die Kirche dabei nicht nur ein äußeres Begleitphänomen dar, sondern wirkt auch unmittelbar auf sie ein. So ergibt sich eine Gesamtlage, für welche die Entfremdungstendenzen genauso bezeichnend sind wie die Tatsache, dass viele Menschen bei konkreten Anlässen eine kirchliche Begleitung wünschen, die über reine Gesprächsangebote hinausgeht.

„Meist sind es dann Feste, Gedenktage und konkrete Ereignisse, die dazu führen, dass Menschen punktuell Anschluss an das liturgische Leben der Kirche suchen“, erläutert Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), Vorsitzender der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz. Für kirchliche Akteure bedeute das liturgisch, pastoral und geistlich eine große Herausforderung, zu deren Bewältigung die Liturgiekommission nun mit der praktischen Handreichung Christus in der Welt verkünden. Dimensionen liturgienahen Feierns beitragen wolle. Bischof Ackermann betont: „So hoffen wir all jene zu unterstützen, die in Beruf oder Ehrenamt nach liturgienahen Möglichkeiten suchen, um Menschen auch mit nur geringer liturgischer Erfahrung Wege zum Glauben und Beten der Kirche zu eröffnen.“

Hinweise

Die Praxishilfe “Christus in der Welt verkünden. Dimensionen liturgienahen Feierns” ist als pdf-Datei in der Rubrik Publikationen auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz verfügbar. Dort kann diese auch als Broschüre (Die deutschen Bischöfe – Liturgiekommission Nr. 50) bestellt werden.

Bonn, 22. Februar 2021 (dbk). Der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) hat dazu aufgerufen, an jedem Tag der Fastenzeit in einem europäischen Land an die Opfer der Corona-Pandemie zu erinnern. Nachdem am 17. Februar 2021 in Albanien begonnen wurde, folgt Deutschland der Initiative am 27. Februar 2021. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, wird die Eucharistie an diesem Tag um 18 Uhr in der Kapelle des Bischofshauses in Limburg feiern. Der Gottesdienst wird live gestreamt. Bischof Bätzing würdigt die Initiative des CCEE, an der sich fast alle Bischofskonferenzen Europas beteiligen: „Es ist ein gutes Zeichen, dass wir europaweit, über mehrere Wochen verteilt, der Opfer der Corona-Pandemie und deren Angehörigen in Gottesdiensten gedenken. Jedes Land in Europa hat die volle Wucht der Pandemie erfahren. Vielen von uns sind die Bilder aus Bergamo unvergessen in Erinnerung. Ich empfinde dieses grenzüberschreitende Gedenken und Beten als beeindruckendes Zeichen der Solidarität und geschwisterlichen Verbundenheit.“

Das Bistum Limburg bietet im Anschluss an den Gottesdienst mit Bischof Bätzing eine Hotline ein, wo Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis 21 Uhr zum Gespräch bereitstehen. Die Hotline-Nummer lautet: 070014141010.

Derzeit sind weitere Gottesdienste dieses europaweiten Gedenkens am 27. Februar 2021 in folgenden Bistümern geplant:

  • Berlin: 17 Uhr Gedenkandacht mit Erzbischof Dr. Heiner Koch in der Friedhofskapelle St. Fidelis des St. Matthias Friedhofs in Berlin;
  • Eichstätt: 16 Uhr Eucharistiefeier mit Bischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB in der Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Berching;
  • Erfurt: 18 Uhr Vesper mit Bischof Dr. Ulrich Neymeyr im Dom zu Erfurt;
  • Essen: 17.30 Uhr Eucharistiefeier mit Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck im Dom zu Essen (ebenso am 28. Februar 2021 um 10.00 Uhr);
  • Fulda: 18.30 Uhr Eucharistiefeier mit Bischof Dr. Michael Gerber in der Fuldaer Michaelskirche;
  • Mainz: 11 Uhr Eucharistiefeier mit Bischof Dr. Peter Kohlgraf im Dom zu Mainz;
  • München und Freising: 17.30 Uhr Eucharistiefeier mit Kardinal Reinhard Marx im Dom zu München;
  • Osnabrück: 17 Uhr Eucharistiefeier mit Bischof Dr. Franz-Josef Bode im Dom zu Osnabrück;
  • Passau (28. Februar 2021): 9.30 Uhr Eucharistiefeier mit Bischof Dr. Stefan Oster SDB im Dom zu Passau;
  • Rottenburg-Stuttgart: 17 Uhr Eucharistiefeier mit Bischof Dr. Gebhard Fürst im Dom zu Rottenburg;
  • Trier: 12 Uhr Mittagsgebet mit Bischof Dr. Stephan Ackermann im Dom zu Trier;
  • Würzburg: 9 Uhr Eucharistiefeier mit Bischof Dr. Franz Jung im Dom zu Würzburg.

Hinweise auf weitere Streams finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Bistümer.

Bonn, 2. Februar 2021 (dbk). Als einen „Glücksfall für die Kirche und die Kinder weltweit“ würdigt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“, das heute 175 Jahre alt wird. Es sei der mutige Schritt einer jungen Frau aus Aachen gewesen, „mit Beharrungsvermögen und Hartnäckigkeit den Vorläufer des heutigen Kindermissionswerkes zu gründen. Auguste von Sartorius bleibt unvergessen, auch wenn sie heute kaum noch bekannt ist. Ihren Erfahrungen und ihrer tiefen christlichen Überzeugung von gelebter Nächstenliebe ist es zu verdanken, dass 1846 mit kleinen Gaben und Gebeten Kindern und Jugendlichen in Afrika und Asien geholfen wurde“, so Bischof Bätzing in einem Grußwort.

175 Jahre nach seiner Gründung sei das Kindermissionswerk unverzichtbarer denn je. Bischof Bätzing gratuliert dem Werk und allen Mädchen und Jungen, die sich ehrenamtlich engagieren, für deren selbstlosen und großartigen Einsatz. „Bei Wind und Wetter praktizieren sie alle Nächstenliebe, gerade auch in schwierigen Zeiten wie der Corona-Pandemie. Der Stern, den die Sternsinger vorantragen, zeugt von der Liebe Christi zu allen Menschen. Wenn vieles in unserer Gesellschaft verblasst, schenken die Sternsinger mit dem Stern von Bethlehem ein Zeichen der Hoffnung“, so Bischof Bätzing. Dieses Licht werde über alle Religionsgrenzen hinweg geschenkt. „Ihnen und Euch allen wünsche ich: Macht weiter! Die Kinder weltweit brauchen Sie! So werden die Sternsinger Licht für andere“, schreibt Bischof Bätzing.

Hintergrund

Die Sternsingeraktion als größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder weltweit hat ihren Ursprung im Engagement der Auguste von Sartorius. 1830 als Tochter einer Aachener Arztfamilie geboren, lernte Auguste im belgischen Lüttich das Werk der heiligen Kindheit kennen, das sich besonders für ausgesetzte Kinder in China einsetzte. Das Schicksal Not leidender Kinder bewegte die damals 15-Jährige so sehr, dass sie selbst begann, Spenden zu sammeln. Auguste hatte die Idee, dass auch andere Kinder und Jugendliche mit kleinen Gaben und Gebeten Kindern in Afrika und Asien helfen sollten. 1846 wurde dank ihres Einsatzes in Aachen der Verein der heiligen Kindheit in Deutschland gegründet, aus dem das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ hervorgegangen ist. Heute unterstützt das Kinderhilfswerk der katholischen Kirche jährlich rund 1.600 Projekte weltweit in mehr als 100 Ländern. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Sternsingeraktion bis zum 2. Februar 2021 verlängert worden. Eine Online-Unterstützung ist immer möglich.

Weitere Informationen unter www.sternsinger.de.

Bonn, 28. Januar 2021 (dbk). Das Themenheft für die ökumenische Woche für das Leben 2021, die vom 17. bis 24. April 2021 unter den dann geltenden Hygienevorschriften stattfinden wird, ist ab sofort online verfügbar. Die Woche für das Leben steht in diesem Jahr unter dem Thema „Leben im Sterben“. Nachdem sie im vergangenen Jahr aufgrund des bundesweiten Lockdowns nicht stattfinden konnte, wird die Sorge um Schwerkranke und sterbende Menschen durch palliative und seelsorgliche Begleitung sowie die allgemeine Zuwendung thematisch erneut aufgegriffen. Während der Corona-Pandemie ist diese Fürsorge aufgrund verstärkter Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen umso herausfordernder.

Im Vorwort zum Themenheft der diesjährigen Woche für das Leben schreiben der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm: „Wir wollen noch konsequenter als bisher einen bedarfsgerechten Ausbau der palliativen und hospizlichen Begleitung sowie eine umfassende Kultur des Lebens in unserer Gesellschaft fördern.“ Die Kirchen tragen eine gemeinsame Verantwortung mit vielen anderen Akteuren der Hospiz- und Palliativversorgung, die davon überzeugt sind, dass Menschenwürde mit dem Schutz des Lebens einhergeht: „Der Mensch (ist) in jeder Phase seines Lebens von Gott und von uns als Christinnen und Christen angenommen. Gott hat den Menschen nach seinem Bild geschaffen. Aus der Gottebenbildlichkeit des Menschen folgt für uns Christen seine unantastbare Würde, die uns verpflichtet, für den Schutz jedes menschlichen Lebens einzutreten. Dazu gehört es, Kranken und ihren Angehörigen in ihrer herausfordernden Situation beizustehen.“ Die Bischöfe betonen: „Diese Perspektiven möchten wir stark machen, gerade auch vor dem Hintergrund der sich in Deutschland zurzeit verändernden Gesetzeslage hinsichtlich des Lebensendes.“

Landesbischof Bedford-Strohm und Bischof Bätzing sind dankbar für die vielen Initiativen zum Wohl der Sterbenden und würdigen vor allem die zahlreichen Menschen, die sich haupt- und ehrenamtlich in der Sterbebegleitung engagieren: „Sie leisten einen unersetzlichen Dienst der Nächstenliebe.“

Das Themenheft, das ab sofort mit weiteren Materialien zur Vorbereitung der Woche für das Leben verfügbar ist, trägt unterschiedliche Ansätze der Palliativversorgung aus medizinischer, ethischer und seelsorglicher Perspektive zusammen. Die Ausgabe für 2021 wurde ergänzt um Beiträge zur palliativen Geburt sowie zur Sorge um Sterbende unter den besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie. Die Broschüre informiert auch darüber, welche Möglichkeiten der palliativmedizinischen Betreuung es ambulant oder in spezialisierten Einrichtungen gibt. Außerdem werden Anregungen für die Gestaltung ökumenischer Gottesdienste vorgestellt.

Der zentrale Auftakt der Woche für das Leben findet am Samstag, 17. April 2021, um 10.30 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst im Dom zu Augsburg statt, an dem Bischof Bätzing, Landesbischof Bedford-Strohm sowie Regionalbischof Axel Piper (Kirchenkreis Augsburg) und Bischof Dr. Bertram Meier (Augsburg) teilnehmen. Im Anschluss beginnt nach jetziger Planung um 12.00 Uhr eine thematische Veranstaltung mit Vertretern aus Kirche, Politik und Wissenschaft im Kolpinghaus Augsburg. Unter dem Titel „Leben im Sterben – und wie?! Perspektiven im Gespräch“ diskutieren Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vorstandsvorsitzender des Weltärztebundes, Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger (Augsburg), Prof. Dr. Traugott Roser von der Universität Münster und Pfarrer Dr. Erhard Weiher, Seelsorger aus dem Bistum Mainz. Der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, spricht ein Grußwort und Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin der Universität München, wird in das Thema einführen. Die Moderation übernimmt Ursula Heller vom Bayerischen Rundfunk.

Der ökumenische Gottesdienst und die anschließende thematische Veranstaltung werden im Livestream übertragen.

Hintergrund

Die Woche für das Leben findet zum 26. Mal statt. Seit 1994 ist sie die ökumenische Initiative der katholischen und der evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des menschlichen Lebens in allen Phasen. Die Aktion, die immer zwei Wochen nach Karsamstag beginnt und eine Woche dauert, will jedes Jahr Menschen in Kirche und Gesellschaft für die Würde des menschlichen Lebens sensibilisieren.

Über die Internetseite www.woche-fuer-das-leben.de können ab sofort Informationen und Materialien zur Woche für das Leben kostenfrei bestellt werden. Verfügbar sind das Themenheft, Motivplakate in DIN A3, DIN A4 und eine Plakatvariante mit Freifeld zum Eindrucken von Veranstaltungshinweisen. Alle Materialien stehen auch als Download bereit. Zur zentralen Eröffnung am 17. April 2021 wird es zu einem späteren Zeitpunkt noch eine eigene Presseeinladung geben.

Bonn, 23. Dezember 2020 (dbk). Am 26. Dezember begehen die Katholiken in Deutschland den „Gebetstag für verfolgte und bedrängte Christen“. In den Gottesdiensten am zweiten Weihnachtstag soll insbesondere der Glaubensgeschwister gedacht werden, die vielerorts in der Welt Opfer von Ausgrenzung und Unterdrückung werden. Der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), ruft die Gläubigen und alle Menschen guten Willens auf, den Verfolgten und Bedrängten verbunden zu sein: „In vielen Regionen dieser Welt können Christen ihren Glauben nicht frei ausüben. Sie werden diskriminiert, bedroht, verfolgt und sogar ermordet. Insbesondere denken wir in diesem Jahr an die Christen in Syrien und im Irak. Auch nach dem militärischen Niedergang des sogenannten Islamischen Staats bleibt ihre Lage besorgniserregend. Das Denken an sie und das Gebet für sie sind Zeichen und Zeugnis, dass wir ihnen nahe sind. Wir bitten, dass sie die Hoffnung nicht verlieren, dass Bedrängnis und Verfolgung beendet werden.“

Der Gebetstag findet am 26. Dezember statt, da die Kirche an diesem Tag das Fest des heiligen Stephanus, des ersten christlichen Märtyrers, feiert. Vor allem in den gottesdienstlichen Fürbitten soll der Solidarität mit den notleidenden Mitchristen Ausdruck verliehen werden. Auch sind die Gläubigen zum persönlichen Gebet für dieses Anliegen aufgerufen. Der „Gebetstag für verfolgte und bedrängte Christen ist immer auch ein Bekenntnis zum Grundrecht der Religionsfreiheit, das die Kirche für alle Menschen einfordert“, so der Erzbischof.

Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz stellt den Pfarrgemeinden für die Aktion ein Plakat (DIN A3) zur Verfügung, das zum Aushang in den Schaukästen bestimmt ist. Außerdem sind Gebetsbilder mit einem von den deutschen Bischöfen empfohlenen Gebet erhältlich. Die Gebetsbilder sind zur Einlage in das Gesang- und Gebetbuch geeignet.

Der Gebetstag am 26. Dezember ist Teil der 2003 gegründeten Initiative „Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit“, mit der die deutschen Bischöfe in den Kirchengemeinden, aber auch in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit auf die Diskriminierung und Drangsalierung von Christen in vielen Teilen der Welt aufmerksam machen. Die Initiative besteht jeweils aus einer Arbeitshilfe, die eine Schwerpunktregion in den Blick nimmt, Gesprächen mit politisch Verantwortlichen und einem Fürbittformular. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten in diesem Jahr keine Solidaritätsreise und kein Besuch von Bischöfen aus bedrängten Ortskirchen stattfinden.

Die Arbeitshilfe Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit – Nach der Herrschaft des „Islamischen Staats“: Syrien und Irak sowie der Gebetszettel und das Plakat zum Gebetstag können unter www.dbk.de in der Rubrik Publikationen bestellt oder als pdf-Dateien heruntergeladen werden.

Weitere Informationen sowie das Fürbittformular finden Sie auf der Themenseite Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit.

Bonn, 21. Dezember 2020 (dbk). Die Deutsche Bischofskonferenz hat heute eine Arbeitshilfe zum gottesdienstlichen Umgang der Kirche mit sogenannten Großschadensereignissen veröffentlicht. Sie dient als praktische Handreichung für die Planung und Durchführung von Trauerfeiern und Gottesdiensten.

Immer wieder erschüttern Katastrophen die Gesellschaft. Naturkatastrophen und Ereignisse aufgrund menschlichen Versagens zählen dazu ebenso wie gezielte Angriffe auf Leib und Leben anderer, so zum Beispiel die Amokläufe von Erfurt (2002) und Winnenden (2009), die Tsunami-Katastrophen von 2004 und 2011, das Love-Parade-Unglück 2010 in Duisburg, der Germanwings-Absturz in den französischen Alpen 2015, der Amoklauf von München 2016 oder der Terroranschlag vom Berliner Breitscheidplatz kurz vor Weihnachten 2016.

Bischof Dr. Stephan Ackermann, Vorsitzender der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz, betont im Vorwort der Arbeitshilfe: „Angesichts solcher Taten und Geschehen ist es selbstverständlich und notwendig, dass die Kirche seelsorgerisch, aber auch betend und liturgisch präsent ist.“ Nach derart traumatisierenden Ereignissen komme daher auch den zentralen Gottesdiensten eine hohe gesamtöffentliche Bedeutung zu. „Durch das plurale Gepräge der Gesellschaft erübrigt sich kirchliches Handeln offensichtlich nicht“, hält Bischof Ackermann fest, „steht aber – ebenso offensichtlich – vor der Aufgabe, hierauf adäquat zu reagieren“. Hierzu gehöre auch die wachsende Erfordernis, bei Gedenk- und Trauerfeiern Angehörige anderer Religionen in geeigneter Weise einzubinden. „Dies alles bringt für uns als Kirche spezifische theologische und praktische Herausforderungen mit sich, für deren Bewältigung wir Bischöfe nun Orientierung geben wollen“, so Bischof Ackermann.

Die Arbeitshilfe „Trauerfeiern und Gottesdienste nach Katastrophen“ versteht sich als unmittelbar anwendungsbezogene Handreichung und richtet sich an alle kirchlichen Akteure und Entscheidungsträger, die – professionell oder im Akutfall – mit der Vorbereitung und Durchführung solcher Feiern befasst sind. Neben Fragen von Zeitpunkt und Form der Feier geht die Arbeitshilfe auch auf Fragen von Symbolik, Raum und Ritual sowie Angehörige, Notfalldienste und Opfer ein. Elemente einer Feier werden ebenso vorgestellt wie mögliche Räume für Trauergottesdienste. Außerdem werden Fragen der Medienarbeit behandelt. In einem Anhang bietet die Arbeitshilfe geeignete Bibelstellen für diese Form von Gottesdiensten und Bausteine für Trauerfeiern nach Katastrophen.

Die Arbeitshilfe „Trauerfeiern und Gottesdienste nach Katastrophen“ erscheint in der vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen Reihe Arbeitshilfen (Nr. 317) und kann im Internet auf www.dbk.de unter Publikationen bestellt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Berlin/Essen, 15. Dezember 2020 (Adveniat). Mit einem dringenden Appell bitten die Präsidentin von Brot für die Welt, Cornelia Füllkrug-Weitzel, und Adveniat-Hauptgeschäftsführer Pater Michael Heinz um Spenden für die Arbeit der kirchlichen Hilfswerke: „Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen in den armen Ländern existenzbedrohend. Deshalb appellieren wir an Ihre Großzügigkeit und bitten herzlich um Ihre Spende zu Weihnachten. Jede Spende hilft!“ Wegen des harten Lockdowns ab Mittwoch sehen die kirchlichen Hilfswerke mit Sorge, dass die Möglichkeit des Gottesdienstbesuchs an Heiligabend und Weihnachten weiter eingeschränkt werden könnte.

Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, unterstützen mit einem Spendenaufruf Brot für die Welt und Adveniat. In Videobotschaften rufen sie dazu auf, zu Weihnachten für die Arbeit der beiden kirchlichen Hilfswerke zu spenden.

Heinrich Bedford-Strohm sagt: „Dieses Jahr ist die Kollekte besonders wichtig, gerade weil Corona die Ärmsten in der Welt besonders hart trifft. Wir haben deshalb mit unseren katholischen Geschwistern verabredet, in der Adventszeit und zu Weihnachten gemeinsam zu Spenden aufzurufen. Bitte unterstützen Sie die Arbeit der kirchlichen Hilfswerke Brot für die Welt und Adveniat mit Ihrer Spende.“

Das unterstreicht auch Bischof Georg Bätzing: „Weihnachten ist mit Adveniat und Brot für die Welt sehr verbunden. Die Kollekten brauchen wir, um die Ärmsten der Armen in Lateinamerika und der Karibik zu unterstützen, die ja ganz besonders hart von der Corona-Krise betroffen sind. Und weil die Kollekten nicht wie üblich stattfinden können, bitten wir Sie in ökumenischer Verbundenheit, unter www.weihnachtskollekten.de Ihre großzügige Spende zu geben.“

Ein Großteil der Menschen im Globalen Süden leidet unter den wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns, denn viele Einkommensmöglichkeiten für Tagelöhner oder Straßenverkäuferinnen sind weggebrochen. Eine soziale Absicherung gibt es nicht. Spenden und Kollekten sind daher in diesem Jahr besonders wichtig, um die dramatischen Folgen der Corona-Pandemie aufzufangen.

Brot für die Welt und Adveniat bieten zusätzlich zu den bisherigen Spenden-Möglichkeiten verschiedene Varianten der Online-Spende an, beispielsweise über einen QR-Code. Vielen Gemeindebriefen liegt ein Zahlschein bei, und natürlich gibt es auch die klassischen Spendentüten, die zum Beispiel im Gemeindebüro abgegeben werden können.

Gemeinsam haben die beiden Werke die ökumenische Website www.weihnachtskollekten.de eingerichtet. In evangelischen Kirchengemeinden ist die Kollekte an Heiligabend und Weihnachten traditionell für Brot für die Welt bestimmt, in katholischen Gemeinden für Adveniat. Traditionell gehört die Kollekte zu den Gaben, die die Menschen in den Gottesdiensten darbringen. Die Kollekte ist zugleich Ausdruck der Nächstenliebe und Solidarität mit den Ärmsten in aller Welt.

Bonn/Essen, 13. Dezember 2020 (Adveniat). „Die Corona-Pandemie trifft die Armen in Lateinamerika mit großer Härte”, schreiben die deutschen Bischöfe und rufen eindringlich dazu auf, die bundesweite Adveniat-Weihnachtsaktion “ÜberLeben auf dem Land” großzügig zu unterstützen.

Die deutschen Bischöfe rufen am dritten Adventssonntag, dem 13. Dezember 2020, zur Unterstützung der Adveniat-Weihnachtsaktion auf. Unter dem Motto „ÜberLeben“ rückt das Lateinamerika-Hilfswerk die Sorgen und Nöte der armen Landbevölkerung in den Blick. Die Bischöfe bitten in ihrem Aufruf, der in allen Gottesdiensten verlesen wird, um eine großzügige Spende bei der Weihnachtskollekte am 24. und 25. Dezember für Adveniat.

„Die Corona-Pandemie trifft die Armen in Lateinamerika mit großer Härte. Durch das Zusammenleben in engen Hütten sind Abstandsregeln nicht einzuhalten. Hygienemaßnahmen sind kaum umsetzbar. Viele Menschen haben ihren Broterwerb verloren. Hunderttausende leiden Hunger“, schreiben die Bischöfe. Die kirchlichen Partner vor Ort seien oft die einzigen, die an ihrer Seite bleiben und die Bedürftigen unterstützen: „Sie helfen in akuter Not, schenken Kranken und Trauernden Beistand, schaffen Existenzgrundlagen und eröffnen Bildungsmöglichkeiten.“ Damit diese wichtige Arbeit stattfinden kann, rufen die Bischöfe mit einem eindringlichen Appell zum Spenden auf: „Selten ist die Weihnachtskollekte von Adveniat so wichtig wie in diesem Jahr!“ Mit der Kollekte am Weihnachtsfest könne gerade im Corona-Jahr ein Zeichen der Verbundenheit gesetzt werden.

Bonn, 26. Oktober 2020 (dbk). Weihnachten 2020 wird aufgrund der Corona-Pandemie anders sein als in den vergangenen Jahren. In einer Situation, in der weiterhin auch kirchliches Leben anders gestaltet werden muss, wenden sich die evangelische und katholische Kirche gemeinsam mit der tröstenden, zuversichtlichen und hoffnungsfrohen Botschaft des Weihnachtsfestes an alle Menschen in Deutschland.

Unter dem Motto „Gott bei euch!“ stellen die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ab heute (26. Oktober 2020) auf der Internetseite www.gottbeieuch.de Materialien zur ökumenischen Weihnachtsaktion zum Herunterladen für Gemeinden, Landeskirchen, Bistümer und Multiplikatoren bereit. Claim und Bildsprache wurden so entwickelt, dass sie gut mit bereits entwickelten Kampagnen und Materialien kombinierbar sind.

Auf der Seite finden Sie:

  • Weihnachtskeyvisual Manual: Anleitung zum Umgang mit der Wort-Bild-Marke der ökumenischen Weihnachtsbotschaft;
  • Keyvisual-Dateien: Wort-Bild-Marke der ökumenischen Weihnachtsbotschaft in verschiedenen Farben und Formaten;
  • Banner: Online-Banner der Wort-Bild-Marke für Ihre Webseite;
  • Social Media: Materialien für Ihre Social Media Arbeit;
  • Plakate: in den Formaten A2, A3 und A4 mit und ohne individuelle Eindruckmöglichkeit für Gemeindegottesdienste u. a.;
  • Liedkarte: Liedzettel mit der ökumenischen Weihnachtsbotschaft und dem Lied „Stille Nacht“.

Bonn, 23. Oktober 2020 (dbk). Die Deutsche Bischofskonferenz hat heute eine Rahmenordnung für das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren der Betroffenenbeiräte veröffentlicht. Sie geht zurück auf die am 22. Juni 2020 zwischen dem Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann, und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“. In dieser Erklärung wurde unter den Punkten 5.2 und 5.3 geregelt, dass in Abstimmung mit dem UBSKM und mit Betroffenenvertretern die heute veröffentlichte Rahmenordnung erstellt wird.

Die Rahmenordnung regelt das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren für die neu einzurichtenden Betroffenenbeiräte sowie die Aufwandsentschädigung für die begleitenden Betroffenen. Sie bietet einen einheitlichen Rahmen und lässt zugleich Raum für die Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten. Sofern in einer (Erz-)Diözese bereits ein vergleichbares Gremium eingerichtet ist, kann durch dieses Gremium die Betroffenenbeteiligung weiterhin erfolgen.

Bischof Stephan Ackermann sieht in der Rahmenordnung einen weiteren Schritt in der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs: „Wir sind wieder einen Schritt weitergekommen und ich bin allen Beteiligten dankbar, die an dieser Rahmenordnung mitgewirkt haben. Gleichzeitig bin ich dankbar, dass wir bereits in mehreren Bistümern Betroffenenbeiräte haben und auch aus deren Erfahrungen lernen können. Ich hoffe, dass die Einrichtung der Beiräte rasch umgesetzt wird.“

Die Rahmenordnung für das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren der Betroffenenbeiräte ist als pdf-Datei unter www.dbk.de verfügbar.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 13. Oktober 2020 eine Handreichung zum seelsorglichen Umgang mit Angehörigen der katholischen Ostkirchen mit dem Titel Kirchenrechtliche Fragen in der pastoralen Praxis mit Gläubigen der katholischen Ostkirchen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Reihe kleinerer, vorwiegend in Osteuropa sowie im Nahen und Mittleren Osten vertretener katholischer Kirchen, die sich durch je eigene liturgische und rechtliche Traditionen auszeichnen. Gemeinsam mit der hierzulande mehrheitlich vertretenen „lateinischen“ Kirche gehören sie zur katholischen Kirche und erkennen die Leitung durch den Papst in Rom an.

Der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg), und der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für die Gläubigen der mit Rom verbundenen Ostkirchen, Weihbischof Dr. Dominicus Meier OSB (Paderborn), erläutern im Vorwort der Handreichung: „Durch die Zuwanderung von Geflüchteten und Migranten verändert sich die katholische Kirche in Deutschland. Das Leben in unseren Kirchengemeinden ist vielfältiger geworden – auch durch Gläubige aus den katholischen Ostkirchen, die bei uns Heimat suchen und gefunden haben.“

In der pastoralen Praxis stellen sich in diesem Zusammenhang immer wieder Fragen, die vom Aufeinandertreffen des lateinischen Kirchenrechts mit dem Recht der katholischen Ostkirchen herrühren. Mit dem heute veröffentlichten Dokument Kirchenrechtliche Fragen in der pastoralen Praxis mit Gläubigen der katholischen Ostkirchen erhalten die in der Seelsorge Tätigen dazu eine Orientierung. Es finden sich Hinweise zur Spendung und zum Empfang der Sakramente sowie zu weiteren konkreten Fragen des Umgangs mit Angehörigen katholischer Ostkirchen im kirchlichen Leben.

„Wir hoffen, dass diese Handreichung eine kleine Hilfe bietet, um die Vielfalt der Traditionen der katholischen Kirche auch in Deutschland lebendig zu erhalten“, schreiben Erzbischof Heße und Weihbischof Meier in ihrem Vorwort. „So können sich die Migranten und Geflüchteten in unsere Gemeinschaft integrieren, ohne ihre eigene Identität zu verlieren.“

Hinweis:
Das Dokument Kirchenrechtliche Fragen in der pastoralen Praxis mit Gläubigen der katholischen Ostkirchen ist als pdf-Datei zum Herunterladen hier verfügbar. Unter www.dbk.de in der Rubrik Publikationen kann es auch als Broschüre (Die deutschen Bischöfe, Arbeitshilfen Nr. 316) bestellt werden.

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Bonn, 6. Oktober 2020 (dbk). Am 11. September 2019 ist das Votum „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Es ist in der Folge in der Deutschen Bischofskonferenz diskutiert worden. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sieht das Dokument als eine theologisch konsequente Fortsetzung auf dem gemeinsamen Weg, den die evangelische und die römisch-katholische Kirche zusammen mit anderen Konfessionen mit ihrer wechselseitigen Anerkennung der Taufe 2007 beschritten haben.

Der Kontaktgesprächskreis, ein Zusammenschluss von Mitgliedern des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz, hat am 6. Mai 2020 eine gemeinsame „Würdigung“ des ÖAK-Votums beraten. Diese sollte gemäß Tagesordnung Gegenstand einer Aussprache der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz Ende September 2020 in Fulda sein. Die Vollversammlung hat – aus Respekt vor einem kurzfristig erfolgten Einspruch des Vatikans – keine Abstimmung über die „Würdigung“ des Kontaktgesprächskreises vorgenommen. In der Anlage wird der Text der „Würdigung“ des Kontaktgesprächskreises veröffentlicht.

Hintergrund

Zum Kontaktgesprächskreis gehören von katholischer Seite: Bischof Dr. Stephan Ackermann, Bischof Dr. Georg Bätzing, Bischof Dr. Gerhard Feige, Kardinal Reinhard Marx, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck, Weihbischof Dr. Nikolaus Schwerdtfeger sowie Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann.

Von evangelischer Seite gehören zum Kontaktgesprächskreis: Prof. Dr. Dr. Andreas Barner, Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, Bischöfin Kirsten Fehrs, Prof. Dr. Elisabeth Gräb-Schmidt, Prof. Dr. Jacob Joussen, Landesbischof Dr. Karl-Hinrich Manzke, Dr. h.c. Christian Schad, Präses Dr. Irmgard Schwaetzer.

Hinweis

Die „Würdigung“ des Kontaktgesprächskreises ist unter www.dbk.de und www.ekd.de verfügbar.

Bonn, 4. Oktober 2020 (dbk).Papst Franziskus hat heute im Vatikan seine Enzyklika Fratelli tutti – Über die Geschwisterlichkeit und die soziale Freundschaft veröffentlicht. Zentrale Aussage des Papstes ist der Wunsch, einen Planeten zu haben, der allen Menschen Land, Heimat und Arbeit biete.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, stellte die Enzyklika bei einer Pressekonferenz in Limburg vor und würdigte sie als einen „eindringlichen Appell für weltweite Solidarität und internationale Zusammenarbeit.“ Papst Franziskus wende sich insbesondere gegen nationale Abschottung und rege an, über eine „Ethik der internationalen Beziehungen“ nachzudenken. Hier, so Bischof Bätzing, sehe der Papst die Christen in der Verantwortung, keine neuen Mauern zu errichten und daran zu arbeiten, bestehende Hindernisse einzureißen. Geschwisterlichkeit sei für Papst Franziskus eine „Liebe, die alle politischen und räumlichen Grenzen übersteigt“ und weit entfernte Menschen genauso achte wie Menschen in unmittelbarer Nähe. Es gehe, betonte Bischof Bätzing, im Kern um die Würde des Menschen, die sich aus der Gottesebenbildlichkeit heraus begründe. „Die Enzyklika ist ein Weck-, Mahn- und Hoffnungsruf: Ein Weckruf, dass wir zueinander finden. Ein Mahnruf, dass wir den Nächsten nicht vergessen. Ein Hoffnungsruf, der uns auffordert, Mauern niederzureißen und Zusammenhalt zu stärken“, sagte Bischof Bätzing.

Besonders eindrucksvoll sei, dass der Papst in der Enzyklika trotz einer teilweise mit harten Worten formulierten Analyse der Welt die Hoffnung nicht verliere. Das zeige sich unter anderem in der neuen Wertschätzung für viele Menschen, die in der Corona-Pandemie großes Engagement bewiesen und in Situationen der Angst mit der Hingabe ihres Lebens reagiert hätten, so Bischof Bätzing.

Die Vielfalt der welt- und friedenspolitischen Themen, die der Papst in der Enzyklika nenne, mache deutlich, wie wichtig der Dialog zwischen den Nationen, Gesellschaften und vor allem auch Religionen sei. „Papst Franziskus unterstreicht die notwendige Rückkehr zu einer ‚Kultur der Begegnung‘ und zu echten Dialogen, weg von den ‚parallel verlaufenden Monologen‘, die derzeit häufig ablaufen“, sagte Bischof Bätzing. „Der echte und aufrichtige Dialog ist auch für die Kirche in Deutschland auf dem Synodalen Weg die Richtschnur.“

Papst Franziskus, so Bischof Bätzing, setze sich für Chancengerechtigkeit, soziale Inklusion und Teilhabegerechtigkeit ein. „Die Deutsche Bischofskonferenz fühlt sich damit bestätigt in ihrem Engagement der zurückliegenden 25 Jahre, in dem sie sich immer wieder zu gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen geäußert hat und für diese sozialethischen Werte und Ziele eingetreten ist. Die Kirche steht in der Pflicht, sich in gesellschaftliche und politische Diskussionen und Entscheidungsprozesse einzubringen. Dazu fordert die Enzyklika uns weiterhin auf“, so Bischof Bätzing.

Hintergrund

Eine Enzyklika (gr. kyklos = Kreis) ist ein Päpstliches Rundschreiben an einen Teil oder an alle Bischöfe sowie an alle Gläubigen, oft auch an alle Menschen guten Willens. Sie befasst sich mit Gegenständen der Glaubens- und Sittenlehre, der Philosophie, der Sozial-, Staats- und Wirtschaftslehre sowie der Disziplin und der Kirchenpolitik. Päpstliche Rundschreiben sind Ausdruck oberster Lehrgewalt des Papstes, aber keine „unfehlbaren“ Lehräußerungen. Sie wurden von Papst Benedikt XIV. (1740–1758) eingeführt. Die meist lateinischen Anfangsworte bilden den Titel der Enzyklika.

Papst Franziskus hat bisher zwei Enzykliken veröffentlicht: Am 29. Juni 2013 erschien die Enzyklika Lumen fidei – Über den Glauben und am 24. Mai 2015 die Enzyklika Laudato si’ – Über die Sorge für das gemeinsame Haus.

Hinweise:

Die Enzyklika wurde auf der Pressekonferenz in Limburg von Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer vom Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre an der Adalbert-Ludwig-Universität Freiburg in ihren sozialethischen und theologischen Kontext eingeordnet. Das Statement von Prof. Nothelle-Wildfeuer findet sich unter www.dbk.de und auf der Themenseite „Enzyklika Fratelli tutti“. Hier kann auch die Kurz- und Langfassung der Würdigung der Enzyklika durch Bischof Dr. Georg Bätzing gelesen werden. In diesem Themendossier sind weitere Materialien zur Enzyklika abrufbar: Grafiken und ein kurzer Film, die der Vatikan bereitgestellt hat, dienen zum besseren Verständnis der Enzyklika.

Die Enzyklika im Volltext ist auf der Vatikan-Seite zu finden. Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz wird in Kürze den Text Fratelli tutti als Broschüre in der Reihe Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 227 herausgeben. Diese kann ab sofort im Shop bestellt werden.

Bonn, 10. September 2020 (dbk). Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, hat heute eine theologische Reflexion zur Corona-Pandemie veröffentlicht. Unter dem Titel Corona und die Suche nach der künftig gewesenen Zeit geht er den Erfahrungen und Auswirkungen der Pandemie in Kirche und Gesellschaft nach. Dabei fragt er, wie in künftigen Generationen an Corona erinnert werde, was die Kirche in der Krise getan habe und ob Corona eine entscheidende Wegmarke für Europa gewesen sein wird.

Der Text ist eine als Essay verfasste Betrachtung, die Denkanstöße geben soll und feststellt: „Ob es auch diesmal eine neue Epoche der Weltgeschichte werden wird, bleibt abzuwarten, auf jeden Fall aber werden wir alle sagen können: Wir sind dabei gewesen.“

Die Publikation “Corona und die Frage nach der künftig gewesenen Zeit. Ein Beitrag von Bischof Dr. Georg Bätzing (Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Nr. 34, Bonn 2020)” steht unter www.dbk.de in der Rubrik Publikationen als pdf-Datei zum Herunterladen bereit und kann dort auch als Broschüre bestellt werden.

Bonn, 9. September 2020 (dbk). Angesichts der Brände im Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos erklärt der Vorsitzende der Migrationskommission und Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg):

„Die Nachricht vom Feuer im Flüchtlingslager Moria darf niemanden, der in Politik und Kirche Verantwortung trägt, gleichgültig lassen. Alle Leidtragenden schließe ich in mein Gebet ein. In die Betroffenheit über das Elend der Schutzsuchenden mischt sich die Bestürzung über das politische Versagen. Man muss es wohl so offen sagen: Es handelt sich um eine Katastrophe mit Ansage. Die mit dem Flüchtlingslager Moria verfolgte Politik der Abschreckung geht auf Kosten der Menschlichkeit. Schon seit Langem war die Situation der Schutzsuchenden auf den ägäischen Inseln – vor allem im überfüllten Lager Moria – unerträglich. Deshalb gab es aus Kirche und Zivilgesellschaft immer wieder deutliche Appelle, die humanitäre Krise an den EU-Außengrenzen zu überwinden und für eine menschenwürdige Aufnahme der Schutzsuchenden zu sorgen. Mit Nachdruck wurde gefordert, dass vor allem Kinder, Familien und besonders vulnerable Flüchtlinge aus dem Lager Moria rasch auf das europäische Festland gebracht und in Deutschland oder anderen EU-Staaten aufgenommen werden. Anfang des Monats hat die katholische Friedensbewegung Pax Christi die Kampagne ‚Kein Weihnachten in Moria‘ initiiert, die – ebenso wie frühere kirchliche und zivilgesellschaftliche Initiativen – darauf drängt, Flüchtlinge aus Moria zeitnah nach Deutschland ausreisen zu lassen.

Allen Appellen, Initiativen und Warnungen zum Trotz: Passiert ist bislang erschreckend wenig. Sicherlich hat die Bundesregierung zwischenzeitlich einigen alleinreisenden Kindern und Jugendlichen sowie behandlungsbedürftigen Kindern und deren Familien die Einreise ermöglicht. Doch insgesamt betrachtet war dies nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Das grundlegende Problem des Hotspots Moria wurde nicht angegangen. Stattdessen gab und gibt es auf Ebene der Bundesregierung und der EU-Kommission sogar das Bestreben, das gescheiterte Hotspot-System auszuweiten und künftig nahezu alle Asylverfahren an den Außengrenzen durchzuführen. Davor kann angesichts der Situation auf den griechischen Inseln nur gewarnt werden. Europa muss nun alles daransetzen, die bestehende humanitäre Krise zu überwinden, statt potenziell neue Krisenherde zu entfachen. Mehr denn je stehen Deutschland und Europa in der Pflicht, die desaströsen Verhältnisse auf Lesbos zu beenden und Schutzsuchenden eine menschenwürdige Aufnahme zu ermöglichen. Gefordert ist der politische Wille, eine Lösung im Geist der europäischen Solidarität zu finden, das heißt: eine gerechte Verantwortungsteilung zwischen den EU-Staaten bei der Aufnahme von Schutzsuchenden. Die bisherigen politischen Blockaden müssen überwunden werden. Wenn nicht alle Mitgliedstaaten dazu bereit sind, muss eine humanitäre Koalition der Willigen vorangehen. Europa kann es sich nicht länger erlauben, die Augen zu verschließen.”

Bonn, 9. September 2020 (dbk) Am 13. September 2020 begeht die katholische Kirche den 54. Welttag der sozialen Kommunikationsmittel. Wie in den vergangenen Jahren hat Papst Franziskus dazu eine Botschaft mit dem Titel „‚Damit du deinem Sohn und deinem Enkel erzählen kannst‘ (Ex 10,2). Das Leben wird Geschichte“ veröffentlicht.

Zum Welttag der sozialen Kommunikationsmittel erklärt der Vorsitzende der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart):

Unser Glaube lebt von Erzählungen, ja unsere ganze Menschheitsgeschichte beruht auf dem Erzählen und Weitergeben von Erfahrungen und Wissen. Darauf macht Papst Franziskus in seiner diesjährigen Botschaft zum Welttag der sozialen Kommunikationsmittel aufmerksam, den die Kirche am kommenden Wochenende begeht. “Wir haben die Wahrheit guter Geschichten nötig wie den Atem“, schreibt der Papst. „Der Mensch ist ein Erzähler. (…) Geschichten prägen uns, sie formen unsere Überzeugungen und unser Verhalten, sie können uns dabei helfen, zu verstehen und zu sagen, wer wir sind.“ Das gilt für Märchen, Romane, Sagen und Fabeln und die biblischen Geschichten. Wir werden von all diese Erzählungen beeinflusst, nehmen uns die Figuren als Vorbilder, orientieren uns an ihrem Handeln, ihren Werten.

„Beim Eintauchen in die Geschichte können wir heroische Beweggründe finden, die uns helfen, uns den Herausforderungen des Lebens zu stellen“, so Papst Franziskus. Auch in der aktuell globalen Krise der Corona-Pandemie vermögen wir darauf zurückzugreifen. Die Erfahrungen des Lockdowns, von Einsamkeit, Stillstand und Isolation können wir reflektieren durch Erzählungen. Wir können, gerade auch durch biblische Texte wie die Psalmen, Trost und Zuversicht finden.

Unser Miteinander hat sich durch die Pandemie ebenfalls verändert. Familie, Freunde, Arbeitskollegen, oft haben wir sie wochenlang nicht gesehen und müssen auch jetzt noch Abstand halten und Acht geben. Unsere Aktivitäten waren eingeschränkt. Umso wichtiger wurden andere Wege der Kommunikation für uns, um den Kontakt untereinander zu halten. Telefonate mit den Verwandten, Geburtstagsgrüße per SMS, der Austausch mit Klassenkameraden im Chat über die sozialen Medien – das alles hat uns durch diese Zeit getragen. Das Erzählen und Teilen der Erlebnisse, egal über welche Kommunikationswege, hat uns zusammen- und lebendig gehalten.

Es ist gut, dass wir Medien haben, die Geschichten des Lebens in diesen Wochen und Monaten erzählt haben. Es waren auch Geschichten des Sterbens. In allen Geschichten, auch unseren Lebensgeschichten, wird eines deutlich: Es lohnt, vom Leben zu erzählen, um Erfahrungen und Emotionen, um Wissen und Verantwortung auch an künftige Generationen weiterzugeben. Der diesjährige Mediensonntag lädt ein, diese Geschichten zu erzählen, für die Gegenwart und die kommende Generation. Medien helfen uns dabei – ob das Internet oder das noch immer und stets aktuelle gedruckte Buch. Die größte aller Geschichten ist und bleibt die Heilige Schrift. Sie zu erzählen, lohnt das ganze Leben.

Die Botschaft von Papst Franziskus zum 54. Welttag der sozialen Kommunikationsmittel ist als pdf-Datei unter www.dbk.de auf der Themenseite Welttag der sozialen Kommunikationsmittel (Mediensonntag) verfügbar.

Bonn/Berlin, 3. September 2020. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, ist heute in Berlin zu einem Antrittsbesuch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammengetroffen. Coronabedingt war der Termin erst jetzt möglich.

Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die gesellschaftlichen und politischen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Bischof Bätzing informierte die Bundeskanzlerin über die Herausforderungen im kirchlichen Kontext und die positiven Erfahrungen, seitdem Gottesdienstbesuche wieder möglich sind. Die Bundeskanzlerin würdigte den Einsatz von Seelsorgerinnen und Seelsorgern insbesondere in den Alten- und Pflegeeinrichtungen während des Lockdowns. Sie wünschte dem weltkirchlichen Sonntag der Solidarität mit den Leidtragenden, zu dem die Deutsche Bischofkonferenz am kommenden Wochenende aufgerufen hat, ein gutes Gelingen. Bischof Bätzing: „Deutschland will und muss solidarisch sein mit den Corona-Opfern in der Einen Welt.“ Angesichts der Ereignisse und Demonstrationen vom vergangenen Wochenende bekräftigten die Bundeskanzlerin und Bischof Bätzing die Verantwortung aller, für den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft zu sorgen.

Im Gespräch gingen die Bundeskanzlerin und Bischof Bätzing auch auf die aktuellen Fragen der Migration und die damit verbundenen Herausforderungen für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ein. Ausdrücklich dankte Bischof Bätzing der Bundeskanzlerin für ihr humanitäres Engagement bei Problemen der Einen Welt.

Bonn, 26. August 2020. Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) hat heute (26. August 2020) eine Befragung unter ihren Mitgliedern zum Thema „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Ordensangehörige sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Prävention“ veröffentlicht. Dazu erklärt der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann:

„Es ist gut, dass diese Mitgliederbefragung im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz durchgeführt wurde, und dass nun das Ergebnis vorliegt. Denn wir wissen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Missbrauchstaten im Bereich der Orden verübt wurde. Anliegen der Mitgliederbefragung war es, eine differenzierte Kenntnis zu gewinnen, wie sich die Situation in den Ordensgemeinschaften darstellt, zumal diese von der MHG-Studie 2018 nicht berücksichtigt wird.

Die Ergebnisse zeigen eine ausgeprägte Ungleichzeitigkeit im Umgang mit sexuellem Missbrauch. Viele Ordensgemeinschaften haben bereits umfangreiche Strukturen zur Aufarbeitung und Prävention etabliert und sich dem Thema gestellt. Es werden aber auch offen Schwachstellen benannt. Ich bin dankbar für die insgesamt selbstkritische Auswertung der Befragung und denke besonders an die Themen, die uns auch in der Bischofskonferenz beschäftigen: ein noch sensiblerer, verlässlicherer Umgang mit Betroffenen, wie insgesamt eine stärkere Betroffenenbeteiligung in den verschiedenen Prozessen; die Notwendigkeit einer Professionalisierung der Aktenführung; eine flächendeckende Benennung von Ansprechpersonen und die Erstellung von Schutzkonzepten.

Betroffene in der katholischen Kirche in Deutschland erwarten einen einheitlichen Umgang mit diesen Fragen. Deshalb begrüße ich die deutliche Willensbekundung der Orden zur weiteren Kooperation mit der Deutschen Bischofskonferenz, um in allen Bereichen der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs zu möglichst einheitlichen Regelungen zu kommen. Gerne werden wir von Seiten der Deutschen Bischofskonferenz die bereits praktizierte Kooperation wo immer möglich fortsetzen, verstärken und auch die Orden unterstützen.“

Bonn, 22. Juli 2020. Angesichts der dramatischen globalen Auswirkungen der Corona-Pandemie starten die Deutsche Bischofskonferenz, die (Erz-)Diözesen, die weltkirchlichen Hilfswerke und die Ordensgemeinschaften eine gemeinsame internationale Solidaritätsaktion für die Leidtragenden der Pandemie. Im Mittelpunkt steht dabei der erste Sonntag im September (6. September 2020), den die Deutsche Bischofskonferenz zum „Sonntag der Solidarität“ ausgerufen hat. An diesem Tag soll in allen Gottesdiensten eine Sonderkollekte abgehalten werden. Darüber hinaus werden Spenden zur Finanzierung internationaler Projekte eingeworben.

n einem mehrmonatigen geistlichen Prozess hat sich eine Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz mit der Qualitätssicherung der Priesterausbildung in Deutschland befasst. Der Abschlussbericht wurde heute (23. Juni 2020) bei der Sitzung des Ständigen Rates von Bischof Dr. Felix Genn (Münster), Bischof Dr. Michael Gerber (Fulda) und Bischof Heinrich Timmerevers (Dresden-Meißen) vorgetragen und von den Bischöfen erörtert.

Eine ganzheitliche Ausbildung von Kandidaten für das Priestertum verlangt nach Auffassung des Ständigen Rates zunächst hinreichend große Lerngruppen und Ausbilder in Vollzeit, aber auch akademische Orte, die eine gemeinsame Ausbildung aller pastoralen Dienste gestatten.

Für die Studienphase – der das Propädeutikum vorausgeht und der Pastoralkurs folgt – sind im Einzelnen folgende Voraussetzungen erforderlich:

1. Die Ausbildung möglichst aller pastoralen Berufe (Priester sowie Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten sowie Ständige Diakone);
2. eine Theologische Fakultät;
3. eine Religionspädagogische Hochschule;
4. in der Ausbildungsleitung (sogenanntes „forum externum“): ein Regens sowie Mentorinnen und Mentoren
a) mindestens zwei vollzeitlich für die Priesterausbildung freigestellte Personen,
b) je ein vollzeitlicher Mentor für Pastoralreferentinnen und -referenten, für die Gemeindereferentinnen und -referenten sowie für die Lehrerinnen und Lehrer;
5. in der geistlichen Begleitung (sogenanntes „forum internum“): ein Spiritual sowie Begleiterinnen und Begleiter in entsprechender Anzahl der auszubildenden Personen;
6. Dozierende für die Zusatzausbildung: Pastoralpsychologie, Stimmbildung, Rhetorik u. ä.;
7. Immobilien und Infrastruktur für unterschiedliche Wohnformen (Seminar, Wohngemeinschaften oder Pfarrhaus);
8. eine hinreichende Anzahl von Pfarreien, um Praxiserfahrung zu ermöglichen; gedacht werden soll auch an andere kategoriale, pastorale und diakonische Einsatzfelder.

Der Ständige Rat hat mit großer Mehrheit diesen Kriterien zugestimmt.

Bei den Ausbildungsstandorten schlägt die Arbeitsgruppe vor:

Die Ausbildungsorte Redemptoris Mater für die neokatechumenale Ausbildung der Priesterkandidaten in Köln, das Collegium Orientale (Eichstätt) sowie das Pontificium Collegium Germanicum et Hungaricum (Rom) werden gesondert betrachtet und sind mit ihrem spezifischen Profil auch weiter für die Priesterausbildung vorgesehen.

Im Blick auf die genannten Voraussetzungen wird eine Gewichtung der Ausbildungsstandorte vorgenommen, die eine bestmögliche Ausbildung der künftigen Priester ermöglichen soll. Die Arbeitsgruppe schlägt vor:
1. als Standort für die bundesweite Ausbildung Spätberufener ohne akademischen Abschluss: das überdiözesane Seminar Lantershofen;
2. als Standorte für die Einführungsphase vor dem Studium (sogenanntes „Propädeutikum“): Freiburg und Bamberg;
3. als Standorte für die Ausbildung in der Phase der Studien: München, Münster und Mainz;
4. als Standorte für die Ausbildung im Pastoralkurs: Paderborn in Kooperation mit Erfurt, Rottenburg-Stuttgart und einen durch die Freisinger Bischofskonferenz für Bayern festzulegenden Standort.

Der Ständige Rat hat diese von der Arbeitsgruppe vorgelegten Vorschläge als Grundlage für weitere Diskussionen und Überlegungen entgegengenommen. Eine Entscheidung über die Standorte ist nicht gefallen. Die Arbeitsgruppe wird den weiteren Prozess der Reflexion und Entscheidung auf Ebene der Bischofskonferenz strukturieren. Der hier angestrebte Prozess der Profilierung und Konzentrierung der Priesterausbildung auf Bundesebene entbindet den einzelnen Diözesanbischof nicht von seiner Verantwortung, die Entscheidung über den konkreten Ausbildungsweg und die damit verbundene Frage nach den Standorten der Priesterausbildung seines Bistums zu treffen.

Bonn / Limburg, 31.05.2020 (DBK). Die Kirche müsse sich weiter öffnen, sich aus geschlossenen Räumen und Systemen zurückziehen, und sich den Menschen zuwenden. Pfingsten sei das Fest, das dazu ermutige und den Weg weise. „Draußen vor den Kirchtürmen, mitten in der Stadt und in der Welt, ist der eigentlich spannende Ort, um von Gott zu reden und zu Erfahrungen mit Gott einzuladen“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing am Pfingstsonntag (31. Mai 2020) in Limburg. Im Hohen Dom feierte er mit 70 Gläubigen Gottesdienst.

Von drinnen nach draußen

An Pfingsten werde die Richtung der pfingstlichen Bewegung offenbar. Die Türen zeigten den Weg von drinnen nach draußen. Die Apostel verließen ihr Obergemach und stellten sich der Öffentlichkeit. Diese Botschaft gelte auch in Corona-Zeiten. Viele Wochen lang sei das Leben in Deutschland heruntergefahren gewesen. Nun wache die Gesellschaft allmählich wieder auf und es gelte eine Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu finden, solange die Gefahr der Pandemie nicht gebannt ist.

Nun sei auch die Zeit, in der sich viele wieder vorwagten – die fröhlich Unbesorgten genauso wie die tief Besorgten und leider auch die extrem Ausgerichteten. „Seltsame Koalitionen von völlig berechtigten Anliegen mit solchen von Esoterikern und Verschwörungstheoretikern, von rechten und linken Demonstranten wollen diesen öffentlichen Raum als erste besetzen. Mit teils kruden Thesen und Forderungen, die leider sogar in hohen kirchlichen Kreisen Widerhall gefunden haben, bleiben sie, wenn auch lautstark und hässlich aggressiv bisher eine Randerscheinung“, so Bischof Bätzing. Die Mehrheit der Bürger sei mit der zeitweisen Einschränkung der bürgerlichen Freiheit einverstanden gewesen und die Wirkung der Maßnahmen zeige Erfolg bei der Eingrenzung und Versorgung von Erkrankten.

Seelsorge weiter eingeschränkt

Der Bischof habe sich in den vergangenen Wochen oft die Frage gestellt, ob Kirche und Religion systemrelevant seien. Bei allen Lockerungen, bei aller wunderbarer Kreativität und einer erstaunlichen Breite medialer Angebote, seien die Grundvollzüge der Seelsorge weiterhin erheblich eingeschränkt. Es habe ihn gefreut, dass der Bundespräsident die Haltung der Kirchen mit ihren Angeboten öffentlich gelobt habe. Dennoch sei er sehr beunruhigt, wenn ihm Krankenhausseelsorger erzählten, von denen man annehme, sie seien in Corona-Zeiten besonders gefordert, sie würden von der säkularen Welt nicht mehr als relevant wahrgenommen werden, obwohl sie präsent sein wollten.

Diese Erfahrung, nicht relevant zu sein, sei nicht neu, sondern schon seit Jahrzehnten präsent, und könne sich nun durchaus beschleunigen. „Die Gottesfrage könnte in der Öffentlichkeit noch mehr verstummen und ins Private abgedrängt werden, die Gottesdienste könnten noch leerer werden, die Plausibilität des christlichen Welt- und Menschenbildes noch heftiger einbrechen. Ja, diese Krisenzeit verschärft die Zeitansage an die Kirche. Wir müssen uns ihr stellen, sie durchdringen und miteinander darauf antworten“, so Bätzing.

Einmütig zusammengeblieben

Gerade mit Blick auf diese Erfahrung kämen die Pfingstbotschaft und das Zeugnis von Papst Franziskus wieder neu ins Spiel. Der Heilige Vater sei derjenige, der beständig Tore öffne, sich an Ränder und Grenzen begebe, auf die Menschen zugehe und einen Aufbruch in der Kirche fordere. Die Frage sei nun, so der Bischof, auf welche Weise es gelingen könne, diesem Ruf und Beispiel des Papstes, der immer auf Christus verweise, zu folgen.

Vielleicht helfe dabei ein Blick auf die Apostel. „Wir sind geneigt, das Pfingstbild der Apostelgeschichte in dem Gegensatz von Angst und neuem Mut zu lesen. Aber die Apostelgeschichte weiß gar nichts von verschlossenen Türen, hinter denen sich die Jünger ängstlich verbarrikadiert hätten“, erklärt der Bischof. Dieses Bild der verschlossenen Türen und ängstlichen Jüngern stamme aus den Ostererzählungen nach dem Evangelisten Johannes. Die Apostelgeschichte erzähle vielmehr, wie die Jüngerinnen und Jünger der Weisung Jesus gefolgt und deshalb betend und einmütig zusammengeblieben seien. Erst dann habe sie der Geist des Herrn ergriffen und sie mit seinen sieben Gaben – der Liebe, Freude, Friede, Langmut, Freundlichkeit, Güte, Treue, Sanftmut und Enthaltsamkeit – beschenkt. Mit diesen Gaben ausgestattet, hätten sich die Jüngerinnen und Jünger am Pfingsttag der Öffentlichkeit gestellt.

Geist wählt Wege, die aufrichten

Die sieben Gaben des Heiligen Geistes seien nicht nur Geschenke an die Jüngerinnen und Jünger, sondern Optionen, zu denen der Geist Jesu Christi alle Menschen befähige. „Offene Aggression und Zwietracht, drängelnde Ungeduld, selbstherrliche Ab- und Ausgrenzung, Bosheit und Verantwortungslosigkeit vertragen sich nicht damit. Wer als Christ hart, unduldsam und lieblos auftritt und damit meint, die Wahrheit des Glaubens verteidigen zu können, der ist auf dem Holzweg, auch wenn er äußerlich noch so fromm daherkommt“, sagte der Bischof.

Der Geist Christi führe zu Entscheidungen, wähle dabei jedoch stets Wege, die Menschen aufrichteten und zueinander führten. Er tröste, reinige, wärme, löse, heile und gönne Ruhe und Erfrischung. An Pfingsten sei das erste Kapitel in der langen Geschichte der Kirche aufgeschlagen worden. „Unsere Zeit und ihre Zeitansage legen nahe, dass wir ein neues Kapitel des Christseins mitschreiben. Jesus traut es uns zu. Türen auf und hinaus“, so Bischof Georg Bätzing.

Freising, 26. Mai 2020. Das katholische Osteuropa-Hilfswerk Renovabis legt den Jahresbericht 2019 vor: Einerseits zeigt die Bilanz des vergangenen Jahres eine solide Haushaltssituation mit sogar leicht gestiegenen Spenden- und Kollekten-Erträgen. Andererseits herrscht bei der Solidaritätsaktion in Freising die Sorge, dass die diesjährige Kollekte an Pfingsten in allen katholischen Kirchen Deutschlands wegen der Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogen wird – und damit ein wichtiger Baustein in der Hilfe für Menschen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. „Corona ist für alte, arme und sozial benachteiligte Menschen im Osten Europas deshalb besonders gefährlich, weil die Gesundheits- und Sozialsysteme in den meisten Ländern nicht so krisensicher wie bei uns sind“, betont Hauptgeschäftsführer Christian Hartl.

Die Zahlen des vergangenen Jahres: Renovabis konnte gut 28,9 Millionen Euro in Projekte seiner Partner in 29 Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas investieren. Mehr als die Hälfte davon kam sozialen und Bildungsprojekten zugute, die andere Hälfte ermöglichte kirchlich-pastorale Projekte, christliche Medienarbeit sowie die Entwicklung von Laienstrukturen und katholische Verbandsarbeit.

Breites Spektrum an Förderprojekten

Das Spektrum der im Jahr 2019 geförderten 653 Projekte war erneut sehr breit gefächert: Es reichte von Existenzhilfen für Priester und Ordensleute über die Ausbildung von Diakonen und Katecheten bis zu Tageszentren für benachteiligte Kinder und Jugendliche. Unterstützt wurden etwa Projekte zur verbesserten sozialen Integration von Binnenflüchtlingen aus den Kriegsgebieten der Ostukraine, aber auch Jugendsommerlager, Alten- und Pflegeheime, Ausbildungswerkstätten, Schulen und Studien-Stipendien.

Erneut mit DZI Spendensiegel ausgezeichnet

Die verfügbaren und für Projekte, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit sowie für die Verwaltung eingesetzten Mittel stiegen auf 35,45 Mio. Euro im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr leicht (2018: 34,6 Mio. Euro). Die Spenden und Erbschaften betrugen 2019 rund 6,5 Mio. Euro (2018: 6,1 Mio. Euro), die Kollekten beliefen sich auf 4,39 Mio. Euro (2018: 4,23 Mio. Euro). Auch im Jahr 2019 wurde Renovabis mit dem DZI Spendensiegel ausgezeichnet.

Die Bilanz der Renovabis-Stiftung zeigt gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung, nämlich ein Vermögen in Höhe von knapp 6,58 Mio. Euro zum Ende des Jahres 2019 (2018: 6,24 Mio. Euro): davon 4,73 Mio. Euro als reines Stiftungsvermögen und zusätzlich 1,84 Mio. Euro Vermögen bei den Treuhandstiftungen.

Die VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben ihren Gesamtvertrag zum Vervielfältigen von Noten und Liedtexten um weitere zehn Jahre bis zum Ende des Jahres 2029 verlängert. Der neue Gesamtvertrag ermöglicht den katholischen Kirchengemeinden in Deutschland die Herstellung und Nutzung von Kopien von Noten und Liedtexten für den Gemeindegesang im Gottesdienst und in gottesdienstähnlichen Veranstaltungen. Ebenfalls vertraglich umfasst ist die Herstellung von kleineren Liedheften (maximal acht Seiten) für einmalige Anlässe wie beispielsweise Trauungen oder Kommuniongottesdienste.

Nicht Bestandteil des Vertrages ist die Herstellung und Nutzung von Kopien für andere gemeindliche Veranstaltungen sowie die Sichtbarmachung von Noten und Liedtexten mittels Beamer oder Ähnlichem. Katholische Gemeinden haben die Möglichkeit, durch Abschluss einer zusätzlichen pauschalen Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition diese Rechte zu erwerben (weitere Informationen dazu sind unter: https://www.vg-musikedition.de/vervielfaeltigungen/kirchen/einzelvertrag/ verfügbar).

Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, erklärt zum Vertragsabschluss: „Wir freuen uns sehr, dass wir die bestehende Vereinbarung mit dem VDD erneut verlängern konnten. Durch die langfristige Vertragsverlängerung besteht für die Kirchengemeinden und Verantwortlichen vor Ort weiterhin Rechtssicherheit ohne zusätzlichen administrativen und wirtschaftlichen Aufwand; gleichzeitig erhalten Komponisten, Textdichter und Verlage eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke.“

Der Geschäftsführer des VDD, Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, betont, dass es mit der pauschalvertraglichen Einigung mit der VG Musikedition gelungen sei, aufgrund der Befreiung von Melde- und Vergütungspflichten für eine erhebliche Entlastung in den Pfarreien und Gemeinden zu sorgen. „Ich bin der festen Überzeugung, dass mit dem neuen Pauschalvertrag eine gute Vereinbarung sowohl für die Urheber der Musikwerke als auch für unsere Einrichtungen gefunden wurde.“

Die VG Musikedition und der VDD weisen ergänzend darauf hin, dass der Vertrag die Herstellung von Kopien für Chöre, Orchester oder sonstige Instrumentalisten nicht umfasst. Diese Rechte müssen auch weiterhin direkt bei den Rechteinhabern eingeholt werden. Ebenfalls nicht vom Vertrag umfasst, aber über die VG Musikedition lizenzierbar, sind die Herstellung von Liedheften größeren Umfangs sowie Großveranstaltungen mit mehr als 10.000 Vervielfältigungsstücken.

Am Pfingstsonntag zeigen sich die katholischen Christen in Deutschland solidarisch mit den Glaubensgeschwistern in Osteuropa. Die Spendensammlung für das Hilfswerk Renovabis wird üblicherweise durch zahlreiche Veranstaltungen begleitet. Aufgrund der Corona-Pandemie kann die Pfingstaktion in diesem Jahr jedoch nicht wie geplant, beziehungsweise nur mit erheblichen Einschränkungen stattfinden. Renovabis lädt deshalb von jetzt bis zum Pfingstsonntag zu zwei „Renovabis-Solidaritätswochen“ in den Kirchengemeinden ein. Das Motto der diesjährigen Aktion lautet „Selig, die Frieden stiften – Ost und West in gemeinsamer Verantwortung“. Dabei geht es um das Einander-Halt-Geben auch über die geschlossenen Grenzen hinweg und um praktische Zeichen der Solidarität in Form von Spenden für besonders bedürftige Menschen im Osten Europas.

Zuletzt hat Renovabis die Projektpartner in der Corona-Krise mit Soforthilfen von rund einer halben Million Euro unterstützt. Seit dem Ausbruch der Pandemie verzeichnet das Hilfswerk aus vielen seiner 29 Partnerländer im Osten Europas immer mehr Hilferufe.

Ab Christi Himmelfahrt wird gemeinsam mit Partnern in der Ukraine und anderswo die Pfingstnovene gebetet. Am Pfingstsonntag (31. Mai 2020) werden die „Renovabis-Solidaritätswochen“ mit einer Eucharistiefeier mit Erzbischof Stephan Burger aus dem Freiburger Münster beschlossen.

In ihrem Aufruf zur Unterstützung der diesjährigen Aktion würdigen die deutschen Bischöfe die Friedensarbeit, die Renovabis leistet. „Auch in Europa ist Frieden keine Selbstverständlichkeit. Viele Länder im Osten des Kontinents sind 30 Jahre nach dem Ende der kommunistischen Gewaltherrschaft innerlich zerrissen, manche auch äußerlich bedroht.

Gewaltbelastete Vergangenheit und aktuelle Konflikte gefährden die Zukunft“, so die Bischöfe. Aber es gebe auch Grund zur Hoffnung. Gerade die Kirche leiste wichtige Beiträge für Verständigung und eine friedliche Entwicklung. Deshalb werden die Gläubigen aufgerufen, die Menschen in Mittel-, Südost- und Osteuropa durch Interesse, Gebet und Spenden zu unterstützen.

Da aufgrund der Corona-Pandemie öffentliche Gottesdienste derzeit nur eingeschränkt stattfinden und die Kollekte am Pfingstsonntag nicht in der gewohnten Form gehalten werden kann, bitten die Bischöfe auch um Spenden direkt an das Hilfswerk Renovabis.

Das Spendenkonto lautet: Renovabis e. V., IBAN: DE94 4726 0307 0000 0094 00, BIC: GENODEM1BKC, Bank für Kirche und Caritas eG. Die Spenden können auch an die Pfarrei übermittelt werden. Dabei sollten Umschläge mit dem Hinweis „Spende Renovabis“ versehen werden.

Bonn, 28. April 2020 (DBK). Die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, haben sich gemeinsam über das weitere Vorgehen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz verständigt. Die interdisziplinäre Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie), die im September 2018 veröffentlicht wurde, hatte dazu bereits wichtige Erkenntnisse geliefert. Nun setzen die Bischöfe die beschlossene konsequente Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs innerhalb eines gemeinsamen verbindlichen Rahmens weiter fort.

Seit Mai 2019 haben Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte sowie die von ihm eingerichtete Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ intensive Gespräche geführt. Als Ergebnis dieses Prozesses wird heute (28. April 2020) die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ veröffentlicht. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat dieser Erklärung in seiner gestrigen Sitzung (27. April 2020) zugestimmt.

Ziel der „Gemeinsamen Erklärung“ ist die umfassende, vergleichbare und abgestimmte Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den deutschen (Erz-)Diözesen. Hierzu werden Strukturen etabliert, die eine transparente und unabhängige Aufarbeitung gewährleisten sollen. Ausdrücklich wird die Einbindung von Betroffenen sowie deren Expertise verankert. Zugleich wird sichergestellt, dass sämtliche bereits vorhandenen, zahlreichen diözesanen Anstrengungen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs fortgesetzt und bereits gewonnene Erkenntnisse in den Prozess eingebracht werden.

Die Erklärung und die darin vereinbarten Kriterien und Standards sind ohne Vorbild in Deutschland. So können die Kriterien für eine umfassende, transparente und unabhängige Aufarbeitung, die unter Einbeziehung der Betroffenen geschieht, beispielgebend für andere gesellschaftliche Akteure sein.

Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann, erklärt: „Ich bin dankbar, dass wir diesen nächsten, sichtbaren Schritt in der Umsetzung unserer bei der Veröffentlichung der MHG-Studie zugesagten Maßnahmen gehen konnten. Das gemeinsame Dokument wird den Bistümern bei ihren Bemühungen um Aufarbeitung helfen. Ich erwarte mir von der Gemeinsamen Erklärung einen weiteren Schub für die Aufdeckung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Raum der Kirche.“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, betont: „Ich bin sehr froh und erleichtert, dass es gestern zu dieser historischen Entscheidung gekommen ist, die wir über viele Monate mit wertvoller Unterstützung von Mitgliedern der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und des Betroffenenrates erarbeitet haben. Die Bischöfe haben mit Verabschiedung der ,Gemeinsamen Erklärung‘ die unumkehrbare und verbindliche Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich getroffen. Dafür haben Betroffene lange gekämpft. Ich bin sehr erleichtert, weil die Aufarbeitung jetzt in allen Bistümern nach einheitlichen Standards und Kriterien stattfinden kann. Transparenz, Einheitlichkeit und Betroffenensensibilität werden jetzt verbindlich. Die Ortsbischöfe sind nun aufgerufen, zügig die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen in ihren Bistümern zu schaffen, sodass die diözesanen Aufarbeitungskommissionen schnell ihre Arbeit aufnehmen können.“

Die Erklärung wird von Bischof Ackermann und Johannes-Wilhelm Rörig demnächst unterzeichnet.

Hinweis:
Der Text der „Gemeinsamen Erklärung“ ist unter www.dbk.de verfügbar.

Hintergrund:
Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“: Anfang Dezember 2018 hat der Unabhängige Beauftragte Rörig gemeinsam mit Mitgliedern der bei seinem Amt angesiedelten Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und des Betroffenenrates die Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ eingesetzt. Die Arbeitsgruppe war an der Entwicklung der „Gemeinsamen Erklärung“ maßgeblich beteiligt.
Zu den Mitgliedern der AG „Aufarbeitung Kirchen“ gehören:

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM),
Dr. Christine Bergmann, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs,
Prof. Heiner Keupp, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs,
Matthias Katsch, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs,
Renate Bühn, Mitglied im Betroffenenrat beim UBSKM,
Kerstin Claus, Mitglied im Betroffenenrat beim UBSKM,
Dr. Manuela Stötzel, Leiterin des Arbeitsstabes des UBSKM,
Susanne Fasholz-Seidel, Leiterin des Büros der Kommission.

Bonn, 17. April 2020 (DBK). Heute haben sich Vertreter des Bundes, der Länder (vertreten durch Hamburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen) sowie der Religionsgemeinschaften zu einem Gespräch im Bundesministerium des Innern über die Frage der Fortgeltung der Untersagung religiöser Zusammenkünfte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgetauscht. Die katholische Kirche wurde vom Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Dr. Karl Jüsten, vertreten. Zu den Ergebnissen der Zusammenkunft erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing:

„Wir sind froh, dass sich heute Vertreter von Bund und Ländern, der Kirchen und Religionsgemeinschaften in großer Einmütigkeit darauf verständigt haben, dass man im Laufe der nächsten Woche konkrete Wege für eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen religiöser Zusammenkünfte und damit auch von Gottesdiensten prüfen will.

Hierzu werden die Religionsgemeinschaften kurzfristig Vorschläge unterbreiten, die von der staatlichen Seite auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen des Gesundheits- und Infektionsschutzes geprüft werden. Ziel soll es sein, religiöse Veranstaltungen nach Maßgabe der Anforderungen des Infektionsschutzes schrittweise möglichst bald nach dem 30. April 2020 wieder zuzulassen, wobei die Einzelheiten jeweils auf Ebene der zuständigen Länder zu erörtern sein werden.

Ich bin dankbar, dass wir auf diese partnerschaftliche Art und Weise gemeinsam mit den staatlichen Stellen Lösungen erarbeiten, die dem Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Corona-Pandemie genauso Rechnung tragen wie dem hohen Gut der Religionsfreiheit. Die Gläubigen werden dieses Signal als Zeichen der Hoffnung zu schätzen wissen, leiden doch viele von ihnen gerade in diesen Zeiten der Unsicherheit und der Vereinzelung sehr unter den bisher geltenden und von uns aus voller Überzeugung mitgetragenen Beschränkungen ihrer religiösen Praxis.“

Hinweis:
In seiner Erklärung vom 15. April 2020 hatte Bischof Dr. Georg Bätzing angekündigt, dass die katholische Seite in das heutige Gespräch mit einem konkreten Vorschlag gehen werde. Dieses Papier mit dem Sachstand vom 15. April 2020 ist als pdf-Datei unter www.dbk.de verfügbar und wird mit in die Vorschläge für die kommende Woche einfließen.

Bonn, 15.04.2020 (DBK). Anlässlich der Konferenz der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing:

„Die heutigen Beschlüsse der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten zum weiteren Vorgehen gegen die Corona-Pandemie haben wir zur Kenntnis genommen. Wir sind den politisch Verantwortlichen dankbar für ihren Einsatz.

Die Ostertage haben gezeigt: Gottesdienste geben vielen Millionen Menschen Orientierung und Halt unter den schwierigen Lebensbedingungen der Krise. Mit Enttäuschung nehme ich allerdings zur Kenntnis, dass das Verbot von öffentlichen Gottesdiensten aller Religionsgemeinschaften derzeit erhalten bleiben soll. Angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann ich das nicht nachvollziehen, erst recht nicht nach der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche zu den schwerwiegenden Eingriffen in die Religionsfreiheit. Als katholische Kirche werden wir in das für kommenden Freitag im Bundesministerium des Innern geplante Gespräch einen Lösungsvorschlag einbringen, wie wir Religionsausübung und Infektionsschutz gleichermaßen gewährleisten können. Für die katholische Kirche kann ich sagen, dass wir uns selbstverständlich an die für alle Versammlungen in geschlossenen Räumen geltenden Kriterien und Bestimmungen gebunden wissen und die Einhaltung von Abstandserfordernissen kontrollieren werden.

Wir haben das Verbot von Versammlungen zur Religionsausübung bisher hingenommen, weil wir dieses Verbot vorübergehend für angemessen hielten und damit unseren möglichen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie leisten wollten. Das Verbot öffentlicher gemeinsamer Gottesdienste greift allerdings tief in das Recht der freien Religionsausübung ein und war insbesondere während der Kar- und Ostergottesdienste für viele Gläubige nur schwer zu ertragen.“

Bonn, 09.04.2020 (DBK). Als „Zeichen kirchlicher Verbundenheit in Europa in der schlimmen Krise, die wir erleben“, hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, Telefongespräche bezeichnet, die er gestern (8. April 2020) und heute mit Vorsitzenden anderer Bischofskonferenzen geführt hat. Im Gespräch war er mit dem Vorsitzenden der Französischen Bischofskonferenz, Bischof Éric de Moulins-Beaufort, dem Vorsitzenden der Spanischen Bischofskonferenz, Kardinal Juan Jose Omella, dem Vorsitzenden der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Gualtiero Bassetti, sowie dem Präsidenten der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (ComECE), Kardinal Jean-Claude Hollerich.

„Mir war es wichtig, den Mitbrüdern zu sagen, dass die Kirche in Deutschland an die Menschen in den Ländern denkt. Gerade Italien, Spanien und Frankreich sind besonders hart von der Corona-Pandemie betroffen. Als Christen und Europäer stehen wir in diesen dunklen Stunden Seite an Seite“, sagte Bischof Bätzing. Er habe von den anderen Vorsitzenden bewegende Schilderungen über die Lage in den Corona-Gebieten erhalten. „Das sind Situationen, die zu Herzen gehen, die aber auch zeigen, dass die Kirche mit ihren vielfältigen Diensten in der Pastoral und der Krankenpflege und der Caritas niemanden alleine lässt“, so Bischof Bätzing. Der Wert der Europäischen Union sei der Zusammenhalt zwischen den Staaten. Dazu müsse auch die Kirche beitragen. „Wir brauchen, das war übereinstimmende Meinung aller, die politische Solidarität in Europa, um die langfristigen Folgen einer solchen Krise im Sinne des europäischen Gedankens solidarisch zu bewältigen“, betonte Bischof Bätzing. „Mir war es ein Anliegen, mit den Telefonaten mein Mitgefühl und meinen Respekt vor dem auszudrücken, was in diesen Ländern durchlitten, aber auch zum Wohle anderer geleistet wird.“

Für die Menschen gebe es in allen Ländern einschneidende Behinderungen im Alltag. Als schmerzlich werde das Verbot von Gottesdiensten gesehen. „Ich habe von unseren Erfahrungen aus Deutschland berichtet und erläutert, dass wir zu diesem Verbot stehen, weil wir als Kirche so – in dieser Situation – vernünftig und verantwortungsvoll handeln“, sagte Bischof Bätzing. Bei allen vier Gesprächspartnern habe er eine tiefe Bewunderung für das Gebet von Papst Franziskus auf dem leeren Petersplatz vor zwei Wochen erfahren: „Wo im Sterben der Pandemie oft die letzte Hoffnung geraubt wird, gelingt es dem Papst, Zuversicht, zumindest aber Trost zu vermitteln. Das eint uns. Deshalb feiern wir Ostern“, so Bischof Bätzing.

München, 9. April 2020. Der überdiözesane katholische Podcast “Himmelklar – Fürchtet Euch nicht!” ist am 6. April 2020 erfolgreich gestartet. Jeden Tag um 18 Uhr geben Menschen aus der katholischen Welt auf himmelklar.dekatholisch.de und domradio.de Impulse über spotify und itunes, Impulse, die das Leben in der Corona-Krise erleichtern sollen.

Den Auftakt hat am 6. April 2020 die social media Journalistin der Vatican News, Magdalena Thiele, mit einem Bericht aus dem verwaisten Rom gemacht, zu den weiteren Interviewpartnern zählen u. a. der Medienbischof Fürst, Bischof Oster, Bischof Overbeck, Erzbischof Schick, Erzbischof Koch u.a., aber auch Menschen wie du und ich. Das Podcast – Projekt aus der katholischen Welt zur Zeiten der Corona -Krise „Himmelklar -Fürchtet euch nicht!“ wird von der MDG GmbH überdiözesan koordiniert in Zusammenarbeit mit katholisch.de und DOMRADIO.DE und mit Unterstützung des Katholischen Medienhauses in Bonn und der APG mbH umgesetzt.

„Himmelklar -Fürchtet euch nicht!“ ist überdiözesan konzipiert. Konkret bedeutet dies, dass die 27 Bistümer in Deutschland das Projekt begleiten und dieses für ihre eigenen kommunikativen Zwecke nutzen können.

Gerade in dieser Zeit des sog. social distancing, in der u.a. auch Gottesdienste nur gestreamt werden können und eine direkte menschliche Nähe nicht möglich ist, sind Podcasts ein wichtiges Bindeglied, um Menschenerreichen zu können. „Himmelklar -Fürchtet euch nicht!“ will seinen Hörern helfen, besser mit den Unsicherheiten und Ängsten in der Corona -Krise umgehen zu können. Die Gesprächspartner, sprechen ganz persönlich über ihr Leben in der Krise und zeigen Wege auf, diese zu bewältigen und Halt und Hoffnung zu gewinnen.

Die Nutzung von Podcasts steigt kontinuierlich; 2019 haben Deutschlandweit 11,8 Millionen Menschen Podcasts regelmäßig gehört. (https://www.online-audio-monitor.de/) Podcasts erscheinen in der Regel als Reihe, die
abonniert werden kann. Sie sind also auf regelmäßige Nutzung angelegt. Podcasts erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, seit es zahlreiche Apps ermöglichen, die Audio-Dateien gebündelt, strukturiert und kuratiert bequem über das Smartphone abzurufen.

„Gemeinsam konnten wir dieses Projekt schnell und unkompliziert ermöglichen. Wir danken katholisch.de, dem DOMRADIO.DE, dem katholischen Medienhaus und der APG mbH. So können wir unsere Diözesen dabei unterstützen, die Menschen in dieser Zeit zu erreichen“, so Ariadne Elisabeth Klingbeil, Geschäftsführerin der MDG mbH.

Zu finden auf:
https://open.spotify.com/show/4aFA1uqMbq0mqv0XK82LZc
https://www.himmelklar.de/Startseite/
https://www.facebook.com/Himmelklar-Podcast-100636074939903
https://twitter.com/himmelklar_pod
https://www.katholisch.de/startseite
https://www.domradio.de/

Aachen/Bamberg, 8. April 2020. Bibelteilen gegen Corona: Unter diesem Leitwort steht eine weltkirchliche Video-Solidaritätsaktion des katholischen Hilfswerks missio Aachen zu Ostern, die am kommenden Sonntag um 6 Uhr startet. Zehn missio-Projektpartner aus Tansania, den Philippinen, Nigeria, der Demokratischen Republik Kongo, Kenia und Burkina Faso machen mit. Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg) und missio-Präsident Pfarrer Dirk Bingener sind auch dabei.

Angesichts der weltweiten Corona-Pandemie haben sie kurze Videos aufgenommen. Sie schildern darin, vor welche Herausforderungen sie Corona gerade stellt, woraus sie ihre Kraft schöpfen oder welches Bibelwort an Ostern sie besonders anspricht. So sollen Mut machende Gedanken der Auferstehung gerade zu Corona-Zeiten lebendig werden.

Alle Videos werden am Ostersonntag um 6 Uhr auf www.missio-hilft.de/ostern live geschaltet. Auf Facebook unter www.facebook.com/missio.de stimmt Erzbischof Schick mit seiner Botschaft am Samstagabend, 17 Uhr, auf die Aktion ein. Erzbischof Schick ist Vorsitzender der Kommission Weltkirche bei der Deutschen Bischofskonferenz.

missio Aachen knüpft mit der Aktion an die Arbeit der Kleinen Christlichen Gemeinschaften in Afrika und Asien an, die das Hilfswerk unterstützt. In diesen Gemeinschaften teilen die Christinnen und Christen die Sorgen des Alltags, lesen die Bibel mit Blick darauf, was ihnen das Wort Gottes genau in dieser Lebenssituation, in der sie sich befinden, sagen möchte. missio Aachen möchte damit zu Ostern ein Band der Solidarität zwischen den Menschen in Deutschland, Afrika und Asien knüpfen.

Mehr Infos unter: www.missio-hilft.de/ostern

Das Internationale Katholische Missionswerk missio in Deutschland mit seinen Zweigen in Aachen und München gehört zu rund 100 Päpstlichen Missionswerken weltweit. missio Aachen ist eines der großen deutschen Hilfswerke und fördert die katholische Kirche in Afrika, Asien und Ozeanien. 2018 stellt missio Aachen rund 46,5 Millionen Euro für die Projektfinanzierung zur Verfügung. Davon wurden 1.192 Projekte seiner Partner in Afrika, Asien, dem Maghreb und Nahen Osten sowie Ozeanien finanziert. Diese Förderung stärkt die pastorale, soziale und interreligiöse Arbeit, die Infrastruktur sowie die Ausbildung von Laien, Priestern und Ordensleuten der katholischen Kirche in diesen Regionen. Mit ihrer Arbeit erreicht die Kirche dort nicht allein Christen, sondern trägt zur Verbesserung der Lebensumstände der gesamten Gesellschaft bei. In vielen Ländern Afrikas, Asiens und Ozeaniens ist die Kirche oft die einzige Institution, die alle Menschen erreicht, da staatliche Strukturen schwach sind.

Bonn, 08.04.2020 (DBK) Angesichts der öffentlichen Debatte um mögliche medizinethische Entscheidungskonflikte, wenn infolge der Covid-19-Pandemie die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten nicht mehr für alle Patienten ausreichen, hat das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz eine Argumentationsskizze erarbeitet, die den Leserinnen und Lesern helfen kann, die Problematik, auch in ihrer ethischen Gewichtung und Orientierung, zu vertiefen.

1. Die Covid-19-Pandemie führt zu Situationen und Problemstellungen, die die gesellschaftlichen und staatlichen Institutionen offensichtlich schnell an den Rand ihrer Möglichkeiten der Daseinsvorsorge bringen. Eines der zentralen Probleme ist dabei die erhebliche Überlastung der Gesundheitssysteme angesichts der mit der Pandemie einhergehenden Notwendigkeit intensivmedizinischer Versorgung. Die Situation in Ländern wie Italien und Spanien führt drastisch vor Augen, wie sich diese Dynamik innerhalb von Tagen zuspitzt, wenn es nicht gelingt, die Ausbreitungsgeschwindigkeit durch Kontaktreduktion so zu verlangsamen, dass der Aufbau zusätzlicher intensivmedizinischer Kapazitäten einigermaßen Schritt halten kann. Es kommt dann unweigerlich, auch bei den an sich sehr guten intensivmedizinischen Grundbedingungen in Deutschland, zu einer eklatanten Knappheit der Ressourcen für die Behandlung schwerer Verläufe von Covid-19. Mehrere namhafte medizinische Gesellschaften haben aus gegebenem Anlass gemeinsame Handlungsempfehlungen für den Fall herausgegeben, dass auch in deutschen Kliniken aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr Patienten eine intensivmedizinische Beatmung benötigen als Beatmungsgeräte zur Verfügung stehen.(1) Auch der Deutsche Ethikrat hat sich mittlerweile zu dieser Thematik geäußert.(2)

2. Im Fall dieses erdrückenden Ungleichgewichts von Behandlungsbedarfen und Behandlungsressourcen ist die ärztliche Heilkunst gezwungen, in Analogie zum Notfall-Instrumentarium der „Triage“ (frz. „Sichtung, Sortierung, Auswahl“) zu handeln. Dieses Prinzip hat seinen Ursprung und seinen üblichen Einsatzbereich in der Kriegs- und Katastrophenmedizin. In Abwandlung wird die Triage auch im Bereich der klinischen Notaufnahme angewandt, um mit temporären Überlastungssituationen umzugehen. Es handelt sich dabei um, je nach Anwendungsbereich und örtlichen Gegebenheiten verschieden gestaltete, Einteilungsschemata und -methodiken, die dazu dienen, angesichts nicht ausreichender medizinischer Möglichkeiten die Überzahl an behandlungsbedürftigen Patienten nach einer ersten Sichtung in Dringlichkeitskategorien einzuteilen und dadurch so viele Leben zu retten wie möglich. In der Regel sind dabei Schemata mit drei bis fünf Einteilungsgruppen im Einsatz.

3. Bei der Übertragung dieses Instrumentariums auf die aktuelle Pandemie-Situation ergeben sich allerdings auf medizinischer Ebene eine Reihe von Problematiken, die mit den Spezifika von Covid-19 zu tun haben. Anders als bei den Verletzungen infolge eines Großschadensereignisses oder bei der Bedarfseinschätzung in einer Notaufnahme kann hier nicht auf evaluierte Einteilungskriterien zurückgegriffen werden. Es gibt bisher nur sehr wenige Erfahrungen mit den Symptomen, Krankheitsbildern und typischen Verläufen dieser neuartigen Krankheit. Die Progression der Verläufe ist sehr hoch. So hat man in Italien bei letalen Verläufen eine durchschnittliche Dauer von acht Tagen zwischen den ersten Symptomen und dem Eintritt des Todes konstatiert. Daraus ergibt sich ein zeitlich denkbar knapper Beurteilungsspielraum. Verschärfend kommt hinzu, dass es beim Eintreten erster Symptome noch nicht möglich ist, einen schweren oder leichten Verlauf zu prognostizieren. Gleichzeitig gibt es, da es sich um große Zahlen von Patienten mit derselben Krankheit handelt, auch kaum Behandlungsalternativen. Schwere Verläufe erfordern durchgehend die nahezu gleiche intensivmedizinische Behandlung, die dann zu den intensivmedizinischen Bedarfsfällen des Regelbetriebs noch hinzukommen. Das alles verschärft das eklatante Ungleichgewicht von Behandlungsbedarf und Behandlungsressourcen. Es gibt dann faktisch deutlich zu wenige Beatmungsgeräte, um alle beatmungsbedürftigen Patienten adäquat zu behandeln. Die Triage steht damit vor der alternativlosen Entscheidung über Leben und Tod.

4. In medizinethischer Beurteilung bedeutet die Triage zunächst ein akut situationsbedingtes Aussetzen des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Patienten: In Konsequenz der Triage wird den einen Patienten eine Behandlung zuteil, die den anderen vorenthalten bleibt, weil sie faktisch nicht erbracht werden kann. Für die behandelnden Ärzte gilt hier der Grundsatz, dass niemand zu Unmöglichem verpflichtet sein kann, wie auch der Deutsche Ethikrat festgestellt hat. Wirft man einen Blick auf die allgemein anerkannten Prinzipien der medizinethischen Praxis: Respekt vor Selbstbestimmung (autonomia), Nicht-Schaden (primum nil nocere), Gutes tun (bonum facere) und Gerechtigkeit (iustitia), dann zeigt sich, dass von der Triage alle vier Prinzipien beeinträchtigt werden. Es handelt sich also bei der Triage um einen erheblichen Eingriff in die medizinischen Standards, der deshalb in höchstem Maß begründungspflichtig ist. Dabei gilt, dass die genannten Prinzipien ihre Gültigkeit auch in der Krisensituation nicht einfach verlieren, sondern soweit wie möglich realisiert werden müssen. Das bedeutet konkret: Auch in der Krisensituation darf niemand mit „sanftem Druck“ zum „freiwilligen“ Behandlungsverzicht bewogen werden. Der Schaden, der entsteht, indem Patienten die optimale Behandlung nicht zuteilwerden kann, ist nach Möglichkeit durch eine Ersatzbehandlung zu begrenzen (also etwa Palliativversorgung anstelle von intensivmedizinischer Behandlung). Das Gute, das trotz begrenzter Hilfemöglichkeiten erreicht werden kann, soll gerade durch die Triage noch ermöglicht werden. Die Gerechtigkeit, die nicht mehr im Sinn der gleichen Heilbehandlung für alle erreicht werden kann, ist zumindest auf der Ebene der strikten Einhaltung gleicher Zuteilungskriterien für alle Patienten zu wahren.

5. Die Triage ist der Versuch, in einer akuten Notsituation die unzureichenden Hilfsmöglichkeiten unter der Prämisse, so viele Leben wie möglich zu retten, nach rationalen Kriterien zuzuteilen. Die Triage muss daher ethisch unter dem Aspekt der Ultima Ratio betrachtet werden. Es handelt sich nach Ausschluss aller anderen Alternativen um ein letztes Mittel, so rational wie möglich vorzugehen, um so viel Humanität und Leben zu bewahren, wie es die Situation zulässt. Das schließt die Verpflichtung ein, die Ultima-Ratio-Situation durch Sicherstellung der medizinischen Versorgung auch im Hinblick auf Not- und Katastrophenfälle so gut wie möglich zu vermeiden.

6. Entscheidende Bedeutung kommt bei dieser Anwendung der Triage zwei miteinander zusammenhängenden Aspekten zu: Den Verteilungskriterien für die medizinische Behandlung und der diesen zugrundeliegenden Begründungslogik des gesamten Verfahrens.

Hinsichtlich der Kriterien ist zunächst klar, dass alle Kriterien, die außerhalb der streng medizinischen Beurteilung der jeweiligen Fallkonstellationen liegen, von vorneherein ausscheiden müssen. Es darf also keinesfalls nach Lebensalter, Geschlecht, körperlicher oder geistiger Behinderung, Stand, ökonomischer Potenz, Bekanntheitsgrad oder sonstigen Kriterien entschieden werden. Schwieriger wird es bei dem Aspekt, der in aktuellen Diskursen mit dem Begriff der „Systemrelevanz“ bezeichnet wird. Bei strenger Anwendung medizinethischer Kriterien dürfen demnach z. B. auch Angehörige des Gesundheitssystems selbst nicht allein aufgrund dieser Eigenschaft vorgezogen werden. Auch sie unterliegen der ausschließlich medizinischen Beurteilung. Anderenfalls ist einer utilitaristischen Beurteilung unter dem Aspekt des zu erwartenden gesellschaftlichen Nutzens Tür und Tor geöffnet. Das aber verbietet sich angesichts des Grundsatzes, dass jedes Leben gleich wertvoll ist und Menschenleben nicht gegeneinander abgewogen werden dürfen.

Die medizinischen Kriterien selbst lassen sich in die beiden Kategorien Behandlungsbedürftigkeit (Dringlichkeit) und Prognose (therapeutische Erfolgsaussichten) einteilen. Hier ist eine Abwägung erforderlich. Während in einer Situation ausreichender Ressourcen der Blick besonders auf den Aspekt der Bedürftigkeit fällt, verlagert sich bei der Triage der Fokus stärker in Richtung Prognose. Allerdings ist hier aus ethischer Perspektive Vorsicht geboten. Die klassische Maßgabe für die Triage, so viele Leben wie möglich zu retten, kann aufgrund ihrer Ähnlichkeit zur utilitaristischen Maxime vom „größten Glück der größten Zahl“ (J. Bentham) dazu verleiten, einzig auf den Aspekt der Prognose zu schauen. Das aber würde unweigerlich bedeuten, junge, nicht vorerkrankte Patienten mit leichterem Verlauf gegenüber älteren vorerkrankten Patienten bei der Intensivbehandlung vorzuziehen, weil erstere ja die deutlich bessere Prognose haben. Zudem käme dann in einem utilitaristischen Kalkül schnell der Aspekt des größeren erwartbaren künftigen Beitrags zum gesellschaftlichen Gesamtnutzen. Dass sie auch ohne Intensivbehandlung eine immer noch gute Prognose haben, fiele dann weniger oder gar nicht ins Gewicht. Eine Triage nach solchen Kriterien aber muss in ethischer Perspektive klar verworfen werden. Sie widerspräche dem ärztlichen Ethos von Grund auf. Dies hat auch der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme klar herausgestellt. Dennoch hat etwa die Italienische Gesellschaft für Anästhesie, Analgesie, Reanimations- und Intensivmedizin (SIAARTI) kürzlich eine Empfehlung herausgegeben, die einzig auf die beiden Prognose-Aspekte Überlebenswahrscheinlichkeit und erwartbare Jahre geretteten Lebens abstellt. Notwendig ist hingegen eine auf die Person des Patienten bezogene individuelle Entscheidung in Kombination von Bedürftigkeit und Prognose, wobei die unvermeidbare Härte darin besteht, dass eine zu schlechte Prognose auch bei erheblicher Bedürftigkeit von der Behandlung ausschließt.

Deutlich anschlussfähiger als ein rein utilitaristisches Nutzen-Kalkül erweist sich hier eine gerechtigkeitstheoretische Begründungslogik. Diese geht davon aus, dass die Kriterien in einer Weise aufgestellt werden müssen, die unabhängig von eigener Betroffenheit vernünftigerweise für alle zustimmungsfähig sind. Eine durchaus vergleichbare und daher in gewisser Analogie anwendbare Kriteriologie gibt es in unserem Gesundheitssystem bereits bei der Vergabe von Spenderorganen. Auch hier ist es eine Kombination aus Bedürftigkeit und Prognose, die für die Entscheidung herangezogen wird, wenngleich hier der Aspekt der Bedürftigkeit bzw. Dringlichkeit stärker gewertet wird, als es in den anstehenden Triage-Situationen möglich sein dürfte. Daran müsste man sich orientieren, um etwa eine altersdiskriminierende bloße Orientierung am Lebensalter der Patienten zu vermeiden.

7. Von der Frage der Zuteilung intensivmedizinischer Versorgung zu unterscheiden ist die Frage des Abbruchs der Maßnahmen. Hier gilt festzuhalten, dass einerseits bei länger andauernden Behandlungen anhand einschlägiger medizinischer Parameter zu überprüfen ist, ob das ursprüngliche Behandlungsziel weiterhin erreichbar erscheint oder ob dieses aufgrund einer Verschlechterung der Gesamtsituation verändert und damit die aktuelle Behandlung abgebrochen werden muss. Andererseits ist es aber abzulehnen, eine aussichtsreiche Behandlung abzubrechen, etwa weil ein weiterer Patient mit noch besserer Prognose hinzugekommen ist.

Eine Rolle im aktuellen Zusammenhang spielen auch die Patientenwünsche, die etwa im Rahmen einer Patientenverfügung dokumentiert werden. Ist der Behandlungsverzicht im Hinblick auf intensivmedizinische Behandlung aus freier Entscheidung gewünscht, ist dieser Willensbekundung Folge zu leisten. Zu beachten ist dabei, ob der Verzicht kategorisch oder in Abhängigkeit von der Prognose besteht.

8. Die Behandlungsteams der Kliniken sind durch die gegenwärtigen Herausforderungen hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Die dilemmatischen Entscheidungssituationen, in die sie dabei geraten können, verschärfen diese Situation zusätzlich. Auch sie bedürfen daher des Schutzes und der Begleitung. Unterstützende Angebote bestehen durch klinische Ethikkomitees vor Ort. Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger stehen stets nicht nur für die Patientinnen und Patienten und deren Angehörige, sondern auch für Ärzte und Pflegekräfte als Ansprechpersonen zur Verfügung. Insbesondere durch den Dienst der Krankenhausseelsorge will die Kirche dort sein, wo Not ist und den Menschen in diesen schwierigen Zeiten Nähe, mitmenschliche Solidarität und spirituellen Rückhalt anbieten.

9. Fazit: Die Triage im Fall einer unüberbrückbaren Kluft von medizinischen Ressourcen und Behandlungsbedarf in Folge einer pandemischen Überlastung des Gesundheitssystems ist im Sinn einer Ultima Ratio zulässig, gerechtfertigt und sogar geboten. Allerdings gelten dafür strenge Rahmensetzungen. So sind bereits im Vorfeld alle alternativen Möglichkeiten auszuschöpfen. Dies gilt insbesondere für die staatlich verantwortete Vorsorge, die darauf ausgerichtet sein muss, die einzelne behandelnde Ärztin und den einzelnen behandelnden Arzt möglichst niemals in die Situation zu bringen, im Rahmen einer Triage über Leben und Tod der Patienten entscheiden zu müssen. Ist die Triage unvermeidbar, ist es aus ethischer Sicht von höchster Bedeutung, sie in streng limitiertem Rahmen nach den etablierten Regeln der ärztlichen Heilkunst, den Grundsätzen der Medizinethik und des ärztlichen Berufsethos durchzuführen. Als Entscheidungskriterien kommen ausschließlich medizinische Aspekte in Betracht, insbesondere aber die Behandlungsbedürftigkeit und die Prognose, die sorgfältig individuell abgewogen werden müssen. Unethisch und abzulehnen sind äußere Kriterien wie etwa das Lebensalter oder das Geschlecht, insbesondere soziale Kriterien wie Stellung, Bekanntheitsgrad, ökonomische Aspekte oder auch „Systemrelevanz“. Unerlässlich ist es auch, alle Patienten, die zum Zeitpunkt der Überlastung eine intensivmedizinische Behandlung benötigen, in die Triage einzubeziehen und diese nicht nur auf die Personen mit Covid-19 zu begrenzen. Zuletzt handelt es sich bei der Entscheidung um ein unausweichliches Urteil des behandelnden Arztes (das auch nicht einem Algorithmus überlassen werden darf). Dem besonderen Verdienst des medizinischen Personals, das hier in schwieriger Situation nach bestem Wissen und Gewissen handelt, gebührt allgemeine Anerkennung. Außerdem bedarf es der psychosozialen und seelsorgerlichen Begleitung. Nach Bewältigung einer solchen Situation ist stets nicht nur kritisch zu evaluieren, ob die Prinzipien richtig angewandt wurden, sondern auch, auf welche Weise ein erneutes Eintreten dieser Ultima-Ratio-Situation zukünftig möglichst verhindert werden kann.

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(1) „Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und der Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie. Klinisch-ethische Empfehlungen“ der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), der Deutschen Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA), der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), der Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), der Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM). Von den Fachgesellschaften verabschiedete Fassung vom 25. März 2020.
(2) „Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise“ Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrats vom 27. März 2020.

Bonn, 07.04.2020 (DBK). Aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Pandemie sprechen zum ersten Mal der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, gemeinsam das „Wort zum Sonntag“. Eine solche ökumenische Kooperation gab es in der bald 70-jährigen Geschichte des Wortes zum Sonntag bisher noch nicht. Sendetermin ist der kommende Samstag (Osternacht), 11. April 2020, um 23.50 Uhr im Ersten (ARD).

Das „Wort zum Sonntag“ ist nach der „Tagesschau“ das zweitälteste Format im deutschen Fernsehen. Die erste Folge wurde am 8. Mai 1954 ausgestrahlt.

Das „Wort zum Sonntag“ kann man bereits samstags ab 18.00 Uhr nachlesen und anschauen unter www.daserste.de/wort sowie in der ARD-Mediathek.

Essen, 30. März 2020. Das Lateinamerika-Hilfswerk Adveniat stellt in einem ersten Schritt 100.000 Euro als Soforthilfe zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Lateinamerika bereit. „Das Virus breitet sich inzwischen auch von Mexiko bis Feuerland rasant aus“, berichtet Adveniat-Hauptgeschäftsführer Pater Michael Heinz. „Die Corona-Krise wird in den Armenvierteln, wo die Menschen dicht auf dicht unter hygienisch katastrophalen Bedingungen leben, verheerende Auswirkungen haben.“ Da die Pandemie in Lateinamerika später als in Europa ausgebrochen ist und zudem viel weniger Corona-Tests durchgeführt werden, sind die Ansteckungszahlen aktuell noch geringer als in Europa oder Asien. Adveniat-Chef Pater Heinz zufolge wird sich das aber bereits in kurzer Zeit ändern. Verschärft wird die Lage dadurch, dass dort nicht nur die ältere Generation und Menschen mit Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehören. „In Venezuela, Guatemala und anderen armen Ländern sind mehr als die Hälfte der Bevölkerung unterernährt. Sie haben einem Ausbruch der Lungenkrankheit nichts entgegenzusetzen. Die öffentlichen Gesundheitssysteme sind zudem in vielen Ländern marode und eine ausreichende Versorgung steht meist nur denen zur Verfügung, die es sich leisten können. Dort, wo noch auf offenem Feuer gekocht wird, sind außerdem die Lungen insbesondere von Kindern und Frauen schwer vorbelastet.“ Aus diesen Gründen befürchtet der Adveniat-Hauptgeschäftsführer eine viel höhere Fallsterblichkeit als etwa in Deutschland. „Existenzbedrohend könnte der Erreger auch für die indigenen Völker etwa im Amazonasgebiet werden. Denn ihr Immunsystem hat der Krankheit nichts entgegenzusetzen“, so Pater Heinz.

Dank der Adveniat-Hilfe versorgen zum Beispiel in Rio de Janeiro die Franziskaner und das Erzbistum Obdachlose, Favela-Bewohner, Flüchtlinge aus Venezuela und Gefangene mit Lebensmitteln und Trinkwasser, Seife, Waschlappen und Handtüchern sowie Damenbinden und weiteren Hygieneartikeln. „Als kirchliches Hilfswerk können wir die gut ausgebauten Strukturen der Kirche nutzen, um die Menschen zu erreichen, denen selbst das Notwendigste wie Seife und Trinkwasser fehlt, um sich vor der Pandemie zu schützen“, erläutert Adveniat-Chef Pater Heinz. Eben diese kirchlichen Strukturen ermöglichen es Adveniat sogar in Venezuela zu helfen, wo die Pandemie auf eine sich seit Jahren verschärfende humanitäre Krise trifft. Zusätzliche 40.000 Euro werden allein für den Kauf von Lebensmitteln während der Corona-Krise bereitgestellt. Adveniat hat sich im vergangenen Haushaltsjahr mit 1,8 Millionen Euro in Venezuela engagiert.

Für die Menschen auf dem Land oder in abgelegenen Vierteln haben auch die Maßnahmen zum Schutz vor der Verbreitung des Virus existentielle Folgen. Wo beispielsweise der öffentliche Nahverkehr eingestellt wurde, kommen die Menschen nicht mehr zur Arbeit. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten ist im informellen Sektor tätig und lebt mit den Familien unmittelbar von den gerade gewonnenen Einnahmen. „Eine Hungersnot infolge der der Corona-Krise ist zu befürchten“, ist Adveniat-Chef Pater Heinz überzeugt. „Gerade für die Armen auf dem Land stellt sich angesichts der Corona-Pandemie nicht die Frage: ‚Wie lang ist die Schlange vor dem Supermarkt?‘, sondern: ‚Wie überleben wir den nächsten Tag?‘. Die Menschen in Lateinamerika sind in den kommenden Wochen und Monaten dringend auf unsere Hilfe angewiesen. Wir beim Lateinamerika-Hilfswerk Adveniat bilden mit unseren Partnerinnen und Partnern vor Ort die Brücke der Solidarität mit den Armen in Lateinamerika.“

Adveniat, das Lateinamerika-Hilfswerk der katholischen Kirche in Deutschland, steht für kirchliches Engagement an den Rändern der Gesellschaft und an der Seite der Armen. Dazu arbeitet Adveniat entschieden in Kirche und Gesellschaft in Deutschland. Getragen wird das Werk von Hunderttausenden Spenderinnen und Spendern – vor allem auch in der alljährlichen Weihnachtskollekte am 24. und 25. Dezember. Adveniat finanziert sich zu 95 Prozent aus Spenden. Die Hilfe wirkt: Im vergangenen Jahr konnten rund 2.000 Projekte gefördert werden, die mit mehr als 36 Millionen Euro genau dort ansetzen, wo die Hilfe am meisten benötigt wird: an der Basis, direkt bei den Armen.

Weiter Informationen zur Corona-Pandemie sowie Berichte aus den Ländern Lateinamerikas finden Sie hier.

Spendenkonto:
Bischöfliche Aktion Adveniat, IBAN: DE03 3606 0295 0000 0173 45, BIC: GENODEM1BBE, Spendenzweck: Corona-Hilfe

Bonn, 19.03.2020 (DBK) – Aufgrund der neuen Entwicklungen im Zusammenhang mit der aktuellen Herausforderung zum Coronavirus (SARS-CoV-2) besteht vielerorts das Bedürfnis nach Übertragungen von Gottesdiensten oder anderen liturgischen Feiern über das Internet. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat in den vergangenen Tagen das Gespräch mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition gesucht, um die rechtlichen Fragen bezüglich der bestehenden Gesamtverträge zu klären. Es ist gelungen, mit den Verwertungsgesellschaften eine Einigung für eine solche Übertragung zu erreichen, ohne dass es für eine Vielzahl der unterschiedlichen Übertragungswege über das Internet einer Genehmigung bedarf.

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