Der Priesterrat repräsentiert die Priester des Erzbistums Paderborn. Die Mitglieder des Priesterrates unterstützen den Erzbischof bei der Leitung der Diözese und beraten mit ihm alle Fragen, die die Priester im Erzbistum betreffen, sowie Angelegenheiten, die von größerer Bedeutung für das gesamte Erzbistum sind.
Aktuell kein amtierender Priesterrat aufgrund Sedisvakanz
Seit dem 1. Oktober 2022 ist das Amt des Erzbischofs im Erzbistum nicht mehr besetzt. An diesem Tag nahm Papst Franziskus das Rücktrittsgesuch von Erzbischof em. Hans-Josef Becker an. Damit erlosch auch die Amtszeit des aktuellen Priesterrates. Für die Zeit der Sedisvakanz werden die Aufgaben des Priesterrates vom Metropolitankapitel am Hohen Dom in seiner Eigenschaft als Konsultorenkollegium wahrgenommen.
Zusammensetzung des Priesterrates
Der Erzbischof hat den Vorsitz im Priesterrat, dem die Weihbischöfe, der Generalvikar sowie der Leiter der Hauptabteilung Pastorale Dienste sowie jeweils ein gewählter Priester aus den 19 Dekanaten, zwei Ordenspriester und bis zu sechs vom Erzbischof berufene Priester angehören. Weitere Priester nehmen beratend an den Sitzungen des Priesterrates teil: die Wirklichen Geistlichen Räte – ein Amt, zu dem der Erzbischof einen Priester ernennt –, der Regens des Erzbischöflichen Priesterseminars und der Diözesansprecher der Ständigen Diakone.
Die Amtszeit des Priesterrates beträgt vier Jahre.