Der Diakonenrat repräsentiert die Ständigen Diakone im Erzbistum Paderborn, berät den Erzbischof im Hinblick auf Fragen des Ständigen Diakonats und vertritt die spezifischen Anliegen des Ständigen Diakonats im Erzbistum Paderborn unter besonderer Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der verheirateten Diakone und ihrer Familien.
Der Erzbischof ist Vorsitzender des Diakonenrates, dem der Diözesanbeauftragte für den Ständigen Diakonat, der Diözesansprecher der Ständigen Diakone, sieben von den Ständigen Diakonen gewählte Diakone und bis zu zwei vom Erzbischof berufene Diakone angehören.
Aktuell kein amtierender Diakonenrat aufgrund Sedisvakanz
Seit dem 1. Oktober 2022 ist das Amt des Erzbischofs im Erzbistum nicht mehr besetzt. An diesem Tag nahm Papst Franziskus das Rücktrittsgesuch von Erzbischof em. Hans-Josef Becker an. Damit erlosch auch die Amtszeit des aktuellen Diakonenrates.