Das Erzbistum Paderborn hat von der Staatsanwaltschaft Arnsberg Kenntnis erhalten, dass diese beabsichtigt, das Verfahren gegen den beschuldigten Priester mangels eines hinreichenden Anfangsverdachts einzustellen. Sobald dem Erzbistum die entsprechenden Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung vorliegen, erfolgt die weitere kirchenrechtliche Prüfung des Vorgangs. Hieraus ergeben sich dann die weiteren Schritte und Maßnahmen.
Zu weiteren Inhalten des laufenden Verfahrens kann das Erzbistum zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellung nehmen.