Infektionsketten sollen nachverfolgt werden können
Ab kommenden Samstag, 30. Mai 2020, sind Gottesdienstbesucher namentlich zu erfassen, um im Falle von Corona-Erkrankungen die Infektionsketten nachverfolgen zu können. Das hält die aktualisierte und ab dem kommenden Samstag geltende Coronaschutz-Verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fest. Daher werden ab dem bevorstehenden Pfingst-Wochenende Name, Adresse und Telefonnummer von jedem Gottesdienstbesucher aufgenommen – mehr Daten sind nicht erforderlich. Die Daten werden für vier Wochen aufbewahrt. Laut Vorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen sind „die Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern und nach Ablauf von vier Wochen vollständig zu vernichten.“