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Erzbistum Paderborn
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Rahmenbedingungen für öffentliche Gottesdienste ab dem 1. Mai

Einiges an Organisation und Vorbereitung nötig

Einiges an Organisation und Vorbereitung nötig

Nachdem in Nordrhein-Westfalen ab 1. Mai Gottesdienste unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffentlich stattfinden können, hat das Erzbistum Paderborn die entsprechenden Rahmenbedingungen dazu erlassen. Die Pastoralen Räume, Pastoralverbünde und Pfarreien wurden bereits durch Personaldezernent Monsignore Andreas Kurte informiert.

Rahmenbedingungen für NRW-Bistümer nahezu gleich

„Gottesdienste können ja nun nicht einfach gefeiert werden wie vor der Corona-Pandemie“, sagte Monsignore Kurte am Freitag in Paderborn. „Es bedarf Einiges an Vorbereitung und Organisation, damit wir für den Tag der Lockerung der derzeitigen Einschränkungen gerüstet sind.“ Ganz unerwartet sei die Ankündigung vom nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet gestern nicht gekommen. Regelmäßig seien die NRW-Bistümer mit der Landesregierung im Gespräch, weshalb die einzelnen Rahmenbedingungen, die für die jeweilige Diözese gelten, auch nahezu gleich sind.

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