Beim ökumenischen Datenschutztag der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche und der Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz in der Evangelischen Kirche in Deutschland wurde das Kirchliche DatenschutzModell (KDM) verabschiedet. Es bietet geeignete Mechanismen, um die Anforderungen der kirchlichen Datenschutzgesetze in technische und organisatorische Maßnahmen zu überführen und fließt nun in die Arbeit der kirchlichen Datenschutzaufsichten ein. Das Katholische Datenschutzzentrum (KDSZ) mit Sitz in Dortmund bildet die unabhängige Datenschutzaufsicht für die katholischen Einrichtungen in den fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümern Paderborn, Köln, Aachen, Essen und Münster.
Auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses der evangelischen und katholischen Datenschutzaufsichtsbehörden befasste sich in den letzten beiden Jahren eine ökumenische Arbeitsgruppe intensiv mit der Übernahme des im staatlichen Bereich eingeführten Standard-Datenschutzmodells (SDM). Das von der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder beschlossene SDM wurde von der ökumenischen Arbeitsgruppe auf die in der katholischen und evangelischen Kirche geltenden Vorschriften angepasst, wobei die Methodik der staatlichen Vorlage beibehalten wurde.
Die Datenschutzaufsichten sehen im verabschiedeten „Kirchlichen DatenschutzModell“ ein Werkzeug, das sowohl den kirchlichen Stellen und Einrichtungen als auch den Datenschutzaufsichten Vorteile bringt. „Wir sehen sowohl die Möglichkeit für unsere Arbeit als kirchliche Aufsichtsbehörden, Prüfungen standardisiert und damit auch nachvollziehbarer durchzuführen. Das KDM bietet den kirchlichen Stellen und Einrichtungen aber auch den großen Vorteil, selbst Datenschutz systematisch umzusetzen und damit für Fragen und Prüfungen der Datenschutzaufsichten gut gerüstet zu sein“, stellen die diesjährige Sprecherin der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten, Ursula Becker-Rathmair, und der Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Michael Jacob, übereinstimmend fest.
Das KDM und weiteres Informationsmaterial sind unter www.kirchliches-datenschutzmodell.de zu finden.
Katholisches Datenschutzzentrum
Das Katholische Datenschutzzentrum mit Sitz in Dortmund wird vom Diözesandatenschutzbeauftragten Steffen Pau geleitet. Der Datenschutzbeauftragte bildet mit seinen Kolleginnen und Kollegen die unabhängige Datenschutzaufsicht im Sinne des Artikels 91 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung für die katholischen Einrichtungen in den fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümern. Der Jurist nimmt zudem als Verbandsdatenschutzbeauftragter die Aufsicht über den Verband der Diözesen Deutschlands und die angeschlossenen Einrichtungen wahr. Das Katholische Datenschutzzentrum ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.