Ein Beitrag von Prof. Dr. Peter Schallenberg vom Lehrstuhl für Moraltheologie an der Theologischen Fakultät Paderborn
Knappe Beatmungsmaschinen und Intensivbetten gerecht verteilen – wie geht das? Wer soll beatmet werden und wer nicht? Gibt es eine Auswahl unter Notfallpatienten?
All das sind Fragen, mit denen Ärztinnen und Ärzte in der Corona-Krise konfrontiert werden können und Antworten suchen müssen. Professor Dr. Peter Schallenberg, Lehrstuhlinhaber für Moraltheologie an der Theologischen Fakultät Paderborn, bezieht dazu im nachfolgenden Beitrag Stellung.
Erwägungen aus christlicher Sicht
Aus einigen Epizentren der Corona-Pandemie wird berichtet, dass die Ärzte stündlich entscheiden müssen, wen sie an eine für das Überleben notwendige Beatmungsmaschine legen. Dabei hört man, dass “die Alten” aus Nützlichkeitserwägungen gegenüber Jüngeren hintenangestellt würden. Was sagen wir aus christlicher Sicht und als christlicher Träger, auch als Caritas, angesichts dieser Berichte zum Beispiel aus Italien? Das sind erschütternde Aussagen, wenn sie so stimmen. Aber es gibt eine klare moraltheologische Aussage und Handlungsmaxime. Papst Johannes Paul II. hat das 1995 in seiner Enzyklika „Evangelium Vitae“ (Nr. 66), in der es um den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens geht, deutlich gemacht. Hier heißt es:
Der Höhepunkt der Willkür und des Unrechts wird dann erreicht, wenn sich einige Ärzte oder Gesetzgeber die Macht anmaßen darüber zu entscheiden, wer leben und wer sterben darf. (…) So wird das Leben des Schwächsten in die Hände des Stärksten gelegt; in der Gesellschaft geht der Sinn für Gerechtigkeit verloren und das gegenseitige Vertrauen, Grundlage jeder echten Beziehung zwischen den Menschen, wird an der Wurzel untergraben.