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Erzbistum Paderborn
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© Photo Kozyr / Shutterstock.com

Erfahrene Persönlichkeiten engagieren sich im DVVR

Neuer Diözesan-Vermögensverwaltungsrat nimmt Arbeit auf


Der neue Diözesan-Vermögensverwaltungsrat hat seine Arbeit aufgenommen. V.l.n.r.: Rainer Hellmann, Helmut Angst, Dirk Wummel, Ute Hanswille, Generalvikar Alfons Hardt, Hans Robert Schrewe, Andrea Berg.pdp / Thomas Throenle
Zum 1. Januar 2019 hat Erzbischof Hans-Josef Becker das neue Statut für den Diözesan-Vermögensverwaltungsrat (DVVR) in Kraft und damit die kirchliche Vermögensaufsicht auf eine neue Basis gestellt. Der Paderborner Oberhirte hat das neue, fünf Personen umfassende Gremium ausschließlich mit Personen besetzt, die hauptamtlich nicht im kirchlichen Dienst stehen. Der neue DVVR bildet sich aus Helmut Angst (Siegen), Andrea Berg (Hamm), Ute Hanswille (Dortmund), Rainer Hellmann (Dortmund) und Hans Robert Schrewe (Schmallenberg). Generalvikar Alfons Hardt und Diözesanökonom Dirk Wummel sind nicht Mitglied des DVVR, nehmen aber an den Sitzungen des Gremiums teil, ohne ein eigenes Stimmrecht zu haben. Der DVVR traf sich am Freitag, 11. Januar, zum ersten Mal.      

„Ich freue mich sehr, dass wir in Ihnen kompetente Fachleute gefunden haben, die Verantwortung übernehmen im Diözesan-Vermögensverwaltungsrat und sich mit ihren Begabungen in die Kirche von Paderborn einbringen. Durch die Beauftragung von ‚externen‘ Personen wird dem heutigen Verständnis einer Trennung von Verwaltungshandeln und externer Kontrolle besser Rechnung getragen“, sagte Generalvikar Alfons Hardt. Er sei dankbar, dass eine zeitgemäße Neuregelung in einem so zentralen und wichtigen Bereich kirchlicher Vermögensaufsicht gelungen ist. „Ich bin froh, dass sich erfahrene Persönlichkeiten für die ehrenamtliche und zugleich sehr verantwortungsvolle Arbeit im DVVR bereiterklärt haben.“  

Das von Erzbischof Becker in Kraft gesetzte Statut sieht vor, dass der DVVR aus drei bis fünf Personen besteht. Die Mehrheit der Mitglieder wird aus den Reihen der gewählten Mitglieder des Kirchensteuerrates berufen. So ist neben der vom Kirchlichen Gesetzbuch geforderten Fachlichkeit der Personen zudem eine mittelbare Rückbindung an ein Wahlprinzip gewährleistet.  

Helmut Angst war tätig als Geschäftsbereichsleiter eines großen, international engagierten Kommunikationsunternehmens und lebt mit seiner Familie in Siegen. Er ist seit 2015 Mitglied des Kirchensteuerrates. Andrea Berg ist Richterin am Oberlandesgericht Hamm, lebt mit ihrem Mann in Hamm und ist engagiert im Familienbund der Katholiken im Erzbistum Paderborn. Ute Hanswille ist tätig bei einer Bank und ist Vorstandsvorsitzende des St. Vincenz-Jugendhilfe-Zentrums e. V. in Dortmund, zudem engagiert sie sich in der Kommende, dem Sozialinstitut des Erzbistums Paderborn in Dortmund. Dort lebt sie auch mit ihrer Familie. Ebenfalls aus Dortmund kommt Rainer Hellmann, der beruflich in der Landesfinanzverwaltung tätig ist. Hellmann ist seit dem Jahr 2000 Mitglied des Kirchensteuerrates des Erzbistums Paderborn. Hans Robert Schrewe kommt aus Schmallenberg, er war tätig als Diplom-Verwaltungswirt, unter anderem war er Kämmerer der Stadt Schmallenberg. Er ist seit 2000 Mitglied des Kirchensteuerrates und seit 13.3.2015 dessen stellvertretender Vorsitzender.  

Das im Kirchlichen Gesetzbuch, dem Codex Iuris Canonici, niedergeschriebene universalkirchliche Recht schreibt die Bildung eines Diözesanvermögensverwaltungsrates zwingend vor. Der Erzbischof ist danach verpflichtet, für bestimmte Rechts- und Genehmigungsakte im Vermögensbereich des Erzbistums Paderborn oder der Kirchengemeinden die Zustimmung des DVVR einzuholen oder diesen anzuhören. Um welche Rechtsakte es im Einzelnen geht, ergibt sich aus den einschlägigen Bestimmungen des CIC und den dazu erlassenen Partikularnormen der Deutschen Bischofskonferenz.

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