Geschichte und Gegenwart verbinden
Im Jahr 968 wurde Magdeburg als Erzbistum errichtet, ging aber während der Reformation mitsamt seinen zugeordneten Bistümern unter. Die Folge war eine wechselvolle Geschichte kirchlicher Zuordnung. Im 17. und 18. Jahrhundert wurden Paderborner Fürstbischöfe mit der Sorge für das Magdeburger Gebiet betraut. 1821 regelte das von Papst Pius VII. erlassene Schreiben „De Salute Animarum“ schließlich, dass das „Kommissariat Magdeburg“ dem Bischof von Paderborn zur ständigen Verwaltung übergeben wurde.
Durch die Teilung Deutschlands im Jahr 1949 wurde der Kontakt zwischen dem Ostteil, dem erzbischöflichen Kommissariat, und dem Westteil des Erzbistums Paderborn schwieriger. Ab 1949 wurde ein Weihbischof mit Sitz in Magdeburg ernannt, der den Paderborner Erzbischof im Ostteil vertrat. Bis Mitte der 1950er Jahre gingen Neupriester aus dem Westen in das Kommissariat Magdeburg, um hier ihren priesterlichen Dienst zu tun. 1973 wurde mit Bischof Johannes Braun ein apostolischer Administrator für das dann neu errichtete Bischöfliche Amt Magdeburg ernannt.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands begann ein neues Kapitel: Kurz nach dem Mauerfall nahm das Diözesankomitee im Erzbistum Paderborn als Vertretung der Laien Kontakt zu den katholischen Laien im „Bischöflichen Amt Magdeburg“ auf. Der nächste Schritt war der 8. Juli 1994: Magdeburg wurde ein eigenständiges Bistum und dem Erzbistum Paderborn als Suffraganbistum zugeteilt. Diese lange historische Verbundenheit wurde mit einer Partnerschaft offiziell gemacht: Am 30. Oktober 1994 unterzeichneten der Magdeburger Bischof Leo Nowak und der Paderborner Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt eine Partnerschaftsurkunde.
Lebendige Partnerschaft
Um die Partnerschaft mit Leben zu füllen, wurden konkrete Vereinbarungen getroffen: Die Liborius-Kapelle im Roncalli-Haus in Magdeburg und eine Wandtafel, die im Kreuzgang des Hohen Domes in Paderborn hängt, sind bleibende Zeichen der Verbundenheit. Gegenseitige Einladungen zum Liborifest und zur Wallfahrt des Bistums Magdeburg auf der Huysburg gehören ebenso zur Partnerschaft wie jährliche gemeinsame Sitzungen der Geistlichen Räte beider Bistümer. An den Tagungen der Priesterräte beider Bistümer nimmt jeweils ein Vertreter aus dem Priesterrat des Partnerbistums teil. Ebenso arbeiten die Hauptabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates Paderborn und des Bischöflichen Ordinariats in Magdeburg, die Diözesan-Caritasverbände sowie die Laiengremien zusammen.
Im Juli 2009 wurde vom Magdeburger Bischof Dr. Gerhard Feige und vom Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker eine aktualisierte Vereinbarung unterzeichnet. Sie stärkte die bestehenden Kooperationen und machte die Pflege der Partnerschaft ganz offiziell zur „Chefsache“, indem sie in die Hände der jeweiligen Generalvikare gelegt wurde.