Große Freude im Erzbistum Paderborn: Am 10. März 2024 ist Dr. Udo Markus Bentz feierlich in sein Amt eingeführt worden. Papst Franziskus hatte ihn im Dezember zum 67. Bischof und fünften Erzbischof von Paderborn ernannt. Er ist Nachfolger von Erzbischof em. Hans-Josef Becker, der am 1. Oktober 2022 in den Ruhestand getreten ist. Auf einer Themenseite stellen wir für Sie alle aktuellen Meldungen zum neuen Erzbischof, ein digitales Willkommensbuch, den Lebenslauf des neuen Erzbischofs sowie Videos und Interviews zur Verfügung.
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Unsere Nachrichten
Gelebte Werte im Unternehmen
Pfarrer Alfons Runte verstorben
Rund 600 Jugendliche fiebern Rom-Reise entgegen
Tausche Judith Rakers gegen Liboriusschrein
„Stürmische Zeiten“ in Deutschlands Krankenhäusern
Pfarrer Hubertus Rath verstorben
Dr. Udo Markus Bentz ist Erzbischof von Paderborn
Unsere Videos
"Pfadfinder als zweite Familie"
Farina Salamon ist Pfadfinderin – das wurde ihr in die Wiege gelegt. Farinas Großvater hat den Pfadfinderstamm St. Franziskus Dortmund-Mitte gegründet und ihr Vater engagiert sich ebenfalls bis heute dort. Farinas Glaube wurde insgesamt stark von ihrer Familie geprägt. Die christlichen Werte, die ihr auf diesem Weg vermittelt wurden, gibt sie heute an junge Pfadfinder weiter.
Generalvikare leisten Treueid
Mit Monsignore Dr. Michael Bredeck und Prälat Thomas Dornseifer ernannte der neue Erzbischof zwei gleichberechtigte Generalvikare, um in gemeinsamer Verantwortung die Herausforderungen der kommenden Jahre zu schultern. Nun leisteten sie im Bischofshaus den im Kirchenrecht vorgeschriebenen Treueid vor ihrem Erzbischof.
Glockenkonzert
Ein feierliches Glockenkonzert in Paderborn gab es zur Amtseinführung von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Gleich vier Kirchen in der Paderborner Innenstadt ließen ihre Glocken erklingen. Und das auf besondere Art: mit Beiern. Beim Beiern werden die Glocken manuell angestoßen und wie ein normales Instrument gespielt – nur eben teils mehrere hundert Kilogramm schwer.
Veranstaltungen im Erzbistum Paderborn
Stephan Balkenhol zu Gast
Der Künstler der neuen Liborius-Skulptur im GesprächEuch schickt der Himmel!
Im Jahr 2024 findet die größte Sozialaktion des BDKJ, die 72-Stunden-Aktion, statt. In 72 Stunden werden dabei in ganz Deutschland Projekte umgesetzt, die die „Welt ein Stückchen besser machen“.Auf der Spur der großen Steine
Seminar in der Katholischen Akademie Schwerte zur Megalithkultur WesteuropasKirchliche Nachrichten aus Paderborn und Deutschland
Ticker der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA)
Scharfe Kritik an Kommissionsempfehlungen zu Abtreibung
Frankfurt (KNA) Scharfe Kritik an den Empfehlungen einer Regierungskommission zum Abtreibungsrecht kommt von Ärzten, Theologen und Juristen. Dass die Kommission dem Embryo nur ein abgestuftes Grundrecht auf Leben zubillige und dem Recht auf reproduktive Selbstbestimmung einen höheren Rang zumesse, verschiebe massiv bisherige Grenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der Verfassung und der ärztlichen Ethik, schreiben der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhard, der katholische Bonner Moraltheologe Jochen Sautermeister und der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstag).
In ihrem am Montag vorgestellten Bericht, der sich auch mit Eizellspende und Leihmutterschaft befasst, empfiehlt die Kommission, die rechtliche Bewertung der Abtreibung aus dem Strafrecht herauszunehmen. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen solle die Abtreibung komplett freigestellt und rechtmäßig sein. Bis zur 22. Woche könne der Gesetzgeber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Abbruch straffrei sein solle. Ab der 22. Woche sei der Abbruch rechtswidrig.
"Die Kommission verschiebt damit die Grenze des verfassungsrechtlich Diskutierbaren weit über den aktuellen Stand hinaus", betonen die Autoren in der FAZ. Es es gebe einen grundlegenden Unterschied zwischen der Kommission, die dem Embryo/Fetus den vollen Schutz der Menschenwürdegarantie abspreche, und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993. Damals hatte Karlsruhe in seiner letzten einschlägigen Stellungnahme festgelegt: "Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muss die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet."
Reinhardt, Sautermeister und Thüsing betonen, dass das Verfassungsgericht eine Abtreibung unter bestimmten Voraussetzungen als rechtswidrig bezeichnet, aber straffrei gestellt habe. "Die Rechtsprechung hat die Grundrechte der Frau fest im Blick", schreiben sie. "Unzumutbare Ausnahmelagen sind etwas anderes als die Freigabe für einen ganzen Zeitraum."
Die aktuelle Beratungslösung sei die Antwort der Politik gewesen, den Lebensschutz und die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der werdenden Mutter in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen, betonen die Autoren. Diesen Ausgleich im Sinne der Kommissionsempfehlungen neu zu justieren wäre nur möglich, wenn das Bundesverfassungsgericht zentrale Teile seiner Rechtsprechung zurücknehmen würde. "Solange dies nicht der Fall ist, bewegt sich die Kommission schlicht in einer weit entfernten verfassungsrechtlichen Parallelwelt."
Auch mit Blick auf die Grundlagen der ärztlichen Ethik sehen die Autoren eine dramatische Abwendung: Ärztinnen und Ärzte bänden sich in ihrem Genfer Gelöbnis (landläufig "hippokratischer Eid") ohne Abstufung an den "höchsten Respekt vor menschlichem Leben". Die ärztliche Berufsordnung gehe davon aus, dass sich das Ungeborene nicht zum Menschen, sondern als Mensch entwickele und daher auch sein Schutz zu den Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte gehöre.
Kritik üben die Autoren auch an der Bundesregierung, die der Experten-Kommission den Titel "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" gegeben hatte. "Schwangerschaftskonflikte lediglich unter der Überschrift der reproduktiven Selbstbestimmung zu verhandeln, verschiebt die normative Blickrichtung. Denn das Lebensrecht des Ungeborenen wird damit bereits terminologisch ausgeblendet", heißt es. "Die existenziellen Konflikte, in denen sich schwangere Frauen erleben, lassen sich nicht mit dem Verweis auf ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung lösen."
Die Autoren verweisen darauf, dass die Kommission in ihren Positionen zu Eizellspende und Leihmutterschaft deutlich differenzierter geäußert und auch das Kindeswohl stark in den Blick genommen habe.
Lauterbach sieht Bewegung bei Krankenhausreform
Berlin (KNA) Im Streit um die Krankenhausreform sieht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Bewegung zwischen Bund und Ländern. Einig seien sich zudem beide Seiten, dass eine Krankenhausreform unerlässlich sei, sagte Lauterbach am Mittwoch nach erneuten Bund-Länder-Beratungen in Berlin. Er sprach von einer konstruktiven Diskussion. Alle wüssten, dass es nur diese "historische Gelegenheit" gebe, das Krankenhaussystem neu aufzubauen. Man sei zum Erfolg verdammt.
In einigen zwischen Bund und Ländern strittigen Punkten wie einer stärkeren Entbürokratisierung signalisierte der SPD-Politiker Entgegenkommen. Dagegen seien vorgesehene Qualitätsvorgaben für den Bund nicht verhandelbar. Ausnahmen von den geforderten Qualitätsstandards gebe es nur bei Krankenhäusern, die für die Versorgung einer Region unerlässlich seien.
Zuvor hatten vier Bundesländer in einem Gutachten gefordert, die Reform nicht ohne die Zustimmung des Bundesrats auf den Weg zu bringen. Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern warnten davor, dass das neue Gesetz verfassungswidrig sein könnte, wenn die Länderkammer nicht beteiligt würde. Lauterbach wies die Forderung zurück; für das Gesetz gebe es keine Zustimmungspflicht der Länderkammer.
Auch Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sprach von Fortschritten, verwies aber auf offene Streitpunkte. Die Länder wünschten sich noch mehr Beweglichkeit vom Bund, etwa bei der Ambulantisierung medizinischer Behandlungen. Die Länder brauchten mehr Klarheit und Möglichkeiten, zu überprüfen, welche Auswirkungen die Reform konkret auf Patienten und Regionen habe.
Zu einem Lauterbach vorgelegten Gesetzentwurf können Länder und Verbände bis zum 30. April Stellung nehmen. Am 8. Mai soll sich das Kabinett damit befassen, die Erste Lesung im Bundestag ist noch im Sommer geplant.
Ein wesentliches Ziel der Krankenhausreform ist es, die Behandlungsqualität der Patienten zu verbessern, indem nicht mehr jede Klinik alles machen darf, sondern die für eine Leistung notwendigen Mindeststrukturen vorgewiesen werden müssen. Nur dann erhält die Klinik auch eine entsprechende Leistungsgruppe und darf die Leistung abrechnen. Auch soll sich die Finanzierung der Krankenhäuser ändern, so dass die Kliniken von dem finanziellen Druck befreit werden, immer mehr Patienten behandeln zu müssen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen.
Umstritten ist auch die Finanzierung der Reform. Der Umbau der stationären Versorgung soll auch aus einem Transformationsfonds bezahlt werden, in den ab 2026 jedes Jahr unter anderem 2,5 Milliarden Euro aus Beitragsgeldern der Versicherten fließen sollen. Allein aufgrund der Gesetzgebung zur Krankenhausreform rechnet die Gesetzliche Krankenversicherung daher für die Jahre bis 2027 mit einer Erhöhung um 0,3 Beitragssatzpunkte.
Die Krankenkassen erwägen deshalb auch eine Klage. Die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft müsse aus Steuern finanziert werden und nicht aus den Taschen der Versicherten.
Schau zeigt Unesco-Welterbedokumente aus dem Kloster Reichenau
Konstanz (KNA) Kultur, Kunst und Geschichte der Klosterinsel Reichenau stehen im Zentrum der baden-württembergischen Landesausstellung "Welterbe des Mittelalters - 1.300 Jahre Klosterinsel Reichenau". Die Ausstellung ist ab Samstag im Archäologischen Landesmuseum in Konstanz zu sehen. Eröffnet wird sie am Freitag von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).
Von internationalen Leihgebern kommen rund 250 Exponate: Kostbarkeiten, die die Klosterkultur des Mittelalters lebendig werden lassen. Im Zentrum stehen auf der Reichenau entstandene prachtvolle Bibelhandschriften, die heute zum Weltdokumentenerbe der Unesco zählen. "Die mittelalterliche Gesellschaft wurde vom christlichen Glauben durchdrungen. Die für Kaiser und Bischöfe auf der Reichenau geschaffenen Prachthandschriften geben von dieser gemeinsamen Grundlage Zeugnis", sagte der Direktor des Badischen Landesmuseums, Eckart Köhne.
Ausstellungsmacher Olaf Siart sagte, das Kloster sei ein wichtiger Knotenpunkt in einem europäischen Netzwerk gewesen. "Das Reichenauer Verbrüderungsbuch, in dem sich Besucher, Pilger und Freunde des Klosters eintrugen, enthält 38.000 Namen und Kontakte - und war damit so etwas wie das Internet des Mittelalters."
Das Kloster Reichenau stieg nach seiner Gründung im Jahr 724 in einer einzigartigen Verbindung von Religion, Wissenschaft, Kunst und Machtpolitik im Frühmittelalter zu europäischer Bedeutung auf. Die Ausstellung zeigt neben den Prachthandschriften beispielsweise Glasmalereien, Goldschmiedekunst und Elfenbeinschnitzereien - aber auch Zeugnisse für das mittelalterliche Alltagsleben.
"Wenn wir nicht wissen, woher wir kommen, wissen wir nicht, wohin wir uns entwickeln werden", sagte Kulturstaatssekretär Arne Braun (Grüne) bei der Vorstellung der Schau am Mittwoch.
Zugleich ist die Insel selbst Teil der Ausstellung und des damit verbundenen Jubiläumsjahrs. Die Münsterschatzkammer wurde neu gestaltet und präsentiert Reliquien und religiöse Kunstwerke. Bei Sonderführungen sind die drei romanischen Inselkirchen und die neu angelegten Klostergärten zu erleben. Mittels einer kostenfreien App begegnen Besuchern historische Figuren, die Gäste sehen digitale Rekonstruktionen der Klostergebäude und können Expertenvideos abrufen. Die Bestsellerautorin Tanja Kinkel hat für die App mehrere Hörspiel-Dialoge verfasst.
Zum Jubiläum 1.300 Jahre Klosterinsel gehört auch ein Kulturprogramm der Bürger der Reichenau - beispielsweise mit Open-Air-Theater und Konzerten. Zu Festgottesdiensten und Prozessionen, aber auch zu täglichen Gebetszeiten lädt die seit einigen Jahren wieder auf der Insel beheimatete kleine Reichenauer Benediktinergemeinschaft ein.
Regierung will Kinder besser vor Missbrauch schützen
Berlin (KNA) Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen. Sie verständigte sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf, den das Bundesfamilienministerium am Mittwoch veröffentlichte.
Die Ampel-Fraktionen hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf ein entsprechendes Gesetz verständigt. Geregelt werden soll in dem Gesetz unter anderem die Stärkung der Rechte von Betroffenen wie das Recht auf Akteneinsicht. Auch das Amt der Missbrauchsbeauftragten soll aufgewertet werden. Zudem sollen der Betroffenenrat als beratendes Gremium sowie die Aufarbeitungskommission mehr Befugnisse erhalten.
Geplant ist auch ein Forschungsvorhaben; es soll das große Dunkelfeld beim Thema sexueller Missbrauch erhellen. Der Gesetzentwurf steckt seit Ende vergangenen Jahres in der regierungsinternen Abstimmung fest.
Urteil gegen Klimakleber-Pater bleibt bestehen
München (KNA) Die vom Amtsgericht München verhängten Strafen gegen den Nürnberger Jesuiten Jörg Alt und zwei weitere Klimaaktivisten wegen einer Straßenblockade in der Münchner Innenstadt bleiben bestehen. Das Landgericht München hat am Mittwoch nach siebenstündiger Hauptverhandlung sämtliche Berufungen verworfen, wie ein Sprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage mitteilte. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig.
Alt sowie eine Ökotrophologin und ein Student (beide aus Bayreuth) waren wegen Nötigung zu Geldstrafen von zehn Tagessätzen verurteilt worden. Bei Pater Alt setzte das Gericht einen Tagessatz von einem Euro an. Die drei Aktivisten hatten am 28. Oktober 2022 an einer Straßenblockade der Gruppe "Scientist Rebellion" auf dem Münchner Karlsplatz neben dem Justizministerium teilgenommen. Der Jesuit hatte sich dabei mit einer Hand auf der Fahrbahn festgeklebt. Alle Beteiligten hatten gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.
Vor dem Landgericht begründete der Jesuit sein Verhalten als "alternativlose Handlung sowie Ausfluss einer Gewissensentscheidung". Als Grund nannte er den mangelhaften Erfolg anderer Mittel, die er jahrzehntelang eingesetzt habe, um einen angemessenen Fortschritt in den Bereichen soziale Gerechtigkeit und Klimawandel zu bewirken. Dazu komme die Dimension, die die Klimakatastrophe im Globalen Süden bereits erreicht habe. Bei ihm sei der Wunsch da, Aufmerksamkeit und Unterstützung für die dort lebenden Menschen zu erreichen, die die Klimakatastrophe nicht verursacht hätten, aber am meisten unter ihr litten.
Weiter verwies der Ordensmann darauf, dass er sich am 8. September 2023 das letzte Mal an einer Blockade beteiligt habe. Seither arbeite er wieder verstärkt wissenschaftlich und publizistisch, um die Themen Klimamigration, Postwachstumsökonomie oder Demokratiestärkung zu etablieren. Er behalte sich aber vor, auch künftig Akte des Zivilen Ungehorsams und Widerstands zur Unterstützung von Aktivisten zu begehen, solange die Ausgangslage unverändert sei.
Uni Münster eröffnet Forschungsstelle Islam und Politik
Münster (KNA) Die Universität Münster eröffnet am Mittwochabend eine Forschungsstelle Islam und Politik. Sie ist laut Hochschule am Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) angedockt und kooperiert mit dem Exzellenzcluster "Religion und Politik". Die Einrichtung erforsche das Verhältnis von Islam und Muslimen zur Politik in und außerhalb Europas. Die wissenschaftliche Leitung hat Mouhanad Khorchide, der auch dem ZIT vorsteht.
"Wir brauchen mehr Wissen über den aktuell gelebten Islam - theoretisch informiert und empirisch erhoben", erklärte Khorchide. "Wir möchten zu einer allgemeinen Ansprechstelle für Politik, Journalismus und die Bevölkerung werden und wissenschaftlich fundiert über den aktuellen Islam informieren, etwa als Grundlage für politische Beschlüsse", führte die Religionspsychologin Sarah Demmrich aus. Sie hat mit der Islam- und Politikwissenschaftlerin Evelyn Bokler-Völkel die stellvertretende Leitung inne.
Der Fokus richtet sich den Angaben zufolge auf die Gestaltung von Gesellschaft, Kultur, Staat und Politik anhand von Werten und Normen, die als islamisch angesehen werden. Dabei gehe es um die Gestaltung innerhalb der Grundsätze des demokratischen Rechtsstaates (parteipolitisches oder ehrenamtliches Engagement) wie außerhalb (Islamismus, Radikalisierung und deren Prävention). Entsprechend soll die Forschungsstelle vier Zugänge zum Thema Islam und Politik vereinigen: einen theologischen, einen historischen, einen sozialwissenschaftlich theoretischen und einen sozialwissenschaftlich empirischen.
Donnerstag kommender Woche startet die Forschungsstelle eine Ringvorlesung. Khorchide hält den ersten Vortrag. Sein Thema: "Muslimische Judenfeindlichkeit? Eine islamisch-theologische Perspektive".