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Erzbistum Paderborn
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Willkommen auf dem Glaubens- und Informationsportal des Erzbistums Paderborn

Dr. Udo Markus Bentz ist Erzbischof von Paderborn

Große Freude im Erzbistum Paderborn: Am 10. März 2024 ist Dr. Udo Markus Bentz feierlich in sein Amt eingeführt worden. Papst Franziskus hatte ihn im Dezember zum 67. Bischof und fünften Erzbischof von Paderborn ernannt. Er ist Nachfolger von Erzbischof em. Hans-Josef Becker, der am 1. Oktober 2022 in den Ruhestand getreten ist. Auf einer Themenseite stellen wir für Sie alle aktuellen Meldungen zum neuen Erzbischof, ein digitales Willkommensbuch, den Lebenslauf des neuen Erzbischofs sowie Videos und Interviews zur Verfügung.

Unsere Videos

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"Pfadfinder als zweite Familie"

Farina Salamon ist Pfadfinderin – das wurde ihr in die Wiege gelegt. Farinas Großvater hat den Pfadfinderstamm St. Franziskus Dortmund-Mitte gegründet und ihr Vater engagiert sich ebenfalls bis heute dort. Farinas Glaube wurde insgesamt stark von ihrer Familie geprägt. Die christlichen Werte, die ihr auf diesem Weg vermittelt wurden, gibt sie heute an junge Pfadfinder weiter.

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Generalvikare leisten Treueid

Mit Monsignore Dr. Michael Bredeck und Prälat Thomas Dornseifer ernannte der neue Erzbischof zwei gleichberechtigte Generalvikare, um in gemeinsamer Verantwortung die Herausforderungen der kommenden Jahre zu schultern. Nun leisteten sie im Bischofshaus den im Kirchenrecht vorgeschriebenen Treueid vor ihrem Erzbischof.

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Glockenkonzert

Ein feierliches Glockenkonzert in Paderborn gab es zur Amtseinführung von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Gleich vier Kirchen in der Paderborner Innenstadt ließen ihre Glocken erklingen. Und das auf besondere Art: mit Beiern. Beim Beiern werden die Glocken manuell angestoßen und wie ein normales Instrument gespielt – nur eben teils mehrere hundert Kilogramm schwer.

Ticker der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA)

16. April 2024 07:05

Stetter-Karp: Klage gegen neue Abtreibungsregeln denkbar

Köln (KNA) Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, schließt rechtliche Schritte gegen eine Liberalisierung der Abtreibungsregeln nicht aus. Auf eine entsprechende Frage in einem Deutschlandfunk-Interview (Dienstag) sagte sie, dies hänge davon ab ...

Köln (KNA) Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, schließt rechtliche Schritte gegen eine Liberalisierung der Abtreibungsregeln nicht aus. Auf eine entsprechende Frage in einem Deutschlandfunk-Interview (Dienstag) sagte sie, dies hänge davon ab, wie der Gesetzentwurf am Ende aussehen werde. Auch müsse man beobachten, wie sich jetzt Zeit genommen werde, um in so einer heiklen ethischen Frage einen Weg zu finden.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfiehlt, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich zu erlauben. Eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft sei nicht haltbar, hatte die Juristin Liane Wörner, die die entsprechende Arbeitsgruppe innerhalb der Kommission leitete, am Montag erklärt.

Eine Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Nach Vorlage der Empfehlungen entscheidet die Regierung, ob sie entsprechende Gesetzentwürfe erarbeiten will. Die katholische Kirche spricht sich dafür aus, an der bisherigen Regelung festzuhalten. Die evangelische Kirche vertritt dagegen mit Blick auf eine Abtreibungsregelung ein abgestuftes Konzept.

Stetter-Karp hatte am Montag gesagt, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu legalisieren würde das Ende eines klaren Lebensschutzkonzepts bedeuten. Menschliche Würde bestehe von Anfang an. Aus Sicht des ZdK sei eine Fristenlösung nicht akzeptabel. Insgesamt sei sie irritiert, dass ohne Not an den Pfeilern des Paragrafen 218 gesägt werde.

Ihre Kritik erneuerte sie jetzt in dem Interview. Zugleich würdigte Stetter-Karp eine Tiefe, in der unterschiedliche Aspekte in den Empfehlungen betrachtet worden seien. Auch lasse die Kommission einen Gestaltungsraum für politische Entscheidungen. Stetter-Karp bezweifelte, dass mögliche Neuregelungen rasch umgesetzt würden.

16. April 2024 07:00

Umgang mit AfD-Mitgliedern: Kirche betont ihre Glaubwürdigkeit

Saarbrücken/Trier (KNA) Der saarländische AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert könnte sein Kirchenamt verlieren. "Eine AfD-Mitgliedschaft ist als solche schon ein Statement", sagte der Trierer Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (K ...

Saarbrücken/Trier (KNA) Der saarländische AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert könnte sein Kirchenamt verlieren. "Eine AfD-Mitgliedschaft ist als solche schon ein Statement", sagte der Trierer Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Parteimitglieder seien gefordert, sich formell von extremen Haltungen und Äußerungen der Partei zu distanzieren. Hintergrund ist eine Prüfung, ob Schaufert weiter Verantwortung in Kirchengremien in Neunkirchen/Saar wahrnehmen könne oder ob er dort ausgeschlossen werde.

Seine Kirchengemeinde hat das Bistum Trier im März um diese Prüfung gebeten, nachdem sich die katholischen deutschen Bischöfe in einer gemeinsamen Erklärung deutlich gegen diese Partei gestellt hatten. Plettenberg nennt Möglichkeiten, wie AfD-Mitglieder aus den Reihen der Kirche entlassen werden könnten. Durch das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz im Bistum Trier könne ein Verwaltungsrat "aus wichtigem Grund" beim Generalvikar einen Antrag auf Entlassung eines Mitglieds stellen. "Insbesondere Ärgernis erregendes Wirken und grobe Pflichtwidrigkeit lassen sich somit bereits heute sanktionieren", führte von Plettenberg an.

Ehrenamtliche in Gremien könnten auf Basis der Grundordnung des kirchlichen Dienstes in die Verantwortung genommen werden. Es gehe dabei um Personen, die ein Gesicht solcher politischen Strömungen sind, die nicht mit christlichen Grundsätzen vereinbar sind, und dennoch durch ihr Amt die katholische Kirche repräsentieren. "Das gefährdet die Glaubwürdigkeit der Kirche", betonte der Generalvikar.

Laut von Plettenberg beraten sich derzeit die Bistümer, ob ein einheitliches Vorgehen oder bundesweite Regeln sinnvoll sind. "Für eine bundeseinheitliche Regelung spricht, dass es für die Kirchengemeinden klarer wäre, welche Voraussetzungen es für eine Gremienmitgliedschaft gibt", sagte er. Er erwarte dazu noch im Laufe dieses Jahres Klarheit.

16. April 2024 06:24

Bericht: Deutlich mehr Leistungsbezieher bei Kinderzuschlag

Berlin (KNA) Die Ausgaben für den Kinderzuschlag sind offenbar deutlich gestiegen. Das geht aus Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit hervor, die Table.Briefings vorliegen. Demnach haben im März 2024 gut eine Million Mädchen und Jungen den Kinderzuschlag bezogen. Das seien fast eine Vier ...

Berlin (KNA) Die Ausgaben für den Kinderzuschlag sind offenbar deutlich gestiegen. Das geht aus Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit hervor, die Table.Briefings vorliegen. Demnach haben im März 2024 gut eine Million Mädchen und Jungen den Kinderzuschlag bezogen. Das seien fast eine Viertelmillion mehr als im März 2023.

Für die Hilfsleistung, auf die Familien mit wenig Einkommen Anspruch haben, gab der Staat in den ersten drei Monaten dieses Jahres demnach rund 652 Millionen Euro aus. 2023 seien insgesamt knapp 1,9 Milliarden Euro gezahlt worden. Bleibt es bei dem aktuell höheren Niveau, stünden am Ende des Jahres Ausgaben von rund 2,6 Milliarden Euro.

Der Kinderzuschlag wird für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre gezahlt, wenn die Eltern bestimmte Bedingungen erfüllen. Es ist eine der Leistungen, die in der geplanten Kindergrundsicherung aufgehen sollen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) begründete die geplante Grundsicherung auch mit einer geringen Abrufquote des Kinderzuschlags.

16. April 2024 06:00

Jubiläum 1.300 Jahre Welterbe-Klosterinsel Reichenau startet

Reichenau/Konstanz (KNA) Die Bodenseeregion erinnert ab diesem Wochenende mit einer großen Landesausstellung in Konstanz sowie mit feierlichen Gottesdiensten, Prozessionen und Konzerten an die Gründung des Welterbeklosters Reichenau vor 1.300 Jahren. Ab Samstag ist im Archäologischen Landesmu ...

Reichenau/Konstanz (KNA) Die Bodenseeregion erinnert ab diesem Wochenende mit einer großen Landesausstellung in Konstanz sowie mit feierlichen Gottesdiensten, Prozessionen und Konzerten an die Gründung des Welterbeklosters Reichenau vor 1.300 Jahren.

Ab Samstag ist im Archäologischen Landesmuseum Konstanz die Ausstellung "Welterbe des Mittelalters" mit bedeutenden Kunstschätzen zu sehen. Aus Museen und Sammlungen in ganz Europa kommen von den Reichenauer Mönchen geschaffene Ausstellungsstücke erstmals wieder an ihren Herkunftsort zurück. Im Mittelpunkt stehen kostbar verzierte Bibelhandschriften aus dem zehnten Jahrhundert, die zum Unesco-Welterbe zählen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wird das Jubiläum am Freitag bei einem Festakt im Reichenauer Münster eröffnen. Die neu gestaltete Schatzkammer des Reichenauer Münsters zeigt Meisterwerke sakraler Kunst: edelsteinbesetzte Goldtruhen, Reliquienschreine und den Smaragd von Karl dem Großen. Die mittelalterliche Insel-Geschichte ist per Jubiläums-App auf dem Smartphone zu entdecken.

Zum Programm gehören Konzerte, Open-Air-Festspiele und religiöse Prozessionen. "Das Jubiläum will Anstöße geben, heute genauso weltoffen zu sein, wie die Mönche damals", sagte Karl Wehrle, Vorstand der Stiftung Welterbe Klosterinsel Reichenau.

Erstmals in der Region gezeigt wird auch das Reichenauer Verbrüderungsbuch. Es umfasst knapp 40.000 Namen vor allem von Mönchen, die damit ihre spirituelle Verbundenheit mit der Reichenau ausdrückten. Die Kontakte der Reichenau reichten von Irland bis Sizilien, von Spanien bis in den russischen Raum.

Ein Höhepunkt des Jubiläums ist die Prozession zum Markusfest Ende April. "Wir zeigen, dass die religiösen Traditionen leben", sagte Pater Stephan Vorwerk. Er gründete 2001 in Reichenau-Niederzell wieder eine kleine Benediktinergemeinschaft.

16. April 2024 05:16

Bericht: CDU ändert kritisierten Islam-Satz in Grundsatzprogramm

Berlin (KNA) Die Antragskommission der CDU hat sich nach Angaben des Politik-Newsletters Table.Media (Montag) darauf geeinigt, einen umstrittenen Satz zum Islam im Entwurf für das Grundsatzprogramm zu ändern. Statt "Muslime, die unsere Werte teilen, gehören zu Deutschland" heißt es demnach n ...

Berlin (KNA) Die Antragskommission der CDU hat sich nach Angaben des Politik-Newsletters Table.Media (Montag) darauf geeinigt, einen umstrittenen Satz zum Islam im Entwurf für das Grundsatzprogramm zu ändern. Statt "Muslime, die unsere Werte teilen, gehören zu Deutschland" heißt es demnach nun: "Ein Islam, der unsere Werte nicht teilt und unsere freiheitliche Gesellschaft ablehnt, gehört nicht zu Deutschland." Das sei das Ergebnis eineinhalbstündiger Beratungen mit Generalsekretär Carsten Linnemann auf einer Sitzung am Wochenende, an der zeitweise auch Parteichef Friedrich Merz anwesend gewesen sei.

Mit dem Schritt wolle die CDU-Spitze einen konservativen Grundton beibehalten, allerdings keinen Pauschalverdacht gegenüber Muslimen äußern, so Table-Media. Mehrere Vertreter des liberalen Flügels, unter anderem aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, hätten den Satz zuvor kritisiert. Im Grundsatzprogramm bleiben soll dem Bericht zufolge das Bekenntnis zur Leitkultur.

Der Satz zum Islam hatt im Dezember unter anderen bei Islamverbänden Kritik ausgelöst. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, warf der CDU vor, mit der Formulierung "Muslime, die unsere Werte teilen, gehören zu Deutschland" am rechten Wählerrand zu fischen.

Auch der deutsche Islamrat kritisierte die Passage. "Solche Aussagen erschweren die Identifikation der Muslime mit Deutschland", sagte damals der Vorsitzende Burhan Kesici. Der Satz sei problematisch, weil zum einen "unsere Werte" nicht näher definiert seien. "Um welche Werte handelt es sich hier?", so Kesici. "Zum anderen suggeriert die Aussage, dass Muslime die Werte in Deutschland ablehnen würden." All das wirke ausgrenzend und stifte Verwirrung in der islamischen Gemeinschaft.

16. April 2024 05:00

Zeitung: Linken-Chefin fordert Abschiebestopp in den Iran

Bonn (KNA) Die Parteivorsitzende der Linken, Janine Wissler, fordert einen sofortigen Abschiebestopp für Geflüchtete aus dem Iran. "Wer dem Folter-Regime in Teheran die Opfer frei Haus liefert, macht sich mitschuldig. Die Ampel muss Abschiebungen in den Iran sofort wieder aussetzen", erklärte ...

Bonn (KNA) Die Parteivorsitzende der Linken, Janine Wissler, fordert einen sofortigen Abschiebestopp für Geflüchtete aus dem Iran. "Wer dem Folter-Regime in Teheran die Opfer frei Haus liefert, macht sich mitschuldig. Die Ampel muss Abschiebungen in den Iran sofort wieder aussetzen", erklärte die Politikerin gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Demnach verlangte Wissler einen "dauerhaften Abschiebestopp".

Am vergangenen Wochenende hatte der Iran erstmals Israel direkt angegriffen. Die Linken-Politikerin prangerte zudem die tausendfachen Festnahmen und zahlreichen Hinrichtungen im Iran infolge der niedergeschlagenen Massenproteste in den vergangenen Jahren an. Daher müssten iranische Flüchtlinge laut Wissler "umgehend" den Flüchtlingsstatus erhalten. "Wer vor Folter und Mord flieht, muss in Deutschland sicher sein."

Zuletzt hatte sich Ende März auch die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), dafür ausgesprochen, den Abschiebestopp für Geflüchtete aus dem Iran wieder einzuführen - rund zwei Wochen vor dem iranischen Angriff auf Israel. "Menschen, die vor diesem Regime geflohen sind, sollten sich nicht fürchten müssen, wieder zurückgeführt zu werden", hatte Amtsberg gesagt. "Sie müssen sich hier dauerhaft sicher fühlen können."

Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte den Abschiebestopp nicht verlängert, zu Ende des vergangenen Jahres lief er aus. Auch Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl kritisierten die Aufhebung. Der Abschiebestopp in den Iran war eine Reaktion auf den Tod der Iranerin Mahsa Jina Amini im September 2022. Sie starb in Polizeigewahrsam, nachdem sie wegen Verstoßes gegen die Kopftuchpflicht von der Sittenpolizei festgenommen worden war. Aminis Tod hat landesweit Proteste gegen das Regime der Islamischen Republik ausgelöst, die brutal niedergeschlagen wurden.

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