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Was macht die Akademie Schwerte so besonders? Dr. Stefanie Lieb erzählt im Video, warum sie diesen Ort so schätzt – ein Raum für Dialog, Weiterbildung und die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen.
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Diagnose Krebs – und dann? Die Hoffnung verlieren? Im katholischen St. Johannes Hospital in Dortmund versuchen Mitarbeitende, den Patientinnen und Patienten mit Krebs Kraft und Hoffnung zu geben – u.a. mit dem Green Hair Day, der in diesem Jahr zum zweiten Mal stattfand.
Neupriester und Diakon 2025 im Porträt
In diesem Video erzählen Friedrich Maria Regener, der dieses Jahr zum Priester geweiht wurde, und Viktor Schefer, der dieses Jahr zum Diakon geweiht wird, von ihrem Weg und ihrer Berufung.
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04.07.2025(Freitag) – 11.07.2025(Freitag)
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Bildungs- und Exerzitienhaus St. BonifatiusBonifatiusweg 1 - 559955 Winterberg-Elkeringhausen
Buchvorstellung: „Manfred Webel. Bewegungsskulpturen“
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11.07.2025(Freitag)
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Benediktstag – Benedikts Spuren
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11.07.2025(Freitag)
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Kloster FlechtdorfKlosterstraße 1334519 Diemelsee
Kirchliche Nachrichten aus Paderborn und Deutschland
Ticker der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA)
Gericht: Deutschland muss afghanischer Flüchtlingsfamilie Visa geben
Berlin (KNA) Aufnahmezusagen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan sind weiter gültig: Das Berliner Verwaltungsgericht entschied im Eilverfahren, dass die Bundesrepublik einer afghanischen Familie, die 2023 solch eine Zusage erhalten hatte, Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen muss, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Bundesrepublik sei "durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden", hieß es zur Begründung.
Die Familie hält sich derzeit in Pakistan auf. Laut dem Gericht erfüllen die Antragsteller die Voraussetzungen für die Visumserteilung. Es seien keine Sicherheitsbedenken ersichtlich und ihre Identität sei geklärt. Zudem hätten sie glaubhaft gemacht, dass ihnen eine Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan drohe, wo sie mit Gefahr für Leib und Leben rechnen müssten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
Das im Oktober 2022 gestartete Bundesaufnahmeprogramm der Bundesregierung sollte besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen sowie ihren Familienangehörigen eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht stellen, wobei die Anzahl der vorgesehenen Aufnahmen begrenzt ist. Aufgrund dieses Programms erteilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antragstellern im Oktober 2023 sogenannte Aufnahmezusagen. Daraufhin beantragten diese bei der deutschen Botschaft in Islamabad Visa für die Einreise. Dazu kam es bisher nicht.
Das Gericht führte aus, zwar könne die Bundesrepublik bestimmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige beenden oder fortführen wolle. Sie könne während dieses Entscheidungsprozesses insbesondere von der Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen. Von der freiwillig eingegangenen und weiter wirksamen Bindung, dass erteilte Zusagen gültig sind, könne sich Deutschland indes nicht lösen.
Kandidaten für Verfassungsgericht benannt – auch Brosius-Gersdorf
Berlin (KNA) Trotz Vorbehalten aus der Union ist auch die Potsdamer Juristin Frauke Brosius-Gersdorf als eine von drei Kandidaten für eine Richterstelle am Bundesverfassungsgericht nominiert worden. Darauf hatte sich der Wahlausschuss des Bundestags am Montagabend verständigt. Brosius-Gersdorf war in der vergangenen Wahlperiode stellvertretende Koordinatorin in einer von der Bundesregierung eingerichteten Kommission, die eine mögliche Liberalisierung der Abtreibungsregelung prüfen sollte. Sie hatte unter anderem erklärt, dass es gute Gründe dafür gebe, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gelte. Die Wahl der insgesamt drei neuen Richter soll am Freitag stattfinden.
Auch innerhalb der Union hatte es heftige Kritik an der Nominierung durch die SPD gegeben. Offenbar haben sich Union und SPD darauf verständigt, dass Brosius-Gersdorf weder Präsidentin noch Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden kann. Für die Wahl der Richter ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig. Die Wahl ist geheim. Die beiden anderen Kandidaten sind die Münchner Jura-Professorin Ann-Kathrin Kaufhold und der Bundesarbeitsgerichtsrichter Günter Spinner.
Auch von Seiten der SPD hatte es Kritik an der Nominierung gegeben. Ex-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Präsidentin der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist, hatte betont, dass die Menschenwürde bereits im Mutterleib gelte, sei auch für den gesellschaftlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen wichtig. Die eugenische Indikation im Schwangerschaftskonflikt sei "aus guten Gründen abgeschafft" worden und dürfe "auch nicht wieder eingeführt werden", sagte Schmidt der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montag). Die frühere Ministerin weiter: "Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass im Schwangerschaftskonflikt sowohl die Menschenwürde des Ungeborenen als auch die Würde der Frau zu berücksichtigen sind. Diese Rechtsprechung unterstütze ich."
Die katholische Kirche hatte sich ebenfalls besorgt geäußert. Es sei Aufgabe der Politik, für die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts Sorge zu tragen, so der Leiter des Katholischen Büros, Karl Jüsten. Es sei aber kein Geheimnis, dass die Kirche bei der Regelung von Abtreibungen verfassungsrechtliche Positionen für ein abgestuftes Lebensschutzkonzept nicht teile. Auch die Menschenwürde des ungeborenen Lebens stelle sie nicht infrage.
Psychologin: True Crime ist für Frauen ein Schutzmechanismus
München (KNA) Vor allem Frauen konsumieren Kriminalitätsberichte aus Motiven der Gefahrenabwehr, wie Psychologin Corinna Perchtold-Stefan erläutert. "Man geht davon aus, dass zwei Drittel bis 90 Prozent der True-Crime-Fans weiblich sind", sagte die Expertin der Universität Graz der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstag). "Frauen können sich besser in andere hineinversetzen und sind deshalb interessierter an den Geschichten anderer Menschen. Aber es geht auch um sogenannte defensive Vigilanz, also darum, dass Frauen lernen wollen, wie sie sich besser auf Gefahren und Gewalt vorbereiten können."
Die Wissenschaftlerin ergänzte: "True Crime ist quasi ein Schutzmechanismus." Und weiter: "Das passt zu der Tatsache, dass Frauen allgemein mehr Angst vor Verbrechen haben als Männer. Das heißt nicht, dass Frauen durch True Crime auch tatsächlich besser vorbereitet sind auf Kriminalität, es geht eher um das Gefühl der subjektiven Kontrolle und Resilienz." Weibliche Fans des Genres konsumierten etwa sieben Stunden pro Woche solche Inhalte, männliche drei bis vier.
Auf die Frage, ob True-Crime-Formate zu Straftaten inspirierten, antwortete die Forscherin, es gebe tatsächlich solche Fälle. "Das sind aber sehr seltene Extrembeispiele, bei denen es oft eine pathologische Vorgeschichte gibt. Dann kann Medienkonsum ein zusätzlicher Verstärker von Aggression sein. Aber wir konnten in unseren Studien nicht feststellen, dass True-Crime-Konsum generell mit einer höheren Bereitschaft einhergeht, aggressiv anderen gegenüber zu sein."
Eher sei das Gegenteil der Fall gewesen: Die, die viel konsumiert hätten, seien in einem Verhaltenstest weniger bereit gewesen, anderen Schaden zuzufügen. "True Crime könnte also auch von Verbrechen abschrecken. In den USA hat eine Umfrage mal ergeben, dass True-Crime-Fans weniger davon ausgehen, mit einem Verbrechen davonzukommen, als Nicht-Fans."
Ahmad Mansour: Kritik an Israels Gaza-Krieg ist absolut berechtigt
Augsburg (KNA) Der Psychologe, Autor und Islamismus-Experte Ahmad Mansour begrüßt Kritik am Vorgehen Israels im Gazastreifen. "Es fehlt eine Perspektive für die Menschen dort", sagte Mansour der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstag). Allein mit einem Kampf gegen den Terror hätten die meisten Leute auch in Israel kein Problem, mit einem Kampf gegen die Bevölkerung in Gaza hätten arabische Israelis sehr wohl ein Problem. "Auf diese Weise werden palästinensische Zivilisten, aber auch die israelischen Geiseln gefährdet. Darüber gibt es einen großen Unmut in der Bevölkerung. Die Kritik an diesem Krieg ist nicht antisemitisch, sie ist absolut berechtigt."
Mansour, Deutsch-Israeli mit palästinensischen Wurzeln, ergänzte: "Natürlich will man die Hamas vernichten." Aber es fehle ein Konzept für die Zeit nach dem Krieg. "Es fehlen Strategien für die Versorgung der Menschen in Gaza, es fehlt ein Konzept dafür, wer das Gebiet einmal verwalten soll, wie der Wiederaufbau gelingen kann."
Weiter sagte Mansour in Bezug auf die israelische Regierung, es sei ein Problem, "wenn Idioten im Kabinett sitzen, die jedes Mal, wenn sie den Mund aufmachen, Unsinn erzählen, ja sich sogar menschenverachtend gegen Araber äußern. Das ist nicht das Israel, das ich kenne, das in seiner Mehrheit viel offener gegenüber den Arabern im Land ist."
Das Problem sei, dass Teile der Linken in Israel einer Utopie nachhingen, fügte Mansour hinzu. "Sie wollen Netanjahu von der Macht verdrängen, doch er gewinnt immer wieder die Wahlen. Ihn zu boykottieren, ist der falsche Weg. Besser wäre eine große Koalition, ohne Fanatiker, mit mehr Stimmen der Mitte und der Vernunft. Das wäre politisch viel intelligenter."
Mit Blick auf die Zukunft erklärte Mansour: "Natürlich ist im Nahen Osten der Hass gegen Israel enorm verbreitet, aber gerade bei jungen Leuten auch die Bewunderung für die israelischen Leistungen, für den Wohlstand, die Demokratie. Gleichzeitig wächst auf der politischen Ebene in Ländern wie Syrien, dem Libanon oder Saudi-Arabien die Bereitschaft, sich mit Israel zu arrangieren, ja sogar Abkommen zu schließen. In diese Entwicklungen setze ich große Hoffnungen."
Große Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei Elterngeld
Wiesbaden (KNA) Väter in Deutschland haben 2024 im Schnitt 1.337 Euro Elterngeld pro Monat erhalten, Mütter mit durchschnittlich 830 Euro pro Monat deutlich weniger. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mit.
Hierfür gab es zwei Gründe: Zum einen waren Väter vor der Geburt häufiger erwerbstätig (96 Prozent) als Mütter (76 Prozent). Zum anderen lag das Einkommen, das zur Berechnung des Elterngeldes diente, bei erwerbstätigen Vätern im Schnitt mit 2.344 Euro deutlich über dem der erwerbstätigen Mütter (1.789 Euro).
Bei der Gesamthöhe ergibt sich ein umgekehrtes Bild: Väter, die 2024 Elterngeld bezogen, beanspruchten insgesamt durchschnittlich 4.185 Euro Elterngeld. Damit lagen sie weit unter dem Durchschnitt der Mütter von 11.462 Euro. Der Unterschied erklärt sich dadurch, dass Väter in der Regel deutlich kürzer Elterngeld beziehen als Mütter: Die durchschnittliche voraussichtliche Bezugsdauer bei Vätern lag bei 3,8 Monaten. Die der Mütter war mit 14,8 Monaten fast viermal länger.
Im Frühjahr hatte das Statistische Bundesamt mitgeteilt, dass 2024 rund 1,67 Millionen Menschen Elterngeld erhielten - rund 95.000 (5,4 Prozent) weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug ging um 6,6 Prozent auf 432.000 zurück, die Zahl der Bezieherinnen um 5 Prozent auf 1,24 Millionen.
Deutlich mehr Wohnungslose von Städten und Gemeinden untergebracht
Wiesbaden (KNA) In Deutschland sind deutlich mehr Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, als bislang angenommen. Ende Januar lebten rund 474.700 Personen in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose, teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag unter Berufung auf Daten der Kommunen mit. Das waren acht Prozent mehr als im Vorjahr.
Der Anstieg sei aber vermutlich auf Verbesserungen der Datenmeldungen im vierten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen, hieß es. Obdachlose Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit seien nicht berücksichtigt.
Schutzsuchende aus der Ukraine stellen zwar nach wie vor die größte Gruppe (29 Prozent), jedoch fiel der Anstieg nicht so stark aus wie in den vergangenen Jahren. Zum Stichtag 31. Januar 2025 wurden 137.800 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Statistik erfasst (2024: 136.900). Insgesamt wurden 409.000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet (2024: 377.900), ihr Anteil an allen untergebrachten wohnungslosen Personen liegt wie im Vorjahr bei 86 Prozent. Der Anteil von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit liegt mit 65.700 Personen (2024: 61.500) weiterhin bei rund 14 Prozent.
41 Prozent der gemeldeten Personen waren jünger als 25 Jahre (2024: 40 Prozent). Der Anteil der Betroffenen im Alter ab 65 Jahren blieb mit rund 5 Prozent unverändert. Im Durchschnitt waren die am Stichtag 31. Januar untergebrachten Personen 31 Jahre alt. 56 Prozent waren Männer.
Die wohnungslosen Personen leben in verschiedenen Haushalts- beziehungsweise Familienkonstellationen: Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten mit 163.400 Betroffenen (gut 34 Prozent) die größte Gruppe. Fast ebenso viele Personen (159.800 oder knapp 34 Prozent) waren alleinstehend, knapp 17 Prozent oder 79.000 Personen waren in Alleinerziehenden-Haushalten, 7 Prozent oder 33.400 Personen in sonstigen Mehrpersonenhaushalten und 4 Prozent beziehungsweise 17.300 Personen in Paarhaushalten ohne Kinder untergebracht.
Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 117.900 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 94.600 Personen und Berlin mit 53.600 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden in Thüringen (3.000), Sachsen-Anhalt (1.200) und Mecklenburg-Vorpommern (700 Personen) gemeldet.
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