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Erzbistum Paderborn
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Unsere Nachrichten

© Foto: Michael Bodin / Erzbistum Paderborn
Tag für Unternehmerinnen und Unternehmer in Dortmund (v.l.): Dr. Richard Böger, (Bank für Kirche und Caritas eG), Professor Dr. Martin Werding, Dr. Andreas Fisch (Kommende Dortmund), Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz, Reinhold Rünker (Wirtschaftsministerium NRW), Dr. Tim Breker (Vytal Global GmbH), Wulf-Christian Ehrich (IHK zu Dortmund), Philipp Halbach (Diagramm Halbach GmbH & Co. KG), Prälat Dr. Peter Klasvogt (Direktor der Kommende Dortmund) und Thomas Halbach (Diagramm Halbach GmbH & Co. KG). Foto: Michael Bodin / Erzbistum Paderborn
17.04.2024

Gelebte Werte im Unternehmen

Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz beim Tag für Unternehmerinnen und Unternehmer in Dortmund
17.04.2024

Pfarrer Alfons Runte verstorben

Das Erzbistum Paderborn trauert um Pfarrer i. R. Alfons Runte. Er starb am Sonntag, dem 14. April 2024.
© Paul Junglas / Erzbistum Paderborn
Bei der Ministrantenwallfahrt nach Rom begleiten Weihbischof Josef Holtkotte, Diözesanjugendpfarrer Tobias Hasselmeyer, ehrenamtliche Jugendliche in der Messdienerarbeit sowie eine Steuerungsgruppe aus Mitarbeitenden des Erzbistums die Jugendlichen.
17.04.2024

Rund 600 Jugendliche fiebern Rom-Reise entgegen

Internationale Ministrantenwallfahrt: Organisatoren aus dem Erzbistum Paderborn diskutieren „hitzige“ Fragen
17.04.2024

Tausche Judith Rakers gegen Liboriusschrein

Stickeralbum "Paderborn sammelt Paderborn" mit vielen kirchlichen Motiven kommt gut an
15.04.2024

„Stürmische Zeiten“ in Deutschlands Krankenhäusern

Informationsveranstaltung der CURA als wichtiges Kompetenz- und Dialogforum für die katholischen Krankenhäuser im Erzbistum Paderborn
© LuckyNova / Shutterstock.com
15.04.2024

Pfarrer Hubertus Rath verstorben

Das Erzbistum Paderborn trauert um Pfarrer Hubertus Rath. Er starb am Freitag, dem 12. April 2024.

Dr. Udo Markus Bentz ist Erzbischof von Paderborn

Große Freude im Erzbistum Paderborn: Am 10. März 2024 ist Dr. Udo Markus Bentz feierlich in sein Amt eingeführt worden. Papst Franziskus hatte ihn im Dezember zum 67. Bischof und fünften Erzbischof von Paderborn ernannt. Er ist Nachfolger von Erzbischof em. Hans-Josef Becker, der am 1. Oktober 2022 in den Ruhestand getreten ist. Auf einer Themenseite stellen wir für Sie alle aktuellen Meldungen zum neuen Erzbischof, ein digitales Willkommensbuch, den Lebenslauf des neuen Erzbischofs sowie Videos und Interviews zur Verfügung.

Unsere Videos

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"Pfadfinder als zweite Familie"

Farina Salamon ist Pfadfinderin – das wurde ihr in die Wiege gelegt. Farinas Großvater hat den Pfadfinderstamm St. Franziskus Dortmund-Mitte gegründet und ihr Vater engagiert sich ebenfalls bis heute dort. Farinas Glaube wurde insgesamt stark von ihrer Familie geprägt. Die christlichen Werte, die ihr auf diesem Weg vermittelt wurden, gibt sie heute an junge Pfadfinder weiter.

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Generalvikare leisten Treueid

Mit Monsignore Dr. Michael Bredeck und Prälat Thomas Dornseifer ernannte der neue Erzbischof zwei gleichberechtigte Generalvikare, um in gemeinsamer Verantwortung die Herausforderungen der kommenden Jahre zu schultern. Nun leisteten sie im Bischofshaus den im Kirchenrecht vorgeschriebenen Treueid vor ihrem Erzbischof.

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Glockenkonzert

Ein feierliches Glockenkonzert in Paderborn gab es zur Amtseinführung von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Gleich vier Kirchen in der Paderborner Innenstadt ließen ihre Glocken erklingen. Und das auf besondere Art: mit Beiern. Beim Beiern werden die Glocken manuell angestoßen und wie ein normales Instrument gespielt – nur eben teils mehrere hundert Kilogramm schwer.

Ticker der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA)

17. April 2024 23:00

Forscher: Deutsche arbeiten weniger als viele Industrienationen

Berlin (KNA) Arbeiten die Deutschen so viel wie nie zuvor - oder doch viel zu wenig? Über die Bewertung des Arbeitseifers der Bundesbürger zeigen sich zwei Wirtschaftsforschungsinstitute ziemlich uneinig. Dass in der Bundesrepublik weniger gearbeitet werde als in anderen führenden Industrien ...

Berlin (KNA) Arbeiten die Deutschen so viel wie nie zuvor - oder doch viel zu wenig? Über die Bewertung des Arbeitseifers der Bundesbürger zeigen sich zwei Wirtschaftsforschungsinstitute ziemlich uneinig.

Dass in der Bundesrepublik weniger gearbeitet werde als in anderen führenden Industrienationen, meldete am Donnerstag das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft in Köln unter Berufung auf eigene Daten. Zuvor hatte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin unter Berufung auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels berichtet, dass abhängig Beschäftigte im wiedervereinigten Deutschland noch nie so viele Stunden gearbeitet hätten wie im vergangenen Jahr. Insgesamt leisteten sie rund 55 Milliarden Stunden, 1991 waren es noch 52 Milliarden und 2005 nur 47 Milliarden gewesen.

Das Gesamtarbeitsvolumen sei vor allem gestiegen, weil immer mehr Frauen erwerbstätig sind, hieß es. Und das, obwohl die Wochenarbeitszeit jedes einzelnen Beschäftigten im Schnitt stetig gesunken ist: von 39 Stunden im Jahr 1991 auf zuletzt 36,5 Stunden.

In der Auswertung des Kölner Forschungsinstituts landen die Deutschen mit 1.031 geleisteten Arbeitsstunden im Jahr 2022 lediglich im hinteren Mittelfeld unter den wirtschaftsstärksten Ländern, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe vorab berichten. Nur Franzosen (1.030 Arbeitsstunden), Italiener (1.019), Belgier (996) und Türken (870) arbeiten noch weniger als die Bundesbürger.

Der Durchschnittswert unter den verglichenen OECD-Ländern liegt bei 1.216 Arbeitsstunden je Einwohner im erwerbsfähigen Alter. Besonders arbeitswütig sind der IW-Erhebung zufolge die Einwohner Neuseelands, die auf 1.393 Arbeitsstunden kommen. Danach folgen Tschechien (1.324), Australien (1.319), Polen (1.295) und die USA (1.291). Aber auch Niederländer (1.167), Briten (1.156) und Griechen (1.145) arbeiten mehr als die Deutschen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) reagierte besorgt auf die neuen Zahlen. "Quer durch die Branchen suchen Betriebe dringend Fachkräfte. Eine Ursache ist, dass in Deutschland im europäischen Vergleich weniger Stunden pro Kopf gearbeitet werden", sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks den Zeitungen. Forderungen nach reduzierten Arbeitszeiten wies die DIHK zurück. Wichtig sei, alle Fachkräftepotenziale zu heben, insbesondere bei den Menschen, die selbst mehr arbeiten möchten. "Eine pauschale Debatte über reduzierte Arbeitszeiten geht daher in die falsche Richtung. Was im Einzelfall zur Lebenssituation passt, kann aus Sicht der Wirtschaft nicht insgesamt das Ziel sein", erklärte Dercks weiter.

Bei der Berechnung der geleisteten Arbeitsstunden je Einwohner hat das IW Köln eigenen Angaben zufolge sowohl die Erwerbstätigenquote als auch die durchschnittliche Pro-Kopf-Arbeitszeit berücksichtigt. In Deutschland ist demnach zwar der Anteil von Arbeitnehmern an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter mit 77 Prozent besonders hoch. Jedoch ist die Pro-Kopf-Arbeitszeit niedriger als in allen anderen OECD-Staaten, heißt es in der Auswertung. Studienautor Holger Schäfer sieht vor allem in der hohen Teilzeitquote in Deutschland einen Grund dafür. "Leider wird die kurze Arbeitszeit nicht durch die hohe Erwerbsbeteiligung kompensiert."

17. April 2024 20:02

Scharfe Kritik an Kommissionsempfehlungen zu Abtreibung

Frankfurt (KNA) Scharfe Kritik an den Empfehlungen einer Regierungskommission zum Abtreibungsrecht kommt von Ärzten, Theologen und Juristen. Dass die Kommission dem Embryo nur ein abgestuftes Grundrecht auf Leben zubillige und dem Recht auf reproduktive Selbstbestimmung einen höheren Rang zume ...

Frankfurt (KNA) Scharfe Kritik an den Empfehlungen einer Regierungskommission zum Abtreibungsrecht kommt von Ärzten, Theologen und Juristen. Dass die Kommission dem Embryo nur ein abgestuftes Grundrecht auf Leben zubillige und dem Recht auf reproduktive Selbstbestimmung einen höheren Rang zumesse, verschiebe massiv bisherige Grenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der Verfassung und der ärztlichen Ethik, schreiben der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhard, der katholische Bonner Moraltheologe Jochen Sautermeister und der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstag).

In ihrem am Montag vorgestellten Bericht, der sich auch mit Eizellspende und Leihmutterschaft befasst, empfiehlt die Kommission, die rechtliche Bewertung der Abtreibung aus dem Strafrecht herauszunehmen. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen solle die Abtreibung komplett freigestellt und rechtmäßig sein. Bis zur 22. Woche könne der Gesetzgeber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Abbruch straffrei sein solle. Ab der 22. Woche sei der Abbruch rechtswidrig.

"Die Kommission verschiebt damit die Grenze des verfassungsrechtlich Diskutierbaren weit über den aktuellen Stand hinaus", betonen die Autoren in der FAZ. Es es gebe einen grundlegenden Unterschied zwischen der Kommission, die dem Embryo/Fetus den vollen Schutz der Menschenwürdegarantie abspreche, und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993. Damals hatte Karlsruhe in seiner letzten einschlägigen Stellungnahme festgelegt: "Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muss die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet."

Reinhardt, Sautermeister und Thüsing betonen, dass das Verfassungsgericht eine Abtreibung unter bestimmten Voraussetzungen als rechtswidrig bezeichnet, aber straffrei gestellt habe. "Die Rechtsprechung hat die Grundrechte der Frau fest im Blick", schreiben sie. "Unzumutbare Ausnahmelagen sind etwas anderes als die Freigabe für einen ganzen Zeitraum."

Die aktuelle Beratungslösung sei die Antwort der Politik gewesen, den Lebensschutz und die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der werdenden Mutter in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen, betonen die Autoren. Diesen Ausgleich im Sinne der Kommissionsempfehlungen neu zu justieren wäre nur möglich, wenn das Bundesverfassungsgericht zentrale Teile seiner Rechtsprechung zurücknehmen würde. "Solange dies nicht der Fall ist, bewegt sich die Kommission schlicht in einer weit entfernten verfassungsrechtlichen Parallelwelt."

Auch mit Blick auf die Grundlagen der ärztlichen Ethik sehen die Autoren eine dramatische Abwendung: Ärztinnen und Ärzte bänden sich in ihrem Genfer Gelöbnis (landläufig "hippokratischer Eid") ohne Abstufung an den "höchsten Respekt vor menschlichem Leben". Die ärztliche Berufsordnung gehe davon aus, dass sich das Ungeborene nicht zum Menschen, sondern als Mensch entwickele und daher auch sein Schutz zu den Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte gehöre.

Kritik üben die Autoren auch an der Bundesregierung, die der Experten-Kommission den Titel "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" gegeben hatte. "Schwangerschaftskonflikte lediglich unter der Überschrift der reproduktiven Selbstbestimmung zu verhandeln, verschiebt die normative Blickrichtung. Denn das Lebensrecht des Ungeborenen wird damit bereits terminologisch ausgeblendet", heißt es. "Die existenziellen Konflikte, in denen sich schwangere Frauen erleben, lassen sich nicht mit dem Verweis auf ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung lösen."

Die Autoren verweisen darauf, dass die Kommission in ihren Positionen zu Eizellspende und Leihmutterschaft deutlich differenzierter geäußert und auch das Kindeswohl stark in den Blick genommen habe.

17. April 2024 17:07

Union fordert klare Grenze zum politischen Islam

Düsseldorf (KNA) In der Debatte über die Haltung der CDU zu Muslimen und zum Islam warnt der Parlamentsgeschäftsführer der Unions-Bundestagfraktion, Thorsten Frei (CDU), vor Realitätsverweigerung. Frei sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag): "Ein Blick in die iranische Staa ...

Düsseldorf (KNA) In der Debatte über die Haltung der CDU zu Muslimen und zum Islam warnt der Parlamentsgeschäftsführer der Unions-Bundestagfraktion, Thorsten Frei (CDU), vor Realitätsverweigerung. Frei sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag): "Ein Blick in die iranische Staatsführung oder zu den Taliban in Afghanistan sollte uns eine Warnung sein, die Realitäten in der Welt nicht aus den Augen zu verlieren."

Mehrere Millionen Menschen islamischen Glaubens seien "zum Teil schon seit Jahrzehnten hierzulande selbstverständlich fest integriert", betonte Frei weiter. "Zugleich müssen wir eine klare Grenze ziehen zum politischen Islam und islamistischen Gruppen, die unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung, das westliche Lebensmodell, die Trennung von Staat und Religion oder das Existenzrecht Israels bekämpfen." Das neue Grundsatzprogramm der Union sei daher auch "ein Appell an alle Menschen und Angehörigen aller Glaubensrichtungen in diesem Land, gemeinsam für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft einzutreten", sagte der Christdemokrat.

17. April 2024 16:45

Lauterbach sieht Bewegung bei Krankenhausreform

Berlin (KNA) Im Streit um die Krankenhausreform sieht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Bewegung zwischen Bund und Ländern. Einig seien sich zudem beide Seiten, dass eine Krankenhausreform unerlässlich sei, sagte Lauterbach am Mittwoch nach erneuten Bund-Länder-Beratungen in Ber ...

Berlin (KNA) Im Streit um die Krankenhausreform sieht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Bewegung zwischen Bund und Ländern. Einig seien sich zudem beide Seiten, dass eine Krankenhausreform unerlässlich sei, sagte Lauterbach am Mittwoch nach erneuten Bund-Länder-Beratungen in Berlin. Er sprach von einer konstruktiven Diskussion. Alle wüssten, dass es nur diese "historische Gelegenheit" gebe, das Krankenhaussystem neu aufzubauen. Man sei zum Erfolg verdammt.

In einigen zwischen Bund und Ländern strittigen Punkten wie einer stärkeren Entbürokratisierung signalisierte der SPD-Politiker Entgegenkommen. Dagegen seien vorgesehene Qualitätsvorgaben für den Bund nicht verhandelbar. Ausnahmen von den geforderten Qualitätsstandards gebe es nur bei Krankenhäusern, die für die Versorgung einer Region unerlässlich seien.

Zuvor hatten vier Bundesländer in einem Gutachten gefordert, die Reform nicht ohne die Zustimmung des Bundesrats auf den Weg zu bringen. Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern warnten davor, dass das neue Gesetz verfassungswidrig sein könnte, wenn die Länderkammer nicht beteiligt würde. Lauterbach wies die Forderung zurück; für das Gesetz gebe es keine Zustimmungspflicht der Länderkammer.

Auch Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sprach von Fortschritten, verwies aber auf offene Streitpunkte. Die Länder wünschten sich noch mehr Beweglichkeit vom Bund, etwa bei der Ambulantisierung medizinischer Behandlungen. Die Länder brauchten mehr Klarheit und Möglichkeiten, zu überprüfen, welche Auswirkungen die Reform konkret auf Patienten und Regionen habe.

Zu einem Lauterbach vorgelegten Gesetzentwurf können Länder und Verbände bis zum 30. April Stellung nehmen. Am 8. Mai soll sich das Kabinett damit befassen, die Erste Lesung im Bundestag ist noch im Sommer geplant.

Ein wesentliches Ziel der Krankenhausreform ist es, die Behandlungsqualität der Patienten zu verbessern, indem nicht mehr jede Klinik alles machen darf, sondern die für eine Leistung notwendigen Mindeststrukturen vorgewiesen werden müssen. Nur dann erhält die Klinik auch eine entsprechende Leistungsgruppe und darf die Leistung abrechnen. Auch soll sich die Finanzierung der Krankenhäuser ändern, so dass die Kliniken von dem finanziellen Druck befreit werden, immer mehr Patienten behandeln zu müssen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen.

Umstritten ist auch die Finanzierung der Reform. Der Umbau der stationären Versorgung soll auch aus einem Transformationsfonds bezahlt werden, in den ab 2026 jedes Jahr unter anderem 2,5 Milliarden Euro aus Beitragsgeldern der Versicherten fließen sollen. Allein aufgrund der Gesetzgebung zur Krankenhausreform rechnet die Gesetzliche Krankenversicherung daher für die Jahre bis 2027 mit einer Erhöhung um 0,3 Beitragssatzpunkte.

Die Krankenkassen erwägen deshalb auch eine Klage. Die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft müsse aus Steuern finanziert werden und nicht aus den Taschen der Versicherten.

17. April 2024 16:06

Schau zeigt Unesco-Welterbedokumente aus dem Kloster Reichenau

Konstanz (KNA) Kultur, Kunst und Geschichte der Klosterinsel Reichenau stehen im Zentrum der baden-württembergischen Landesausstellung "Welterbe des Mittelalters - 1.300 Jahre Klosterinsel Reichenau". Die Ausstellung ist ab Samstag im Archäologischen Landesmuseum in Konstanz zu sehen. Eröffne ...

Konstanz (KNA) Kultur, Kunst und Geschichte der Klosterinsel Reichenau stehen im Zentrum der baden-württembergischen Landesausstellung "Welterbe des Mittelalters - 1.300 Jahre Klosterinsel Reichenau". Die Ausstellung ist ab Samstag im Archäologischen Landesmuseum in Konstanz zu sehen. Eröffnet wird sie am Freitag von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Von internationalen Leihgebern kommen rund 250 Exponate: Kostbarkeiten, die die Klosterkultur des Mittelalters lebendig werden lassen. Im Zentrum stehen auf der Reichenau entstandene prachtvolle Bibelhandschriften, die heute zum Weltdokumentenerbe der Unesco zählen. "Die mittelalterliche Gesellschaft wurde vom christlichen Glauben durchdrungen. Die für Kaiser und Bischöfe auf der Reichenau geschaffenen Prachthandschriften geben von dieser gemeinsamen Grundlage Zeugnis", sagte der Direktor des Badischen Landesmuseums, Eckart Köhne.

Ausstellungsmacher Olaf Siart sagte, das Kloster sei ein wichtiger Knotenpunkt in einem europäischen Netzwerk gewesen. "Das Reichenauer Verbrüderungsbuch, in dem sich Besucher, Pilger und Freunde des Klosters eintrugen, enthält 38.000 Namen und Kontakte - und war damit so etwas wie das Internet des Mittelalters."

Das Kloster Reichenau stieg nach seiner Gründung im Jahr 724 in einer einzigartigen Verbindung von Religion, Wissenschaft, Kunst und Machtpolitik im Frühmittelalter zu europäischer Bedeutung auf. Die Ausstellung zeigt neben den Prachthandschriften beispielsweise Glasmalereien, Goldschmiedekunst und Elfenbeinschnitzereien - aber auch Zeugnisse für das mittelalterliche Alltagsleben.

"Wenn wir nicht wissen, woher wir kommen, wissen wir nicht, wohin wir uns entwickeln werden", sagte Kulturstaatssekretär Arne Braun (Grüne) bei der Vorstellung der Schau am Mittwoch.

Zugleich ist die Insel selbst Teil der Ausstellung und des damit verbundenen Jubiläumsjahrs. Die Münsterschatzkammer wurde neu gestaltet und präsentiert Reliquien und religiöse Kunstwerke. Bei Sonderführungen sind die drei romanischen Inselkirchen und die neu angelegten Klostergärten zu erleben. Mittels einer kostenfreien App begegnen Besuchern historische Figuren, die Gäste sehen digitale Rekonstruktionen der Klostergebäude und können Expertenvideos abrufen. Die Bestsellerautorin Tanja Kinkel hat für die App mehrere Hörspiel-Dialoge verfasst.

Zum Jubiläum 1.300 Jahre Klosterinsel gehört auch ein Kulturprogramm der Bürger der Reichenau - beispielsweise mit Open-Air-Theater und Konzerten. Zu Festgottesdiensten und Prozessionen, aber auch zu täglichen Gebetszeiten lädt die seit einigen Jahren wieder auf der Insel beheimatete kleine Reichenauer Benediktinergemeinschaft ein.

17. April 2024 15:57

Regierung will Kinder besser vor Missbrauch schützen

Berlin (KNA) Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen. Sie verständigte sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf, den das Bundesfamilienministerium am Mittwoch veröffentlichte. Die Ampel-Fraktionen hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf ein e ...

Berlin (KNA) Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen. Sie verständigte sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf, den das Bundesfamilienministerium am Mittwoch veröffentlichte.

Die Ampel-Fraktionen hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf ein entsprechendes Gesetz verständigt. Geregelt werden soll in dem Gesetz unter anderem die Stärkung der Rechte von Betroffenen wie das Recht auf Akteneinsicht. Auch das Amt der Missbrauchsbeauftragten soll aufgewertet werden. Zudem sollen der Betroffenenrat als beratendes Gremium sowie die Aufarbeitungskommission mehr Befugnisse erhalten.

Geplant ist auch ein Forschungsvorhaben; es soll das große Dunkelfeld beim Thema sexueller Missbrauch erhellen. Der Gesetzentwurf steckt seit Ende vergangenen Jahres in der regierungsinternen Abstimmung fest.

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