Ihm gehören unter Vorsitz des Erzbischofs die Weihbischöfe, der Generalvikar sowie die Geistlichen Leiter der Hauptabteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates an. Der Geistliche Rat ist gleichsam das „Kabinett" des Erzbischofs. Er berät über pastorale Fragen von besonderer Bedeutung und Auswirkungen für die Zukunft. Hier wird auch über die Ernennung von Pfarrern beraten und entschieden.

Mitglieder des Geistlichen Rates

Vorsitz: Erzbischof Hans-Josef Becker


Wirkliche Geistliche Räte: